Steuererklärung
: Was können Rentner von der Steuer absetzen?

Haushaltshilfe, Hörgerät und Co. – Für viele Menschen fallen im Rentenalter ungeplante Ausgaben an. Welche Kosten kann man als Rentner von der Steuer absetzen?
Von
Emily Bader
Berlin
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Brille, Treppenlift, Pflegedienst – Was können Rentnerinnen und Rentner von der Steuer absetzen? Ein Überblick.

Christin Klose/dpa

Für viele Menschen ist das Geld im Ruhestand knapp. Dies zeigte beispielsweise eine Antwort des Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf eine Anfrage der Linken im Frühjahr 2023. Aus der Antwort ging hervor, dass in Deutschland fast jeder fünfte Rentner, der 65 Jahre oder älter ist, mit monatlichen Bezügen von weniger als 1135 Euro auskommen muss und damit unterhalb der von der Bundesregierung definierten Alters­armuts­grenze liegt. Allerdings bedeutet das Rentenalter für viele Menschen auch, dass ungeplante Kosten auftreten. Sei es für Hör- oder Sehhilfen, Unterstützung im Haushalt oder im Garten. Und dann muss auch noch die Kranken- und Pflegeversicherung bezahlt werden. In vielen Fällen kann es sich für Rentnerinnen und Rentner daher lohnen, eine Steuererklärung abzugeben. Aber was genau können Rentner von der Steuer absetzen? Ein Überblick.

Werbungskosten

Für Menschen, die berufstätig sind, fallen unter Werbungskosten alle Ausgaben, die durch die Arbeit entstehen. Für Menschen im Ruhestand bedeuten Werbungskosten die Kosten, die durch den Erhalt der Rente entstehen. Dazu gehören beispielsweise:

  • Kosten für die Rentenberatung
  • Kontoführungsgebühren für ein Konto, auf das die Rente eingezahlt wird
  • Ausgaben für die Steuersoftware

Sonderausgaben

Unter Sonderausgaben fallen verschiedenste Kosten, die im Rahmen der privaten Lebensführung anfallen. Ein häufig genanntes Beispiel sind hier die Kosten für verschiedene Versicherungen. Zu den Sonderausgaben gehören laut finanztip.de außerdem:

  • Kosten für Kfz-, Unfall-, Haft- oder Zahn­zu­satz­ver­si­che­rungen
  • Spenden
  • Beiträge für Parteien
  • Kirchensteuer

Außergewöhnliche Belastungen: Krankheits- und Pflegekosten

Wenn im Gesundheitsbereich Kosten anfallen, welche die sogenannte „zumutbare Eigenbelastung“ übersteigen, können Rentnerinnen und Rentner diese als außergewöhnliche Belastungen abziehen. Hierzu gehören beispielsweise Ausgaben für Medikamente, Zahnersatz, Prothesen oder Krankenhausaufenthalte. Auch Kosten, die anfallen, um die Wohnung alters- oder behindertengerechten auszustatten, können als außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden. Hierzu zählt beispielsweise der Einbau eines Treppenlifts. Fahrtkosten zum Arzt oder Krankenhaus können in Höhe der Pendlerpauschale abgesetzt werden. Was von der Krankenkasse erstattet wird, muss von den Ausgaben abgezogen werden.

Pflege, Haushalt, Garten

Wer Hilfe von anderen Menschen in Anspruch nimmt, beispielsweise einer Haushalts- oder Gartenhilfe oder eines ambulanten Pflegedienstes, kann hier Anteile der Gehaltszahlungen von der Steuer absetzen.

Haushaltsnahe Dienstleistungen lassen sich bis höchstens 20.000 Euro zu 20 Prozent geltend machen. Hier lassen sich also maximal 4.000 Euro Steuern sparen.

Übrigens: Wer eine nahestehende Person unbezahlt pflegt, kann dafür bei der Steuer den Pflege-Pauschbetrag absetzen. Die Höhe richtet sich hier nach dem Pflegegrad. Ab Pflegegrad 2 liegt der Pflegepauschbetrag bei 600 Euro, ab Pflegegrad 3 bei 1.100 Euro und ab Pflegegrad 4 bei 1.800 Euro.

Handwerkerkosten

Auch Handwerkerkosten können zu 20 Prozent und maximal bis 6000 Euro geltend gemacht werden, wodurch man höchstens 1200 Euro Steuern sparen kann. Hier muss man es allerdings ganz genau nehmen: Nur wenn etwas repariert wird, kann man es von der Steuer absetzen. Wird etwas komplett neu gebaut, gilt die Regelung nicht. Die Rechnung für haushaltsnahe Dienst- oder Handwerkerleistungen darf außerdem nicht bar bezahlt werden. Das Finanzamt erkennt nur per Überweisung bezahlte Rechnungen an.

Weitere Infos und Steuerspar-Tipps gibt es auf unserer Themenseite Steuern.