Es gibt eine aktuelle Warnung vor dem Kauf von Feigen der Marke Simply Sunny. Verkauft werden diese Feigen bei Penny. Das hat das Verbraucherportal von Bund und Ländern lebensmittelwarnung.de am 31.1.2023 bekannt gegeben.

Feigen bei Penny - Was ist der Grund für die Warnung?

Als Grund für die Warnung wird angegeben, dass diese getrockneten Feigen Ochratoxin A enthalten können. Ochratoxine sind eine Gruppe von Schimmelpilzgiften. Laut Bayerischem Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit kann Ochratoxin A Schäden bei Nieren und Leber hervorrufen und steht im Verdacht, krebserregend zu sein. Von dem Rückruf betroffen sind die Feigen der Marke Simply Sunny in der Verpackungsgröße 400 Gramm mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 31.05.2023 und der Chargennummer OA350020356/2-11-630.

Welche Bundesländer sind von der Warnung betroffen?

Laut lebensmittelwarnung.de sind folgende Bundesländer von der aktuellen Warnung betroffen:
  • Baden-Württemberg
  • Bayern
  • Berlin
  • Hamburg
  • Hessen
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Niedersachsen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Rheinland-Pfalz
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein
Feigen der Marke Simply Sunny sind von dem Rückruf betroffen.
Feigen der Marke Simply Sunny sind von dem Rückruf betroffen.
© Foto: lebensmittelwarnung.de

Was können Kunden jetzt tun?

Die für den Vertrieb zuständige Firma Eurogroup Deutschland GmbH empfiehlt: Kunden können das Produkt im jeweiligen Markt zurückgeben und bekommen den Kaufpreis erstattet, auch ohne Vorlage des Kassenbons.

Weitere Produkt-Rückrufe der vergangenen Tage

Folgende weitere Rückrufe sind in den vergangenen Tagen veröffentlicht worden:

Welche Warnungen werden auf dem Verbraucherportal veröffentlicht?

Die Warnungen auf lebensmittelwarnung.de stammen vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit oder Behörden der Bundesländer. Grundlage der Veröffentlichung ist das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch. Laut Portal werden folgende Warengruppen bei den Warnungen berücksichtigt: Lebensmittel und mit Lebensmitteln verwechselbare Produkte sowie kosmetische Mittel, Tätowiermittel und Bedarfsgegenstände, die in den angegebenen Bundesländern auf dem Markt sind oder über das Internet verkauft werden und möglicherweise bereits an Endverbraucherinnen und -verbraucher abgegeben wurden.

Wann erfolgt eine Warnung auf dem Verbraucherportal?

Um eine Warnung für ein Produkt oder eine Produktgruppe zu veröffentlichen, müssen ein paar Bedingungen erfüllt sein. Eine Warnung erfolgt, wenn:
  • ein hinreichender Verdacht besteht, dass ein Lebensmittel ein Risiko für die Gesundheit von Menschen mit sich bringen kann
  • der hinreichende Verdacht besteht, dass ein kosmetisches Mittel, Tätowiermittel oder ein Bedarfsgegenstand ein Risiko für die menschliche Gesundheit mit sich bringen kann
  • der hinreichende Verdacht besteht, dass gegen Vorschriften im Anwendungsbereich des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB), die dem Schutz vor Gesundheitsgefährdungen dienen, verstoßen wurde
  • m Einzelfall hinreichende Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass von einem Erzeugnis eine Gefährdung für die Sicherheit und Gesundheit ausgeht und auf Grund unzureichender wissenschaftlicher Erkenntnis oder aus sonstigen Gründen die Unsicherheit nicht innerhalb der gebotenen Zeit behoben werden kann
  • ein zum Verzehr ungeeignetes, insbesondere ekelerregendes Lebensmittel in nicht unerheblicher Menge oder über einen längeren Zeitraum in den Verkehr gelangt oder bereits gelangt ist
  • der durch Tatsachen hinreichend begründete Verdacht besteht, dass gegen Vorschriften im Anwendungsbereich des LFGB, die dem Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Täuschung dienen, in nicht nur unerheblichem Ausmaß verstoßen wurde

Wann darf eine Warnung nicht mehr veröffentlicht werden?

Eine Warnung darf nicht mehr veröffentlicht werden, wenn das Lebensmittel, kosmetische Mittel, Tätowiermittel oder der Bedarfsgegenstand nicht mehr in Verkehr gelangt und nach der Lebenserfahrung davon auszugehen ist, dass dieses Produkt, soweit es in den Verkehr gelangt ist, bereits verbraucht ist. Daher werden die Einträge nach Ablauf des vom Hersteller angegebenen Mindesthaltbarkeits- bzw. Verbrauchsdatums zuzüglich eines Sicherheitszeitraums von der Seite entfernt.