Warnung
: Pizza von Netto kann Draht enthalten

Es gibt eine aktuelle Warnung vor dem Kauf einer Tiefkühlpizza von Netto. Es besteht Verletzungsgefahr. Weitere Infos gibt es hier.
Von
Daniel Steiger
Berlin
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Beim Einkauf wollen Kunden sicher sein, dass alle Lebensmittel eine gute qualität haben. Hier gibt es Infos zu aktuellen Warnungen beim Produktkauf.

Sven Hoppe/dpa

Es gibt eine aktuelle Warnung vor dem Kauf von einer Tiefkühlpizza der Firma HASA GmbH. Diese werden bei Netto vertrieben. Das hat das Verbraucherportal von Bund und Ländern lebensmittelwarnung.de am 27.1.2023 bekanntgegeben.

Pizza von Netto - Was ist der Grund für die Warnung?

Als Grund für die Warnung wird angegeben, dass einzelne Packungen der Steinofenpizza „Mondo Italiano Funghi“ Draht enthalten können. Betroffen von der Warnung sind Produkte mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 28.8.2023. Weitere Mindesthaltbarkeitsdaten oder andere Mondo Italiano-Artikel sind laut Hersteller nicht betroffen.

Welche Bundesländer sind von der Warnung betroffen?

Laut lebensmittelwarnung.de sind folgende Bundesländer von der aktuellen Warnung betroffen:

  • Baden-Württemberg
  • Bayern
  • Berlin
  • Brandenburg
  • Bremen
  • Hessen
  • Niedersachsen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein

Was können Kunden jetzt tun?

Kunden, die das entsprechende Produkt gekauft haben, werden gebeten, das Produkt nicht zu verwenden und können dieses gegen Erstattung des Kaufpreises auch ohne Vorlage des Kassenbons in ihren Einkaufsstätten zurückgeben.

Diese Pizza von Netto sollte aktuell nicht gegessen werden.

lebensmittelwarnung.de

Weitere Produkt-Rückrufe der vergangenen Tage

Folgende weitere Rückrufe sind in den vergangenen Tagen veröffentlicht worden:

Welche Warnungen werden auf dem Verbraucherportal veröffentlicht?

Die Warnungen auf lebensmittelwarnung.de stammen vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit oder Behörden der Bundesländer. Grundlage der Veröffentlichung ist das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch. Laut Portal werden folgende Warengruppen bei den Warnungen berücksichtigt: Lebensmittel und mit Lebensmitteln verwechselbare Produkte sowie kosmetische Mittel, Tätowiermittel und Bedarfsgegenstände, die in den angegebenen Bundesländern auf dem Markt sind oder über das Internet verkauft werden und möglicherweise bereits an Endverbraucherinnen und -verbraucher abgegeben wurden.

Wann erfolgt eine Warnung auf dem Verbraucherportal?

Um eine Warnung für ein Produkt oder eine Produktgruppe zu veröffentlichen, müssen ein paar Bedingungen erfüllt sein. Eine Warnung erfolgt, wenn:

  • ein hinreichender Verdacht besteht, dass ein Lebensmittel ein Risiko für die Gesundheit von Menschen mit sich bringen kann
  • der hinreichende Verdacht besteht, dass ein kosmetisches Mittel, Tätowiermittel oder ein Bedarfsgegenstand ein Risiko für die menschliche Gesundheit mit sich bringen kann
  • der hinreichende Verdacht besteht, dass gegen Vorschriften im Anwendungsbereich des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB), die dem Schutz vor Gesundheitsgefährdungen dienen, verstoßen wurde
  • m Einzelfall hinreichende Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass von einem Erzeugnis eine Gefährdung für die Sicherheit und Gesundheit ausgeht und auf Grund unzureichender wissenschaftlicher Erkenntnis oder aus sonstigen Gründen die Unsicherheit nicht innerhalb der gebotenen Zeit behoben werden kann
  • ein zum Verzehr ungeeignetes, insbesondere ekelerregendes Lebensmittel in nicht unerheblicher Menge oder über einen längeren Zeitraum in den Verkehr gelangt oder bereits gelangt ist
  • der durch Tatsachen hinreichend begründete Verdacht besteht, dass gegen Vorschriften im Anwendungsbereich des LFGB, die dem Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Täuschung dienen, in nicht nur unerheblichem Ausmaß verstoßen wurde

Wann darf eine Warnung nicht mehr veröffentlicht werden?

Eine Warnung darf nicht mehr veröffentlicht werden, wenn das Lebensmittel, kosmetische Mittel, Tätowiermittel oder der Bedarfsgegenstand nicht mehr in Verkehr gelangt und nach der Lebenserfahrung davon auszugehen ist, dass dieses Produkt, soweit es in den Verkehr gelangt ist, bereits verbraucht ist. Daher werden die Einträge nach Ablauf des vom Hersteller angegebenen Mindesthaltbarkeits- bzw. Verbrauchsdatums zuzüglich eines Sicherheitszeitraums von der Seite entfernt.