Das Wirtschaftsministerium von Robert Habeck (Grüne) sowie das Bauministerium arbeiten an einem Gesetzentwurf zum Verbot des Einbaus neuer Gas- und Ölheizungen von 2024. Aktuell gebe es aber noch keine finalen Entwürfe, sagte eine Sprecherin zu einem Bericht der Bild-Zeitung. Beide Ministerien erarbeiteten gerade gemeinsam eine Novelle.
Was würde der ein Verbot für den Verbraucher bedeuten?
Entwurf sieht Verbot neuer Ölheizungen ab 2024 vor
Vor fast einem Jahr hat die Koalition vereinbart, dass ab dem 1. Januar 2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Diese Vorgabe soll im Gebäudeenergiegesetz verankert werden. Im Koalitionsvertrag war das zuvor zum 1. Januar 2025 vorgesehen, Hintergrund sind stärkere Bemühungen auch im Gebäudesektor für mehr Klimaschutz.
Der Einbau von Heizungsanlagen auf Basis ausschließlich fossiler Energieträger sei ab dem Jahr 2024 nicht mehr gestattet, heißt es in dem Gesetzentwurf, der der Deutschen Presse-Agentur vorlag. Dieser sei noch nicht final, wie das Ministerium mitteilte.
Starker Förderbedarf beim Umstieg auf klimafreundliche Heizungen
Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hatte Ende Februar 2023 deutlich gemacht, er sehe einen starken staatlichen Förderbedarf beim verstärkten Umstieg auf klimafreundliche Heizungen. Nach einem Firmenbesuch im sächsischen Elsterheide wies er darauf hin, dass die Förderung so sein müsse, dass Menschen auch mit kleinerem Geldbeutel nicht davon abgehalten würden, ein Haus zu sanieren, eine Wärmepumpe einzubauen oder den Gasbrenner rauszunehmen.
Die Bundesregierung müsse laut Habeck finanziell die Möglichkeiten schaffen, dass man die Differenz zu einer günstigeren Gasheizung tragen könne - bis der Hochlauf da sei und alternative Technik günstiger geworden sei.
Was würde ein Verbot für den Verbraucher bedeuten?
Sollte das von Habeck geplante Verbot tatsächlich in Kraft treten, hätte es Folgen für die Verbraucher, denn es kommt einem faktischen Verbot von Gas- und Ölheizungen gleich. Möglich ist dann nur der Einbau von Wärmepumpen und Biomassekesseln sowie die Nutzung von Fernwärme.
In dem 92-seitigen Papier wird schrittweise aufgelistet, ab wann Öl- und Gasheizungen abgeschaltet werden müssen. Sollte eine Heizung kaputtgehen, habe der Besitzer drei Jahre Zeit für die Umstellung, wie T-Online berichtet. Bereits eingebaute Heizungen dürfen demnach nur noch 30 Jahre laufen. Ab 2045 werde die Nutzung von fossilen Heizungen dann komplett verboten.
Kritik kommt vor allem aus der Opposition. Der Vorsitzende der CSU-Abgeordneten, Alexander Dobrindt, sagte: „Das ist der völlig falsche Ansatz.“ Diese führe bei den Bürgern zu unnötigen Belastungen und zu mangelnder Bereitschaft, beim Klimaschutz mitzumachen.
Auch FDP-Generalsekretär Bijan Djir-Sarai kritisierte die Pläne scharf. Im Gespräch mit t-online sagte Djir-Sarai: „Der Vorstoß von Herrn Habeck ist kompletter Unsinn. Die Infrastruktur von Gasheizungen kann klimaneutral genutzt werden. Stattdessen tut Herr Habeck alles dafür, dass Mieten und Baukosten noch weiter in die Höhe schießen.“
Welche Heizungen wären künftig noch erlaubt?
Infrage kämen laut Gesetzentwurf lediglich Wärmepumpen, die Wärme aus der Luft, dem Grundwasser oder dem Erdreich nutzen. Aber auch ein Anschluss an das Wärmenetz oder Stromdirektheizungen wie zum Beispiel Radiatoren. Nach Angaben aus Regierungskreisen wären unter anderem auch Biomasseheizungen denkbar oder Heizungen, die Gas aus erneuerbaren Quellen wie etwa grünen Wasserstoff nutzen.