TV-Duell zur Bundestagswahl 2025
: ARD muss Sahra Wagenknecht nicht einladen

Die ARD muss die BSW-Kanzlerkandidatin Sahra Wagenknecht nicht in ihre Sendung „Wahlarena 2025 zur Bundestagswahl“ einladen. Das hat ein Gericht entschieden.
Von
Florian Huth
Berlin
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„Deutschlandfunk Kultur“- Gespräch mit Wagenknecht: 30.01.2025, Berlin: Sahra Wagenknecht, Kanzlerkandidatin und Bundesvorsitzende des Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW), spricht auf einer Veranstaltung. Die Kanzlerkandidatin ist zu Gast in der Live-Radioshow «Studio 9» von Deutschlandfunk Kultur im Berliner Humboldt Forum. Foto: Hannes P. Albert/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Sahra Wagenknecht wird nicht in der Sendung "Wahlarena" zu Gast sein.

Hannes P. Albert/dpa
  • Gericht: ARD muss Sahra Wagenknecht nicht zur „Wahlarena 2025“ einladen.
  • Verwaltungsgericht Köln wies Eilantrag der BSW ab.
  • WDR lädt nur Parteien ein, die konstant über 10% in Umfragen liegen.
  • BSW kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen.
  • Wagenknecht hat laut BSW Chancen auf Kanzlerschaft, Gericht widerspricht.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Die ARD muss die BSW-Kanzlerkandidatin Sahra Wagenknecht nicht in ihre Sendung „Wahlarena 2025 zur Bundestagswahl“ einladen!

Gericht entscheidet gegen Wagenknecht

In einem Beschluss wies das Verwaltungsgericht Köln einen Eilantrag des Bündnisses Sahra Wagenknecht (BSW) zur Zulassung ab, wie das Gericht mitteilte. Zu der für den 17. Februar geplanten Sendung sind die Spitzenkandidaten von SPD, Union, Grünen und AfD eingeladen.

WDR will nur Parteien mit konstant zehn Prozent in den Umfragen

Der Westdeutsche Rundfunk (WDR) als verantwortlicher Sender für die „Wahlarena“ machte dem Gericht zufolge zum Maßstab für eine Einladung, dass die Parteien konstant bei zehn Prozent oder mehr Zustimmung in den Umfragen liegen. Das BSW sah dadurch das Recht auf Chancengleichheit verletzt. Die Entscheidung des WDR sei nicht nachvollziehbar, weil insbesondere die Grünen keine reale Chance hätten, den nächsten Kanzler zu stellen. Das BSW kann gegen den Beschluss Beschwerde zum nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht in Münster einlegen.

Das BSW hatte argumentiert, dass Wagenknecht nach Unionskanzlerkandidat Merz die zweitbesten Chancen auf die Kanzlerschaft habe, weil sie in einer zwar nicht gewünschten, aber auch nicht ausgeschlossenen Koalition mit der AfD als „Königsmacherin“ sogar die Kanzlerschaft beanspruchen könnte.

Das Verwaltungsgericht folgte dieser Argumentation nicht und erklärte, dem Recht auf Chancengleichheit des BSW stehe die Rundfunkfreiheit des WDR gegenüber. Letztere schütze auch das Recht, die Teilnehmer nach Ermessen selbst zu bestimmen.

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