Tödliche Verfolgungsjagd in Bayern: Raser muss für knapp sieben Jahre ins Gefängnis

Der Angeklagte soll in Kaufbeuren mit bis zu 180 km/h durch das Stadtgebiet gerast sein, um einer Polizeikontrolle zu entgehen. Dabei soll er in ein entgegenkommendes Fahrzeug geprallt sein, dessen Fahrer noch an der Unfallstelle starb.
Stefan Puchner/dpa- Urteil: 21-Jähriger nach tödlicher Raserfahrt zu 6 Jahren 10 Monaten Haft
- Gericht: kein Mord, sondern verbotenes Kfz-Rennen mit Todesfolge
- Tatort: Kaufbeuren; Flucht vor Polizei mit bis zu etwa 170 km/h
- Frontalcrash: 20-Jähriger starb, drei weitere Personen verletzt
- Gründe: kein Führerschein, Bier getrunken, Kokain geschnupft; kein Tötungsvorsatz
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Nach einer tödlichen Raserfahrt durch Kaufbeuren hat das Gericht am 24. Februar nun das Urteil gegen den Raser gesprochen: Der 21-Jährige muss für fast sieben Jahre ins Gefängnis. Mit seiner halsbrecherischen Fahrt wollte der Angeklagte einer Polizeikontrolle entgehen. Das Landgericht in Kempten bewertete die Fahrt des Angeklagten im Unterschied zur Staatsanwaltschaft nicht als Mord, sondern als verbotenes Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge, und verhängte sechs Jahre und zehn Monate Haft.
Der junge Mann war am 23. August 2025 nachts mit einem Auto mit teils bis zu etwa 170 Kilometern pro Stunde – zuerst war von rund 180 Stundenkilometern die Rede – durch das Stadtgebiet von Kaufbeuren gerast, weil eine Polizeistreife auf ihn aufmerksam geworden war. In der Folge ließ er sich nicht von Straßensperren der Beamten aufhalten und kam mehrfach von der Fahrbahn ab.
Tödliche Verfolgungsjagd mit Alkohol und Kokain im Blut
Schließlich stieß er frontal mit einem entgegenkommenden Fahrzeug zusammen. Der 20-Jährige am Steuer dieses Autos starb noch an der Unfallstelle, seine beiden Mitfahrer wurden verletzt. Auch der Beifahrer des 21-Jährigen wurde verletzt.
Der Vorsitzende Richter Christoph Schwiebacher sagte, der 21-Jährige sei vor der Polizei geflüchtet, weil er keinen Führerschein hatte, Bier getrunken und Kokain geschnupft habe. „Er wollte natürlich nicht kontrolliert werden.“
Richter sehen keinen Tötungsvorsatz des Rasers
Die Strafkammer bewertete die Fahrt so, dass der Angeklagte mit einem Gefährdungsvorsatz gehandelt habe. Einen Tötungsvorsatz – der für eine Mordverurteilung nötig gewesen wäre – sahen die Richter nicht. Der 21-Jährige habe darauf vertraut, dass alles gut ausgehe und niemand zu Tode komme.

