Tiere verenden im Laderaum: Zoll findet über 700 Kilo Krebstiere in Kleintransporter aus Italien

Bei einer routinemäßigen Kontrolle entdeckte der Zoll über 700 Kilogramm Krebstiere auf der Ladefläche eines Sprinters.
Hauptzollamt Darmstadt- Zoll findet über 700 kg Krebstiere in Sprinter nahe Rodgau (26.02.2026)
- Tiere in Netzen eng gepackt, teils verendet; Herkunftsnachweise fehlen
- Fahrer auf Weg von Italien nach Frankfurt, Ziel: Restaurant im Rhein-Main
- Veterinäramt untersagt Weiterfahrt und Auslieferung, leitet Maßnahmen ein
- Zoll betont Verbraucherschutz und Tierschutz, überwacht gewerbliche Tiertransporte
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Bei einer routinemäßigen Kontrolle entdeckte der Zoll über 700 Kilogramm Krebstiere auf der Ladefläche eines Sprinters. Bei Routinekontrollen überprüften Zollbeamte der Kontrolleinheit Verkehrswege (KEV) des Hauptzollamts Darmstadt am vergangenen Donnerstag (26.02.2026) Fahrzeuge in der Nähe von Rodgau.
Dabei fiel ihnen ein Sprinter mit italienischer Zulassung auf. Der Fahrer gab an, auf dem Weg von Italien in Richtung Frankfurt am Main zu sein. Ziel der Fahrt war nach seinen Angaben ein Restaurant im Rhein-Main-Gebiet.
Einige Krebse verendeten bereits im Transporter
Bei der Kontrolle stellten die Zollbeamten auf der Ladefläche des Fahrzeugs eine größere Menge Krebstiere fest. Die Tiere wurden in Netzen transportiert und dabei eng zusammengepresst. Insgesamt befanden sich in dem Sprinter mehr als 700 Kilogramm lebende Exemplare, von denen einige bereits verendet waren.

Bei einer routinemäßigen Kontrolle entdeckte der Zoll über 700 Kilogramm Krebstiere auf der Ladefläche eines Sprinters.
Hauptzollamt DarmstadtDer Fahrer konnte weder einen Lieferschein noch eine Rechnung oder sonstige Begleitdokumente vorlegen. In Abstimmung mit dem zuständigen Veterinäramt wurde die Weiterfahrt des Fahrzeugs zunächst untersagt. Auch nach Prüfung durch das Veterinäramt konnten die erforderlichen Dokumente – unter anderem zur ordnungsgemäßen Herkunft sowie zur tierseuchenrechtlichen Unbedenklichkeit der Ware – nicht vorgelegt werden.
Zoll stoppt Weiterfahrt des Krebs-Transports
Aufgrund der festgestellten Verstöße entschied das zuständige Veterinäramt, die Auslieferung der Krebstiere zu untersagen und leitete die weiteren Maßnahmen ein.
„Der Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie die Einhaltung veterinärrechtlicher Vorschriften haben für den Zoll oberste Priorität. Wer Lebensmittel oder lebende Tiere transportiert, muss die erforderlichen Nachweise jederzeit vorlegen können. Fehlen diese Dokumente, schreiten wir konsequent ein“, so Tanja Ackermann, Pressesprecherin des Hauptzollamts Darmstadt.
Überwachung des Tierschutzes
Die Zollverwaltung wirkt auch im Bereich des Tierschutzes. Dabei insbesondere bei der Überwachung der gewerbsmäßigen Tiertransporte – bei der Einfuhr wie auch bei der Ausfuhr. Ein Tiertransport über deutsche Grenzen darf nur über festgelegte, von Zollstellen überwachte Grenzübergänge stattfinden.

