Streik und Streikrecht
: Wann darf gestreikt werden? Und was ist bei einem Streik erlaubt?

Immer wieder kommt es in Deutschland zu Streiks. Doch welche Voraussetzungen gelten für ihre Rechtmäßigkeit und welche Ziele dürfen damit verfolgt werden?
Von
David Hahn
Berlin
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Bei einem Streik gibt es einiges zu beachten. So sehen die Rechtslage und die Rechtsprechungen aus.

Jan Woitas/dpa

Von den Anfängen der industriellen Revolution bis zur modernen Arbeitswelt bildete der Streik stets eine kraftvolle Möglichkeit für Arbeitnehmer*Innen, um verbesserte Arbeitsbedingungen und Löhne zu erhalten. Doch nicht jeder Streik ist erlaubt. Die Frage, wann ein Streik als rechtmäßig oder illegal betrachtet wird, hängt in Deutschland von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Erfüllung bestimmter formeller Anforderungen, dem Vorliegen eines Tarifkonflikts und der Einhaltung von vorhergehenden Verhandlungen. Diese rechtlichen Rahmenbedingungen sollen einen Ausgleich zwischen den Interessen der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer und der Allgemeinheit sicherstellen. Wie haben der Gesetzgeber und die Rechtsprechung diese Voraussetzungen für einen Streik geprägt?

Definition: Was ist ein Streik?

Bei einem Streik handelt es sich entsprechend des Gabler Wirtschaftslexikons um eine organisierte und vorübergehende Verweigerung der Erfüllung des Arbeitsvertrages mehrerer Arbeitnehmer*Innen. Damit sollen bestreikte Arbeitgeber*Innen oder Arbeitgeberverbände zu Zugeständnissen bewegt werden und dienen als legitimes Druckmittel, um bessere Arbeitsbedingungen oder Lohnerhöhungen durchzusetzen.

Wann sind Streiks rechtlich zulässig?

Streiks gehören in Deutschland zum Grundrecht. Die Koalitionsfreiheit in Art.9 Abs.3 Grund­ge­setz (GG) eröff­net laut Hensche.de Ge­werk­schaf­ten und Ar­beit­ge­ber­verbänden eine vom Staat unabhängige Anstrengung zur Regelung von Arbeitsbedingungen. Da Gewerkschaften ohne das Streikrecht mit leeren Händen dastehen würden und keinen Druck auf die Arbeitgeberseite ausüben könnten, ist das Streikrecht im Grundrecht und der Koalitionsfreiheit inkludiert. Dennoch gibt es für die Rechtmäßigkeit von Streiks bestimmte Voraussetzungen:

  • Der Streik muss von ei­ner Ge­werk­schaft ge­tra­gen sein. Nicht gewerkschaftliche Streiks sind als „wilder Streik“ verboten.
  • Weiterhin müssen Streikende ein Ziel verfolgen, das tariflich regelbar ist. Politische Streiks, um gegen Regierungen oder politische Entscheidungen zu protestieren, sind in Deutschland nicht erlaubt, da sie sich nicht gegen die Arbeitgeberseite richten und damit zweckentfremdet würden.
  • Das Ziel des Streiks muss auch tarifrechtlich umsetzbar sein. Sollte ein Tarifvertrag angestrebt werden, der rechtlich keinen Bestand hätte, so ist auch der Streik an sich unzulässig.
  • Darüber hinaus darf nicht gegen einen Tarifvertrag gestreikt werden, der noch nicht abgelaufen ist. Dabei wird von einer sogenannten „Friedenspflicht“ gesprochen. Streiks beziehen sich damit auf die Verhandlung neuer Tarifverträge.
  • Vor einem Streik muss es zu Verhandlungen gekommen sein. Erst wenn diese scheitern, darf ein Streik als das letzte Mittel zum Einsatz kommen. Verhandlungsbegleitende Warnstreiks sind laut der aktuellen Rechtsprechung jedoch schon während der Gespräche möglich.
  • Generell gilt, dass ein Streik auch nicht die Absicht haben sollte, den jeweiligen Streikgegner komplett in die Knie zu zwingen, da bei Tarifverhandlungen Arbeitgeber*Innen und Arbeitnehmer*Innen aufeinander angewiesen sind. Somit muss ein Streik die Bedingung der „Verhältnismäßigkeit“ aufweisen.

Aussperrung: Was dürfen Arbeitgeber bei einem Streik?

Auch Arbeitgeber haben die Möglichkeit nach Tarifverhandlungen eine Art Streik, die Aussperrung, zu initiieren. Dabei werden gemäß Angaben der Bundeszentrale für politische Bildung den Arbeitnehmer*Innen kurzfristig von der Erbringung der Arbeitsleistung abgehalten und keine Löhne mehr gezahlt. Meist erfolgt eine Aussperrung als Reaktion auf einen Streik der Arbeitnehmerseite. Es kann jedoch auch zu Angriffsaussperrungen kommen, bei denen Arbeitgeber*Innen zuerst eine Aussperrung in die Wege leiten.

Warnstreik vs. Erzwingungsstreik

Streiks sind als letztes Mittel erst nach gescheiterten Tarifverhandlungen zulässig. Jedem Streik geht dabei eine vorherige Abstimmung voraus, bei der mind. 75 Prozent der Arbeitnehmer*Innen für diesen Streik stimmen müssen. Auch für die Beendigung des Streiks wird nach einer Analyse der Streik–Ergebnisse erneut abgestimmt. Bei diesen Streiks spricht man von Erzwingungsstreiks. Da jedoch schon vorher während der Tarifverhandlungen Streiks zulässig sind, welche weniger umfangreich ausfallen, spricht man in solchen Fällen von Warnstreiks.

Streiktage: Nehmen Streiks in Deutschland zu?

Jedes Jahr haben Demonstrationen und Streiks auch Auswirkungen auf Kund*Innen, Dienstleister und Fahrgäste. Im Angesicht der Schlagzeilen um Tarifverhandlungen könnte meinen, dass immer mehr gestreikt wird. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes nahm die Zahl seit 2015 mit einem bisherigen Höhepunkt von 28,2 Ausfalltagen pro 1000 Beschäftigten jedoch wieder ab. 2021 gab es 9,1 Ausfalltage und 2022 kam es zu 6,4 Tagen pro 1000 Beschäftigte.