Streaming und Shopping: Bundesgerichtshof prüft Preiserhöhung bei Amazon Prime

Das Logo des Videostreamingportals Prime Video des US-amerikanischen Onlineversandhandels Amazon.
Rolf Vennenbernd/dpa- Der BGH prüft, ob Amazon Prime-Preise ohne ausdrückliche Zustimmung erhöht werden durften.
- Anlass ist eine Preiserhöhung des Prime-Abos in Deutschland im Jahr 2022.
- Die Verbraucherzentrale NRW klagte erfolgreich, zwei Düsseldorfer Gerichte erklärten die Klausel für unwirksam.
- Amazon legte Revision in Karlsruhe ein – ob es am Verhandlungstag ein Urteil gibt, ist offen.
- Betroffen waren laut Verbraucherzentrale Millionen Kundinnen und Kunden.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Der Bundesgerichtshof (BGH) befasst sich am Donnerstag (10 Uhr) mit einer Preiserhöhung für das deutsche Prime-Mitgliedsprogramm beim Online-Händler Amazon. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen ist dagegen erfolgreich gerichtlich vorgegangen. Das Landgericht Düsseldorf und das Oberlandesgericht Düsseldorf erklärten eine Preisanpassungsklausel für unwirksam. Dagegen geht Amazon nun in Karlsruhe in Revision. Ob der dritte Zivilsenat am BGH noch am selben Tag ein Urteil spricht, ist unklar.
Amazon hatte den Preis für das Prime-Abonnement in Deutschland im Jahr 2022 erhöht, ohne die Kundinnen und Kunden ausdrücklich um deren Zustimmung zu bitten. Er stieg bei jährlicher Abrechnung von 69 Euro auf 89,90 Euro, bei monatlicher Zahlung von 7,99 Euro auf 8,99 Euro. Amazon begründete die Preiserhöhung damals mit gestiegenen Kosten. Laut der Verbraucherzentrale waren Millionen Verbraucherinnen und Verbraucher betroffen.