Steuererklärung für 2022
: Abgabefrist verpasst – Welche Strafen jetzt drohen

Die Steuererklärung muss jedes Jahr bis zu einem bestimmten Termin abgegeben werden. Was passiert, wenn man die Abgabefrist verpasst und wie lassen sich Strafen vermeiden?
Von
Emily Bader
Berlin
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Was tun, wenn man die Abgabefrist für die Steuererklärung verpasst hat? Welche Strafen drohen und wie kann man diese vermeiden?

Hans-Jürgen Wiedl/dpa

Wer eine Steuererklärung abgeben will, muss dabei die entsprechende Frist beachten. Seit 2019 war der Stichtag für die Abgabe der Steuererklärung der 31. Juli. Wegen des von der Bundesregierung verabschiedeten „vierten Corona-Steuerhilfegesetzes“ haben die Steuerzahlerinnen und -zahler in den letzten Jahren allerdings mehr Zeit, ihre Steuererklärung abzugeben. Was sind die genauen Fristen für die Steuererklärungen der nächsten Jahre? Und vor allem: Was passiert, wenn man diese Frist verpasst? Welche Strafen drohen von Seiten des Finanzamts und wie kann man diese vermeiden? Alle Infos und Regeln im Überblick.

Die Abgabefristen für die Steuererklärung im Überblick

Die Steuererklärung für 2022 muss bis zum 30. September 2023 beim Finanzamt sein und die Steuererklärung für 2023 bis zum 31. August 2024. Für die Steuererklärung 2024 ist der Abgabetermin allerdings wieder der 31. Juli 2025.

Kümmert sich eine Steuerberaterin, ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein um die Steuererklärung, verlängert sich die Abgabefrist. In diesem Fall ist die Abgabe der Steuererklärung 2021 bis 31. August 2023 möglich, die Abgabe der Steuererklärung 2022 bis 31. Juli 2024, die Abgabe der Steuererklärung 2023 bis 31. Mai 2025 und die Steuererklärung 2024 muss bis 30. April 2026 eingereicht werden.

Fällt der spätest mögliche Abgabetermin auf einen Samstag oder Sonntag verschiebt er sich auf den Montag nach dem Wochenende.

Abgabefrist verpasst – Was nun?

Verpasst man die Abgabefrist für die Steuererklärung, legt das Finanzamt einen sogenannten Verspätungszuschlag fest. Normalerweise gilt: Für Einkommenssteuererklärungen, die nicht innerhalb von 14 Monaten nach Ablauf des Kalenderjahres abgegeben werden, muss das Finanzamt einen solchen Verspätungszuschlag festsetzen. Wird die Steuererklärung zwar zu spät, aber innerhalb dieser 14 Monate abgegeben, kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen, muss es aber nicht.

Aufgrund der Corona-Pandemie wurde die Zeitspanne, innerhalb derer die Entscheidung über die Festsetzung eines Verspätungszuschlags im Ermessen des Finanzamts liegt, für die Besteuerungszeiträume 2020 und 2021 um sechs Monate, für den Besteuerungszeitraum 2022 um fünf Monate, für den Besteuerungszeitraum 2023 um drei Monate und für den Besteuerungszeitraum 2024 um zwei Monate verlängert.

Wie hoch ist der Verspätungszuschlag?

Wie hoch der Verspätungszuschlag ist, ist seit 2019 gesetzlich festgelegt. Die Höhe beträgt 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer aber mindestens 25 Euro pro verspätetem Monat. Der maximale Verspätungszuschlag beträgt 25.000 Euro. Der Verspätungszuschlag wird automatisch im Steuerbescheid zur Steuerschuld hinzugerechnet oder von einer Steuererstattung abgezogen.

Wann drohen Strafgeld und Ersatzwanghaft?

Lässt man die Frist zur Abgabe der Steuererklärung verstreichen und kommt auch den weiteren Forderungen des Finanzamts nicht nach, kann es sein, dass man eine schriftliche Zwangsgeldandrohung erhält. In dieser setzt das Finanzamt eine letzte Frist zur Abgabe der Steuererklärung. Hält man diese ein, kann man die Zwangsgeldzahlung noch verhindern. Hält man die Frist nicht ein, kann die Zwangsgeldzahlung fällig werden. Und das kann teuer werden: Je nach Fall kann das Zwangsgeld bis zu 25.000 Euro betragen. Gibt man trotz der Androhung von Zwangsgeld keine Steuererklärung ab, kann das Finanzamt eine Steuerschätzung vornehmen. Aber auch in diesem Fall muss man noch eine Steuererklärung abgeben und auch der Verspätungszuschlag wird höher. Lässt der Steuerzahler oder die Steuerzahlerin alle Fristen verstreichen und kann er oder sie das Zwangsgeld nicht bezahlen, droht eine Ersatzzwanghaft. Es besteht also die Gefahr, ins Gefängnis zu kommen. Dazu muss das Finanzamt allerdings bereits in der Zwangsgeld-Aufforderung hingewiesen haben. Vor der Ersatzzwanghaft wird ein Haftbefehl erteilt. Erneut gibt es eine Frist, innerhalb derer das Zwangsgeld noch bezahlt werden kann. Erfolgt die Zahlung nicht, kann das Finanzamt beim Amtsgericht die Verhaftung beantragen. Die Ersatzzwanghaft dauert mindestens einen Tag und höchstens zwei Wochen. Das Zwangsgeld muss man nach verstrichener Haftzeit zwar nicht mehr bezahlen. Die Steuererklärung muss allerdings nach wie vor abgegeben werden.