1000 Euro für Sex im Freien
: Wald, Parkplatz, Strand - Welche Strafen drohen für Sex in der Öffentlichkeit?

Manche zieht es zum Sex zur Abwechslung aus den eigenen vier Wänden ins Freie. Das kann mitunter teuer werden, wenn man nicht Folgendes beachtet.
Von
David Hahn
Berlin
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Viele zieht es zur Abwechslung aus dem Bett nach draußen. Was beim Sex im Freien legal ist und was nicht im Überblick.

Christin Klose/dpa

Mit den steigenden Temperaturen mehren sich auch die Berichte von Pärchen, die ihre Liebesstunden an der freien Luft genießen möchten. Mitunter jedoch nicht gerade versteckt. So kam es dieses Jahr schon zu mehreren Fällen, bei denen dies nicht unentdeckt blieb. In Neu-Ulm wurden diesen Juni beispielsweise drei Männer beim Sex am Badesee beobachtet und der Polizei gemeldet. Es gibt demnach einiges bei den Ausflügen zu beachten.

Sex im Freien – Was erlaubt ist und was nicht?

Grundsätzlich ist es laut der Deutschen Anwaltsauskunft erlaubt, Sex auch draußen zu haben, falls dabei darauf geachtet wird, dass niemand es mitbekommt. Wer auf einem abgelegenen Parkplatz nachts die Autofenster beschlagen lässt und dabei sogar noch Vorhänge zuzieht, muss mit keiner Strafe rechnen. Anders sieht es jedoch aus, wenn dies am helllichten Tag auf einem hoch frequentierten Parkplatz geschieht wie zuletzt in Illertissen. Dann können sich dadurch andere Personen gestört fühlen, weshalb das Recht sie schützt. Der Sex in der Öffentlichkeit wird deshalb vom Gesetz geahndet. Wer es also darauf anlegt, dass der Sex auch mitbekommen werden könnte, kann dafür angezeigt werden. Unternimmt man dabei Vorkehrungsmaßnahmen, um sich Blicken zu entziehen, bewegt man sich allerdings in legalem Bereich. Dafür reicht es zum Beispiel, abgelegene Orte zu Stunden zu wählen, an denen mit keinen ungewünschten Besucherinnen und Besuchern zu rechnen ist.

Beim Sex im Freien erwischt - Dieses Bußgeld droht

Zum einen kann Sex im Freien als „Erregung öffentlichen Ärgernisses“ und Straftat geahndet werden. Dafür werden laut Strafgesetzbuch (StGB) und Paragraf 183a Freiheits­strafen bis zu einem Jahr oder Geldstrafen fällig. Letztere richten sich als Tagessätze nach dem Einkommen der schuldigen Person. Stören sich andere Menschen an den sexuellen Handlungen anderer, werden manchmal jedoch auch als Ordnungswidrigkeit bestraft. Dafür sieht der Gesetzgeber Geldstrafen bis zu 1000 Euro vor.