Das Landgericht in Frankfurt am Main hatte den Internetunternehmer vor rund zwei Jahren wegen Anstiftung zur gefährlichen Körperverletzung schuldig gesprochen und eine Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren verhängt. Dagegen ging der heute 53-Jährige in Revision.
Das Landgericht hatte es als erwiesen angesehen, dass Falk Kriminelle aus dem Rotlichtmilieu mit einer Attacke auf den Juristen beauftragt hatte, der eine Millionenklage vorbereitete. Der Angeklagte hatte zwar eingeräumt, die mutmaßlichen Komplizen mit einem Datendiebstahl bei dem Anwalt - und nur damit - beauftragt zu haben. So habe er seine Unschuld in dem Wirtschaftsverfahren beweisen wollen. Den Vorwurf der Anstiftung zu dem Schuss hatte er indes zurückgewiesen.
Bei der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe Anfang Juli ließen die obersten Strafrichter Deutschlands keine Tendenz erkennen. Der zweite Strafsenat prüft das Frankfurter Urteil auf Rechtsfehler. Er kann die Revision abweisen, das Urteil abändern oder bei größeren Mängeln zur neuen Verhandlung zurück ans Landgericht verweisen.
Die Verteidigung hatte seinerzeit auf Freispruch plädiert. Die Staatsanwaltschaft forderte damals sechs Jahre Haft. Bis ein rechtskräftiges Urteil vorliegt, ist Falk auf freiem Fuß.