Schadenersatz für User?
: BGH prüft Haftung von Cookie-Drittanbietern

Ein Kläger fordert Schadenersatz wegen Cookies ohne Zustimmung. Warum der Fall nun vor dem Bundesgerichtshof landet und was bisher entschieden wurde.
Von
dpa
Karlsruhe
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Am Bundesgerichtshof geht es um Schadenersatz für Internet-Cookies.

Uli Deck/dpa
  • BGH prüft Haftung für Cookies auf Drittseiten ohne Einwilligung der Nutzer.
  • Verhandlungsbeginn am Donnerstag um 9 Uhr in Karlsruhe – Urteil folgt später.
  • Ein Kläger fordert Schadenersatz, weil Cookies ohne Zustimmung gespeichert wurden.
  • LG Frankfurt sprach 1500 Euro zu, OLG Frankfurt senkte auf 100 Euro.
  • Das Unternehmen will per Revision erreichen, dass die Klage abgewiesen wird.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Der Bundesgerichtshof (BGH) befasst sich am Donnerstag (9 Uhr) mit Cookies – also jenen kleinen Dateien, die beim Surfen im Internet auf dem Onlinegerät eines Nutzers gespeichert werden und zum Beispiel personalisierte Werbung möglich machen. Konkret geht es um die Frage, ob ein Technologie- und Analyseunternehmen dafür haftet, wenn seine Cookies auf Webseiten anderer Unternehmen ohne vorherige Einwilligung der jeweiligen Nutzer auf deren Endgeräten gespeichert werden. Ein Urteil des ersten Zivilsenats in Karlsruhe wird erst an einem anderen Termin erwartet.

Ein Kläger verlangt Schadenersatz und hatte im Kern bislang Erfolg. Das Landgericht Frankfurt am Main sprach ihm 1500 Euro zu. In zweiter Instanz reduzierte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main den Betrag auf 100 Euro. Mit der Revision am BGH will das Technologie- und Analyseunternehmen erreichen, dass die Klage vollständig abgewiesen wird.