Feuerwerksverkauf startet heute
: Was gilt für Böller & Co. und welche Bußgelder drohen?

Was beim Silvester-Feuerwerk zu beachten ist: Von Altersbeschränkungen bis zu Verbotszonen – Verstöße können teuer werden und hohe Bußgelder zur Folge haben.
Von
dpa
Düsselsorf
Jetzt in der App anhören
Silvester-Feuerwerksverkauf

Beim Silvester-Feuerwerk gelten bestimmte Regeln. Wer die Bestimmungen für Böller & Co. nicht einhält, für den kann es schnell teuer werden.

Frank Hammerschmidt/dpa
  • Verkauf von Silvesterfeuerwerk in Deutschland startet am 29. Dezember und endet am Jahresende.
  • Feuerwerk der Kategorie F2 ist erst ab 18 Jahren erlaubt und muss zertifiziert sein (z. B. CE-Zeichen).
  • Transport im Auto: max. 3 kg Nettoexplosivstoffmasse (NEM); Lagerung zu Hause: max. 1 kg NEM im Wohnraum.
  • Feuerwerk darf nur an Silvester/Neujahr gezündet werden, in einigen Gemeinden nur zwischen 18 und 6 Uhr.
  • Verstöße wie unsachgemäße Entsorgung, Nutzung außerhalb der Zeiten oder mit nicht zertifiziertem Material können hohe Bußgelder und Strafen nach sich ziehen.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Ab Montag, dem 29. Dezember, beginnt in Deutschland wieder der Verkauf von Silvesterfeuerwerk. Bis zum Jahresende dürfen dann Raketen, Böller und Batterien über die Ladentheken gehen. Wer Feuerwerk kaufen oder zünden möchte, sollte aber auf die wichtigsten Rahmenbedingungen und Hinweise achten, sonst kann es gefährlich werden – auch Strafen und Bußgelder drohen. Ein Überblick.

Worauf achten beim Kauf von Böllern?

Wer Feuerwerk der Kategorie F2 – zu der genannte Böller, Raketen und Batterien gehören – erwerben möchte, muss mindestens 18 Jahre alt sein. Sämtliche in Deutschland erhältliche Feuerwerkskörper müssen der Verbraucherzentrale NRW zufolge von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) oder einer vergleichbaren europäischen Behörde zugelassen sein. Käuferinnen und Käufer erkennen das am CE-Zeichen in Verbindung mit der Registriernummer (0589 für BAM) auf dem jeweiligen Feuerwerkskörper.

Wie viel Feuerwerk darf ich im Auto transportieren und zu Hause lagern?

Wer Feuerwerkskörper selbst im Handel kauft, sollte darauf achten, dass die jeweils geltenden Vorschriften für den Transport eingehalten werden. Dem Bundesinnenministerium zufolge dürfen pro Fahrzeug nämlich maximal drei Kilogramm Nettoexplosivstoffmasse (NEM) transportiert werden.

Wer nur ein paar Knaller und Raketen kauft, dürfte an dieser Schwelle längst nicht kratzen. Ein einzelner Böller beinhaltet etwa bis zu fünf Gramm NEM, eine Rakete kann bis um die 20 Gramm NEM beinhalten. Die konkreten Zahlen können Verbraucherinnen und Verbraucher der jeweiligen Verpackung des gewünschten Produkts entnehmen.

Gelagert werden sollte das Feuerwerk kühl, trocken und außerhalb der Reichweite von Kindern. Heizkörper und Heizleitungen sollten sich nicht in unmittelbarer Nähe befinden, um eine ungewollte Auslösung zu vermeiden, rät die BAM. Feuer und offenes Licht in der Nähe sind ebenso tabu. In einem bewohnten Raum darf zudem maximal 1 Kilogramm NEM aufbewahrt werden. Ist der Raum unbewohnt und abgetrennt, dürfen höchstens bis zu 15 Kilogramm NEM gelagert werden.

Was ist mit Feuerwerk aus dem Vorjahr?

Die BAM empfiehlt dringend, Restbestände nicht mehr zu verwenden. Zu groß ist die Gefahr einer unvorhersehbaren Reaktion. Stattdessen sollte das alte Feuerwerk bei einem Recycling- oder Wertstoffhof entsorgt werden.

Wann und wo darf das Feuerwerk gezündet werden?

Nur an Silvester und Neujahr darf Feuerwerk ohne ansonsten entsprechend notwendige Erlaubnis der örtlichen Behörden abgebrannt werden. Das Bundesinnenministerium weist aber darauf hin, dass das Abbrennen von Böllern und Raketen in manchen Gemeinden nur zwischen 18 und 6 Uhr erlaubt ist.

Wo gilt Böller-Verbot?

Wo genau ist das Zünden von Feuerwerk generell verboten? In unmittelbarer Nähe von:

  • Kirchen
  • Krankenhäusern
  • Kinder- und Altersheimen
  • Reet- oder Fachwerkhäusern
  • bei großen Menschenansammlungen

Gerade in vielen Großstädten gelten zudem bestimmte, extra ausgewiesene Verbotszonen in der Innenstadt.

Was ist mit abgebranntem Feuerwerk zu tun?

Sind die gezündeten Feuerwerksreste abgekühlt, gehören sie in den Restmüll. Laut Verbraucherzentrale NRW können sie nämlich giftige Rückstände enthalten und dürfen deshalb nicht ins Altpapier oder in die Wertstofftonne.

Welche Bußgelder drohen beim Feuerwerk?

Wenn Feuerwerksmüll nicht sachgemäß entsorgt wird, gilt das als illegales Ablegen von Müll. Dies kann in bestimmten Fällen mit Bußgeldern von mehreren 10.000 Euro führen. In schweren Fällen können zudem hohe Folgekosten oder sogar strafrechtliche Konsequenzen drohen.

Aufgepasst, es drohen weitere Bußgelder: Wer ohne eine Genehmigung ein Feuerwerk der Kategorie 2 außerhalb der festgelegten Zeiten (31. Dezember - 1. Januar) zündet, muss in Baden-Württemberg mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro rechnen. Wer einen nicht zertifizierten Knaller verwendet, vertreibt oder herstellt, muss sogar mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe von bis zu 50.000 Euro rechnen. Bei Gefährdung von Leib und Seele oder fremde Sachen von einem bedeutendem Wert durch einen Feuerwerkskörper drohen bis zu fünf Jahre Gefängnis oder Geldstrafe.

Welche Versicherung übernimmt im Schadenfall?

Kommen beim Zünden von Feuerwerkskörpern unbeabsichtigt Dinge oder andere Personen zu Schaden, sollten Verursacher nach Möglichkeit privat haftpflichtversichert sein. Wessen Auto Schaden nimmt, kann sich an seine Teilkaskoversicherung wenden, sofern der Verursacher unbekannt ist. War gezielter Vandalismus im Spiel, benötigt es eine Vollkaskoversicherung. Bei Schäden am Haus oder am Inventar greift die eigene Wohngebäude- beziehungsweise die Hausratversicherung.