Rechtsextreme Musik: Liste verbotener Nazi-Lieder und NS-Gesänge

Teilnehmer der NPD-Veranstaltung «Rock für Deutschland» warten am 11.07.2009 in Gera auf Einlass in einen abgesperrten Park. Sie galt bis zu ihrem Ende 2017 als Einstieg in die Szene: Rechtsextreme ködern potenziellen Nachwuchs über Musik.
Peter Müller / dpaLieder waren während der NS-Zeit Teil der Propaganda. Sie dienten der Verherrlichung eines Personenkults, des nationalsozialistischen Systems und seiner Organisationen. Welche Gesänge, Melodien und Texte sind heutzutage verboten?
Welche Bedeutung spielt Musik in der rechtsextremen Szene?
Thorsten Hindrichs, wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Abteilung Musikwissenschaft der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, agiert als wissenschaftlicher Berater und freier Autor im Rahmen politischer Bildungsarbeit zu Rechtsextremismus und Musik. Im exklusiven Interview mit der Südwestpresse hebt er die Bedeutung von Musik in rechtsextremen Netzwerken hervor. Einerseits werde mit extrem rechter Musik, Konzerten und Merch viel Geld umgesetzt. Zum anderen würden auch soziale Faktoren wie Networking und Gruppenstabilisierung hinzukommen. Darüber hinaus gehe es auch um die Alltagsgestaltung mit Musik. An dieser Stelle würden extrem Rechte auch nicht anders funktionieren. Das ganze Interview gibt es hier zum Nachlesen.
Liste verbotener Lieder aus der NS-Zeit
Neben der aktuellen rechtsextremen Musikszene mit aktiven Bands, die bis ins Ausland vernetzt sind, gibt es auch Lieder, die noch aus der NS-Zeit stammen und heute verboten sind. In ihnen spiegelt sich rechtsextremistische oder eine nazistische Gesinnung deutlich wider. Sie sind eng mit der Geschichte der NSDAP, Hitler und Organisationen wie der SS, SA oder der Hitlerjugend (HJ) verbunden. Hier gibt es eine Auswahl verbotener Lieder, die vom Verfassungsschutz zusammengestellt wurde:
- Horst-Wessel-Lied (Von der nationalsozialistischen Reichsregierung zur „zweiten Nationalhymne“ ernannt) Das Singen dieses Liedes ist mitsamt seiner Melodie strafbar – Sogar, wenn die Tonabfolge mit einem anderen Text gesungen wird.
- „Vorwärts! Vorwärts!“ (Lied der Hitlerjugend)
- „Es stehet in Deutschland“ (Kampflied der SA)
- „Brüder in Zechen und Gruben ...“ (Kampflied der NSDAP, zur Melodie „Brüder zur Sonne, zur Freiheit“)
- „Siehst Du im Osten das Morgenrot“ (Liedgut der NSDAP)
- „Ihr Sturmsoldaten jung und alt ...“ (Liedgut der SA)
- „Wir sind die Sturmkolonnen“ (Liedgut der SA)
- „Kampfgenossen schließt zusammen“ (Liedgut der SS und SA)
- „Es zittern die morschen Knochen“, (vor allem in der Hitlerjugend populär), ursprünglich Lied der Katholischen Jugendbewegung, Abänderung durch Nationalsozialisten (z. B. „rotem Krieg“ statt „großem Krieg“, „gehört uns Deutschland“ statt „hört uns Deutschland“)
Wie wird die Verwendung von Nazi-Liedern bestraft?
Die Grundlage für die Strafbarkeit der Lieder bildet § 86 des Strafgesetzbuches. Der Paragraf stellt Personen, die Propagandamittel verfassungswidriger und terroristischer Organisationen verwenden und verbreiten, unter Strafe.
Laut dem Verfassungsschutz kann eine Strafbarkeit jedoch nach Absatz 1 des Paragrafen § 86 entfallen, wenn die Handlung zum Beispiel im Sinne der Forschung oder der Lehre stattfindet. Auch im Kontext staatsbürgerlicher Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte wird von einer Strafbarkeit abgesehen.

