Prozess in Bayern: Sexuelles Motiv? Mann soll zwei Frauen ermordet haben

Ein Schild mit der Aufschrift «Amts- und Landgericht Deggendorf» steht vor dem Gerichtsgebäude in Deggendorf (Bayern).
Armin Weigel/dpa- Prozess in Deggendorf: Ein 39-Jähriger steht wegen dreifachen Mordes vor Gericht.
- Tatort war ein Mehrfamilienhaus in Zwiesel, die Leichen waren grausam zugerichtet.
- Laut Anklage tötete er zwei Nachbarinnen aus sexueller Lust und anschließend den Partner.
- Er nutzte Kabel, Glasflasche, Hammer und Folie – mehrere Mordmerkmale seien erfüllt.
- Der Angeklagte stellte sich im Sommer 2025 in Österreich; Urteil könnte am 19. November fallen.
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Aus sexueller Lust heraus soll ein Mann in Niederbayern zwei Nachbarinnen ermordet haben. Als er mit einer der Leichen Sex haben wollte, klopfte der Lebensgefährte der Frau an die Tür und der Mann tötete auch ihn – so die Anklage. Vor dem Landgericht Deggendorf beginnt morgen (9.00 Uhr) der Prozess gegen den 39‑Jährigen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm dreifachen Mord vor und sieht mehrere Mordmerkmale als verwirklicht an.
Der Angeklagte hatte sich nach Justizangaben im Sommer 2025 in Österreich der Polizei gestellt. Als Beamte dann die drei Toten in dem Mehrfamilienhaus in Zwiesel im Bayerischen Wald entdeckten, waren die Leichen grausam zugerichtet.
Der ersten Toten hatte der Angeklagte laut Anklage mit einem Messer die Beine und einen Arm abgeschnitten. Der Oberkörper befand sich in Folie verpackt im Kühlschrank, der Arm im Gefrierfach. Die Beine hatte er in eine Sporttasche gesteckt und in einem Wald abgelegt. Die zweite Frau und deren Partner waren mit einer Vielzahl von Schnitten beziehungsweise Hammerschlägen versehen, die Schädel mehrfach eingeschlagen.
Tatwerkzeuge: Kabel, Glasflasche, Hammer, Folie
Der Anklage nach lud der Mann die Nachbarinnen im Abstand von gut zwei Wochen zu sich ein. Als die erste Frau nach dem Konsum von Alkohol und Drogen auf dem Sofa eingeschlafen war, würgte und erdrosselte er sie nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft, um sich sexuell zu erregen.
Als sich in der Wohnung der zweiten Frau ein Schmorbrand ereignete, bot ihr der Angeklagte an, zu ihr zu kommen. Erneut habe der Mann sein sexuelles Verlangen stillen wollen, indem er die Frau getötet habe. Tatwerkzeuge waren demnach eine Bierflasche, ein Hammer und Frischhaltefolie.
Anschließend soll er die Leiche in eine für Geschlechtsverkehr geeignete Position gebracht haben, als der Partner der Frau an der Wohnungstür klopfte und rief. Um die Taten zu verdecken, ging der Angeklagte den Ermittlungen nach später mit einem Hammer in die Wohnung des Nachbarn und erschlug ihn.
Für das Verfahren sind zehn Verhandlungstage anberaumt worden. Das Urteil könnte am 19. November fallen.
