Prozess gegen Marius Borg Høiby: Staatsanwaltschaft thematisiert Google-Suchanfragen

Im Prozess gegen Marius Borg Høiby werden nun auch seine Internet-Recherchen thematisiert – die Staatsanwaltschaft legt neue digitale Spuren offen.
ANE HEM/AFPAm dritten Verhandlungstag im Prozess gegen Marius Borg Høiby (29) hat die Staatsanwaltschaft den Fokus auf den digitalen Alltag des Angeklagten gelegt. Vor dem Osloer Gericht wurde bekannt, dass der Sohn von Kronprinzessin Mette-Marit in den vergangenen Jahren mehrfach brisante Begriffe bei Google eingegeben haben soll. Zu den protokollierten Suchanfragen zählen unter anderem „Vergewaltigung“, „Schlafvergewaltigung“ sowie „betrunkenes Mädchen“. Einzelne Recherchen sollen laut Ermittlern sogar bis ins Jahr 2015 zurückreichen.
Während der Befragung im Zeugenstand wirkte Høiby sichtlich angespannt. Beobachter von BILD berichteten, dass er sich immer wieder durch die Haare fuhr und erklärte, er sei „unglaublich müde“. Die Staatsanwaltschaft stellte klar, dass nicht nachvollzogen werden könne, wie lange er sich auf einzelnen Seiten aufgehalten habe. Verbotene Inhalte habe er nach bisherigen Erkenntnissen nicht aufgerufen.
Angeklagter erklärt seine Internet-Recherchen
Zu den belastenden Suchbegriffen äußerte sich Høiby selbst. Er erklärte, die Kombination seines eigenen Namens mit Begriffen wie „Vergewaltigung“ recherchiert zu haben, nachdem Gerüchte über ihn kursiert seien. Wörtlich sagte er laut BILD: „Auf Reddit (…) gab es total verrückte Beiträge dazu. Ich lese alles, was geschrieben wird, nicht nur in den Medien, sondern auch in Foren und sozialen Netzwerken.“
Mit dieser Aussage versuchte der Angeklagte, die Suchanfragen als Reaktion auf Spekulationen über seine Person darzustellen – nicht als Hinweis auf ein konkretes Tatinteresse. Die Anklage sieht die Recherchen dennoch als ein weiteres Puzzleteil im Gesamtbild der Vorwürfe.
Digitale Spuren als Teil der Beweisführung
Der Blick auf den Suchverlauf ist Teil einer umfassenden Beweisaufnahme. Die Staatsanwaltschaft versucht damit, zeitliche Zusammenhänge zwischen Internetrecherchen und den mutmaßlichen Taten herzustellen. Für das Gericht ist dabei entscheidend, ob sich aus den digitalen Spuren Rückschlüsse auf Wissen, Absicht oder ein mögliches Tatmotiv ziehen lassen.
Prozess sorgt weiter für öffentliche Debatten
Der Fall gegen Marius Borg Høiby beschäftigt Norwegen seit Monaten. Die Vorwürfe wiegen schwer, der öffentliche Druck auf Justiz und Königshaus ist hoch. Mit den nun bekannt gewordenen Suchanfragen rücken auch private digitale Spuren in den Mittelpunkt der Verhandlung – ein Aspekt, der zeigt, wie stark moderne Ermittlungen heute vom digitalen Verhalten der Beschuldigten geprägt sind.
Der Prozess wird fortgesetzt, weitere Zeugenaussagen und Beweisaufnahmen sind in den kommenden Verhandlungstagen angekündigt.

