Pflegeversicherung Erhöhung 2023: Wer muss ab Juli wie viel mehr bezahlen?

Ab Juli steigen die Pflegebeiträge. Doch wer muss jetzt wie viel mehr bezahlen?
picture alliance/dpa/Fernando Gutierrez-JuarezUm die steigenden Kosten in der Pflege zu bewältigen, werden jetzt Maßnahmen ergriffen, um Pflegebedürftige zu entlasten. Gleichzeitig werden die Beiträgeerhöht. Jüngst hat der Bundestag ein Gesetz von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) verabschiedet, das die finanzielle Absicherung der Pflegeversicherung bis 2025 gewährleisten soll. Ab dem 1. Juli wird der Pflegebeitrag um 0,35 Prozentpunkte erhöht, wobei die Erhöhung für Personen ohne Kinder etwas stärker ausfällt. Doch wie sehen die Erhöhungen der Beiträge jeweils aus?
Pflegegeld: Diese Entlastungen gibt es ab 2024
Für die Pflege zu Hause wird das Pflegegeld, das zuletzt 2017 erhöht wurde, ab dem 1. Januar 2024 um fünf Prozent angehoben. Gleiches gilt für die Beträge für Sachleistungen. Das Pflegegeld dient der Unterstützung von Pflegebedürftigen, die nicht in Pflegeeinrichtungen leben. Es kann frei verwendet werden, beispielsweise für Betreuung. Je nach Pflegegrad beträgt es zwischen 316 und 901 Euro pro Monat. Etwa vier Millionen Menschen werden zu Hause gepflegt.

Für die Pflege in Pflegeeinrichtungen sollen die Entlastungszuschläge für Bewohnerinnen und Bewohner ab dem 1. Januar 2024 erhöht werden.
picture alliance/dpa/Federico GambariniIm Falle der Pflege in Pflegeeinrichtungen sollen die im Jahr 2022 eingeführten Entlastungszuschläge für Bewohnerinnen und Bewohner ab dem 1. Januar 2024 erhöht werden. Der Eigenanteil für die reine Pflege soll im ersten Jahr im Heim um 15 Prozent (anstatt bisher 5 Prozent) reduziert werden, im zweiten Jahr um 30 Prozent (anstatt bisher 25 Prozent), im dritten Jahr um 50 Prozent (anstatt bisher 45 Prozent) und ab dem vierten Jahr um 75 Prozent (anstatt bisher 70 Prozent). Dieser Schritt ist notwendig, da die Pflegeversicherung im Gegensatz zur Krankenversicherung nur einen Teil der Kosten für die reine Pflege übernimmt. In Pflegeeinrichtungen fallen zudem zusätzliche Zahlungen für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen in die Einrichtungen an.
Pflegebeiträge ab Juli: Wer muss jetzt wie viel mehr bezahlen?
Derzeit beträgt der Pflegebeitrag 3,05 Prozent des Bruttolohns, während er für Menschen ohne Kinder bei 3,4 Prozent liegt. Ab dem 1. Juli 2023 soll der Beitrag in Verbindung mit den Änderungen aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts erhöht werden. Demnach soll künftig stärker berücksichtigt werden, ob jemand Kinder hat oder nicht. Insgesamt soll der Beitrag für Menschen ohne Kinder auf 4 Prozent steigen, während er für Beitragszahler mit einem Kind bei 3,4 Prozent bleibt. Der Arbeitgeberanteil, der in diesem Beitrag enthalten ist, soll von bisher 1,525 Prozent auf 1,7 Prozent angehoben werden.
Die neuen Gesamtbeiträge ab Juli 2023 im Überblick:
- Keine Kinder: 4,00 %
- 1 Kind: 3,40 %
- 2 Kinder: 3,15 %
- 3 Kinder: 2,90 %
- 4 Kinder: 2,65 %
- 5 Kinder und mehr: 2,40 %
Der Arbeitnehmeranteil ab Juli 2023:
- Keine Kinder: 2,30 %
- 1 Kind: 1,70 %
- 2 Kinder: 1,45 %
- 3 Kinder: 1,20 %
- 4 Kinder: 0,95 %
- 5 Kinder und mehr: 0,70 %
Gesundheitsreform ist „kein perfektes Gesetz“
Lauterbach verteidigte das Vorhaben, obwohl es „kein perfektes Gesetz“ sei. Er betonte, dass eine deutliche Verbesserung für Angehörige erreicht worden sei, die den Großteil der Pflege leisten. Er hob hervor, dass uns die verbesserte Pflege die Erhöhung der Beitragssätze wert sein müsse. Zukünftig würden die Beiträge auch gerechter verteilt. Der Minister widersprach Vorwürfen, dass die Pflege vernachlässigt werde. Die Ausgaben seien von 35 Milliarden Euro im Jahr 2017 auf 60 Milliarden Euro gestiegen. Mit der Reform sollen nun zusätzlich 6,6 Milliarden Euro pro Jahr bereitgestellt werden.
Die Opposition äußerte breite Kritik. Die CDU-Abgeordnete Diana Stöcker sagte, dass das, was die Koalition vorlege, ein „dürftiges Auf-Sicht-Fahren“ sei. Es sei zwar gut, dass nun ein Budget vorhanden sei, um pflegenden Angehörigen Auszeiten zu ermöglichen, doch sie müssten zwei Jahre darauf warten. Thomas Dietz von der AfD bezeichnete es als „Notoperation“. Die Anhebungen der Leistungen stünden in keinem Verhältnis zur Inflation. Ates Gürpinar von der Linken warf der Regierung vor, dass sie belaste, aber nicht entlaste. Die Koalitionsfraktionen betonten die Entlastungen für pflegende Angehörige zu Hause. Rednerinnen der SPD und Grünen machten jedoch klar, dass sie weiterhin auf weitere Verbesserungen in der Pflege im Koalitionsvertrag bestehen würden.