Neues Kiff-Verbot in Bayern
: Ab sofort drohen 5000 Euro Bußgeld beim Joint rauchen im Biergarten

Die bayerische Regierung setzt jetzt strengere Gesetze für Kiffer um, als andere Bundesländer. Welche Regeln seit dem 1. August 2024 gelten.
Von
dpa
München
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Trotz Cannabis–Legalisierung ist das Kiffen ab 01.08.2024 an bestimmten Orten verboten - aber nur in Bayern.

Trotz Cannabis–Legalisierung ist das Kiffen ab 01.08.2024 an bestimmten Orten verboten - aber nur in Bayern.

Hannes P Albert, dpa; Pixabay

Ab sofort gelten in Bayern fürs Kiffen strengere Regeln als in anderen Bundesländern. So ist es mit Inkrafttreten des sogenannten Cannabisfolgenbegrenzungsgesetzes zum Beispiel auf Volksfesten verboten, Cannabis zu rauchen. Die Regeln gehen über das gesetzliche Rauchverbot hinaus, das ohnehin in öffentlichen Gebäuden, Gaststätten und Kultur- und Freizeiteinrichtungen gilt.

Demnach ist auch der Cannabis-Konsum in ausgewiesenen Raucherräumen und -bereichen verboten - auch in Außenbereichen von Gaststätten und Cafés sowie in Biergärten. Das Verbot gilt für das Verbrennen, Erhitzen und Verdampfen von Cannabis-Produkten - andere Arten des Konsums wie zum Beispiel essbare Produkte sind nicht im Gesetz geregelt. Auf dem Landtagsgelände ist der Cannabis-Konsum ebenfalls untersagt.

Hohe Bußgelder bei Verstoß gegen Bayerns Kiff-Verbot

Bei Verstößen gegen Kiff-Verbote drohen hohe Geldbußen: Wer in einer Gaststätte in Bayern einen Joint raucht, muss zum Beispiel mit bis zu 1.500 Euro Strafe rechnen. Bei wiederholten Verstößen drohen bis zu 5.000 Euro Bußgeld. Wer also in Ulm und Neu-Ulm unterwegs ist und Cannabis konsumieren will, sollte besonders aufpassen: Während auf der baden-württembergischen Seite der Donau in manchen Biergärten Ulms Kiffen erlaubt ist, kann der Joint in Biergärten auf der Neu-Ulmer Donauseite richtig teuer werden.

Kommunen dürfen weitere Kiff-Verbote verhängen

Städte und Gemeinden dürfen das Verbot zudem auf bestimmte öffentliche Flächen ausweiten. Sie können zum Beispiel in Stadtparks oder an Treffpunkten das Rauchen, Erhitzen und Verdampfen von Cannabis verbieten. 

Bisher konnten Kommunen an solchen Orten den Alkoholkonsum verbieten - bei regelmäßigen Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten wegen übermäßigen Trinkens. Diese Ermächtigung haben Gemeinden nun auch für Cannabis-Konsum.