Neuer Justizskandal?: Richterin und Justizangestellte angeklagt – wegen Geheimnisverrat

Das Landgericht Ulm beschäftigt sich derzeit mit einem möglichen Justizskandal in Baden-Württemberg. Zwei Justizangetellte und eine Richterin sollen dabei vertrauliche Informationen weitergegeben haben - offenbar um Familienangehörige zu schützen. Die Ermittlungen führt die Staatsanwaltschaft Heilbronn. Welche Justizbehörden genau betroffen waren, wollten die Ermittler nicht mitteilen.
Arne Dedert/dpa- Ulm: Anklage gegen eine Richterin und zwei Justizangestellte wegen Geheimnisverrats.
- Vorwurf: interne Infos weitergegeben, teils zum Schutz von Familienangehörigen.
- Essen als Gegenleistung: Anfrage zu Haftbefehlen bei der Staatsanwaltschaft Ulm zugesagt.
- Weitere Punkte: ungerechtfertigte Registerabfragen und Auskünfte zu Strafverfahren.
- Zuständig ist die Staatsanwaltschaft Heilbronn – Unschuldsvermutung gilt, Entscheidung in Ulm.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Unter anderem wegen mutmaßlichen Geheimnisverrats und Bestechlichkeit hat die Staatsanwaltschaft Heilbronn Anklage gegen eine Richterin und zwei Justizangestellte zum Landgericht Ulm erhoben. Es handelt sich um eine 36-jährige Richterin und zwei 37 und 29 Jahre alte Justizangestellte, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte.
Alle drei waren demnach zeitweise am selben Amtsgericht im württembergischen Landesteil beschäftigt, daher kannten sie sich auch. Um welches Amtsgericht es sich genau handelt, wollte die Staatsanwaltschaft nicht preisgeben, damit die Angeschuldigten nicht identifiziert werden können. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.
Essen gegen Infos
Die 37-jährige Justizangestellte arbeitete im Dezember 2023 nicht mehr an dem Amtsgericht, sondern bei einer Staatsanwaltschaft im Land. Sie soll die Richterin und die 29-Jährige gebeten haben, unter Vortäuschen eines dienstlichen Grundes bei der Staatsanwaltschaft Ulm anzufragen, ob gegen ihren damaligen Freund und dessen Bruder Haftbefehle bestünden.
Dafür soll die 37-Jährige der Richterin als Gegenleistung eine Einladung zum Essen in Aussicht gestellt haben, welches die Richterin angenommen haben soll. Sie gab die Auskunft, dass keine Haftbefehle vorlägen.
Melderegister angezapft
Außerdem sollen dienstliche Auskünfte über Strafverfahren und Registerabfragen ohne dienstlichen Anlass weitergegeben worden sein, wie die Behörde mitteilte. Die 29-jährige Justizangestellte soll im Oktober 2022 ohne dienstlichen Anlass Abfragen im Melderegister getätigt und die Informationen an die Richterin weitergegeben haben; die Richterin habe sie darin bestärkt.
Die Richterin wiederum gab der 29-Jährigen der Staatsanwaltschaft zufolge im Juli 2024 ohne dienstlichen Anlass Auskunft über ein anhängiges Strafverfahren. Die 29-Jährige befand sich zu dem Zeitpunkt in Elternzeit. Das Verfahren betraf eine Person, mit der ein Familienangehöriger der 29-Jährigen eine zivilrechtliche Streitigkeit gehabt haben soll.
Bestechlichkeit und Bestechung
Die Zahl der Vorwürfe gegen die drei Justizangehörigen ist lang: Bestechlichkeit, Bestechung, Verletzung des Dienstgeheimnisses und Anstiftung dazu sowie Verletzung von Privatgeheimnissen. Die Angeschuldigten befinden sich weiter auf freiem Fuß. Über die Eröffnung des Hauptverfahrens muss das Landgericht Ulm entscheiden. Die Ermittlungen wurden aus Neutralitätsgründen von der Staatsanwaltschaft Heilbronn geführt.
Der Fall erinnert an einen weiteren mutmaßlichen Justizskandal. Es gibt Korruptionsvorwürfe gegen Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft Stuttgart. Ermittlungen zu einem Mordversuch in Tamm (Kreis Ludwigsburg) führten zu Hinweisen, dass die Männer, die den Mordauftrag erteilt haben könnten, auch mit Informationen aus den Reihen der Justiz versorgt worden sein könnten. Über interne Datenabfragen sollte wohl Einfluss auf Ermittlungsverfahren genommen werden.
Die Folge: Im November wurden Büros der Staatsanwaltschaft Stuttgart durchsucht. Dabei stießen Ermittler auf ein mögliches Datenleck und Hinweise auf Bestechung. Immer wieder sollen die Justizangestellte und der Justizhauptsekretär der Anklage zufolge vertrauliche Informationen abgerufen und an ihre Auftraggeber weitergegeben habe. Es ging dabei vor allem um laufende Verfahren und Aktenzeichen.

