KfW-Förderung aktuell
: Anträge für KfW-Zuschüsse wieder möglich

Die KfW-Förderung für die energieeffiziente Sanierung von Gebäuden kann ab Dienstag, 22.02.2022, wieder beantragt werden.
Von
Uwe Keuerleber mit AFP
Berlin
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Bürgerinnen und Bürger in Deutschland können ab Dienstag wieder neue Anträge auf KfW-Zuschüsse für energieeffizientes Sanieren stellen.

Julian Stratenschulte

Ab dem 22. Februar 2022 könnten wieder neue Anträge bei der KfW gestellt werden, teilte das Ministerium von Robert Habeck (Grüne) am Montag mit. Die Sanierungsförderung war im Zuge des im Januar überraschend verkündeten KfW-Förderstopps für energieeffizientere Gebäude eingestellt worden, was zu scharfer Kritik aus der Wohnungswirtschaft, aber auch von Verbraucherschützern geführt hatte. Die Bundesregierung hatte am 24. Januar mitgeteilt, dass die derzeitige Energieeffizienz-Förderung der staatlichen KfW mit sofortiger Wirkung gestoppt wurde.

KfW-Förderanträge können wieder gestellt werden

Betroffen davon waren neben der Neubauförderung nach dem KfW-Effizienzstandard EH55 und dem höheren EH40-Standard auch energetische Sanierungen von Gebäuden. Grund für den Förderstopp war laut Wirtschaftsminister Habeck, dass die Mittel für die Fortsetzung des Programms bereits ausgeschöpft waren. Nach dem Förderstopp hatte die KfW in einem ersten Schritt bereits begonnen, alle förderfähigen Altanträge zu bearbeiten, die vor dem 24. Januar eingegangen waren. Nun starte auch die Sanierungsförderung im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wieder, erklärte das Wirtschaftsministerium am Montag. Die Förderbedingungen für Sanierungsmaßnahmen blieben dabei „unverändert“.

Bundestag: Neue Fördermittel bereitgestellt

In der vergangenen Woche hatte die Bundesregierung zusammen mit dem Haushaltsausschuss des Bundestages neue Mittel für die BEG in Höhe von rund 9,5 Milliarden Euro bereitgestellt, die nach Ministeriumsangaben sowohl für die Abarbeitung der bis vor dem 24. Januar gestellten Altanträge als auch für die Wiederaufnahme der Sanierungsförderung und „zur Neuauflage der EH40-Neubauförderung bestimmt sind“. Diese Mittel sollen demnach „die Finanzierung bis zur Verabschiedung des regulären Haushaltes sichern“. Für die Förderung energieeffizienter Neubauten ist weiterhin eine rasche Neuaufstellung geplant. „Zur neu aufzusetzenden EH40-Neubauförderung laufen derzeit intensive Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung“, erklärte das Wirtschaftsministerium. Die EH55-Förderung wurde zum 24. Januar endgültig eingestellt.