Corona in BW: Neue Regeln in Baden-Württemberg: 3G an Fasnet und weniger Kontaktbeschränkungen

Winfried Kretschmann, Ministerpräsident von Baden-Württemberg, hat am Freitag, 18.2., neue Corona-Regeln bekanntgegeben.
Marijan Murat/dpa- Die Corona-Zahlen in Deutschland sinken
- Deshalb lockert Baden-Württemberg viele Corona-Regeln früher als ursprünglich geplant
- 2G oder 3G: Was gilt für Fasnet, Veranstaltungen, Gastronomie und Co?
Baden-Württemberg wagt nach monatelangen Einschränkungen ab kommender Woche einen kräftigen Schritt zurück in die Normalität. Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) verkündete am Freitag in einer Sondersitzung des Landtags die geplanten Öffnungsschritte raus aus den Corona-Auflagen. Das Land öffnet damit schneller als im Bund-Länder-Beschluss vorgesehen. Clubs und Discos dürfen unter bestimmten Bedingungen wieder öffnen, die Zugangsregeln für Restaurants werden gelockert, Messen sind wieder erlaubt, und bei Veranstaltungen werden deutlich mehr Zuschauer zugelassen. Das Land will auch Fastnachtsveranstaltungen unter bestimmten Regeln zulassen.
3G an Fasnet: Fastnachts-Veranstaltungen werden in BW doch erlaubt
„Als leidenschaftlicher Fastnachts-Narr möchte ich noch ein Wort zur Fasnet sagen: Veranstaltungen zur Pflege des örtlichen Fasnet-Brauchtums sind in Absprache mit den zuständigen Behörden unter der 3G-Regel möglich“, sagte Kretschmann im Plenum. Die Rottweiler Narren hatten zuvor verkündet, ihren traditionellen Narrensprung unter Beachtung der 2G-plus-Regel und FFP2-Maskenpflicht in einen abgesperrten Bereich in der Altstadt veranstalten zu wollen. Das heißt, es dürfen nur Geimpfte und Genesene mit einem aktuellen Schnelltest dabei sein. Am Donnerstag hatte Kretschmann gesagt, dass Fastnachtsumzüge nicht erlaubt sein würden.
Alle neuen Corona-Regeln in Baden-Württemberg im Überblick
- Maskenpflicht: gilt weiter wie bisher
- Kultur- und Sportveranstaltungen: 3G statt 2G, maximal 6000 Besucher drinnen oder 25.000 draußen
- Gastronomie: 3G statt 2G
- körpernahe Dienstleistungen: 3G statt 2G
- Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte: ein Haushalt plus 10 Personen
- Einzelhandel: keine Beschränkungen außer Maskenpflicht
Ab wann gilt die neue Corona-Verordnung?
Der genaue Termin steht noch nicht fest. Die Landesregierung hat bisher nur bekanntgegeben, dass die neuen Regeln ab Mitte kommender Woche gelten sollen.
Alarmstufe in BW: Diese Regeln gelten
Bisher gilt im Südwesten die sogenannte Alarmstufe I, doch die Grenzwerte für das Erreichen dieser Stufe werden nun angehoben - genauer gesagt die Zahl der Corona-Infizierten, die innerhalb einer Woche und pro 100 000 Einwohner auf eine Normalstation in eine Klinik kommen. Diese Hospitalisierungsinzidenz liegt derzeit bei acht. 286 Covid-Patienten liegen zudem auf den Intensivbetten im Land. Bislang trat die Alarmstufe in Kraft bei einer Hospitalisierungsinzidenz von 3 oder bei 390 oder mehr Covid-19-Patienten auf der Intensivstation. Künftig gilt sie erst bei einer Hospitalisierungsinzidenz von 15 und bei 390 oder mehr Covid-19-Patienten auf der Intensivstation. Hintergrund ist, dass wegen der etwas milderen Omikron-Variante das Gesundheitssystem nicht mehr so stark belastet ist wie bei Delta.
Die bisherige Alarmstufe II wird nun komplett gestrichen, verkündete Kretschmann im Landtag. Mit den neuen Grenzwerten dürfte ab nächster Woche die Warnstufe wieder in Kraft treten - sie gilt künftig ab einer Hospitalisierungsinzidenz von 4 (bislang 1,5) oder bei 250 oder mehr Covid-19-Patienten auf der Intensivstation. Dann gilt für viele Veranstaltungen - für Gastronomie, Kultur, Freizeit, Messen - die 3G-Regel statt der 2G-Regel. Auch Ungeimpfte haben also dann mit einem aktuellen Test wieder Zugang. Für Ungeimpfte gilt zudem, dass sich künftig ein Haushalt mit 10 Personen treffen darf statt nur mit zwei. Clubs und Diskotheken können unter strengen Bedingungen wieder öffnen. Die Maskenpflicht wird in geschlossenen öffentlichen Räumen grundsätzlich beibehalten.