Nebenkostenabrechnung prüfen: Auf welche Details sollten Mieter achten?

Der Schrecken jedes Mieters: die Nebenkostenabrechnung. Doch sollte man die Abrechnung stets auf Fehler prüfen.
Andrea Warnecke/dpaIn Zeiten der Energiekrise wird alles teurer, besonders Strom und Gas machen sich dabei oft in der Nebenkostenabrechnung bemerkbar. Darum ist es umso wichtiger, dass Mieter einen genauen Blick auf die Betriebskostenabrechnung werfen und prüfen, ob alles mit rechten Dingen zugeht. Die wichtigsten Tipps bei der Prüfung der Abrechnung gibt es hier.
Was ist die Nebenkostenabrechnung eigentlich genau?
Laut Stiftung Warentest umfassen Betriebskosten alle Kosten neben der Miete, die im Zusammenhang mit der Verwaltung des Wohnhauses entstehen und vom Vermieter auf die Mieter übertragen werden können. Daher werden diese Kosten auch als Nebenkosten bezeichnet. Im Grunde genommen spielt es keine Rolle, welcher Begriff verwendet wird. Für die Mieter ist jedoch entscheidend zu wissen, dass der Vermieter nicht alle Kosten, die ihm im Verlauf eines Jahres für die Verwaltung seiner vermieteten Immobilie entstehen, auf die Mieter umlegen kann. Wir werden nun erläutern, welche Ausgaben in die Abrechnung einfließen dürfen und welche nicht.
Bis wann muss die Nebenkostenabrechnung vorliegen?
Die jährliche Abrechnung der Nebenkosten erfolgt normalerweise einmal pro Jahr. Vermieter:innen haben laut Energieberatung der Verbraucherzentrale einen Zeitraum von zwölf Monaten nach Abschluss des Abrechnungszeitraums, um die Abrechnung zu erstellen und sie den Mieter:innen zuzustellen. Das bedeutet, dass die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2023 bis spätestens Dezember 2024 übermittelt werden kann. Nach Erhalt der Abrechnung startet die übliche Prüf– und Zahlungsfrist von in der Regel 30 Tagen. Diese Frist sollte genutzt werden, um die Abrechnung formell zu überprüfen, mögliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen oder zusätzliche Belege anzufordern. Falls es sachliche oder inhaltliche Fehler gibt, besteht eine gesetzliche Einspruchsfrist von 12 Monaten. Aber Achtung: Ein Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung. Eventuelle Nachzahlungen sollten unter dem Hinweis „unter Vorbehalt“ beglichen werden.
Was darf nicht umgelegt werden?
Es existieren bestimmte Nebenkosten, die nicht den Mieter:innen in Rechnung gestellt werden dürfen. Hierzu gehören beispielsweise Instandhaltungsaufwendungen für die Wohnung oder das Haus sowie umfangreiche Reparaturausgaben wie die Reparatur einer defekten Heizung. Ebenso sind Verwaltungskosten nicht auf die Mieter:innen umlegbar. Es ist jedoch zu beachten, dass die Kosten für einen Hausmeister hingegen umgelegt werden dürfen.
Erlischt der Anspruch des Vermieters auf Nachzahlung?
Laut Energieberatung der Verbraucherzentrale haben Vermieter:innen einen Anspruch auf Nachzahlungen aus der Nebenkostenabrechnung, der nach Ablauf von drei Jahren erlischt. Das bedeutet, dass Vermieter:innen innerhalb von drei Jahren nach Ende des Abrechnungszeitraums ihre Ansprüche gegenüber den Mieter:innen geltend machen müssen. Sollten sie diese Frist verpassen, verlieren sie ihr Recht auf Nachzahlungen. Es ist wichtig zu betonen, dass das nicht bedeutet, dass Vermieter:innen nach drei Jahren ihren Anspruch verlieren, wenn sie beispielsweise nicht auf einen Einspruch reagiert haben oder die ausstehende Nachforderung nicht angemahnt haben. Im Fall von Streitigkeiten sollten die Beteiligten in Erwägung ziehen, rechtliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen.

Mieter sollten auf Fehler in der Nebenkostenabrechnung achten.
Florian Schuh/dpaWas sind typische Fehler bei der Nebenkostenabrechnung?
Laut Energieberatung der Verbraucherzentrale sind rund die Hälfte aller Nebenkostenabrechnungen nicht korrekt. Sie führt deshalb einige typische Fehler auf, auf die Sie bei Ihrer nächsten Abrechnung achten sollten:
- Der falsche Zeitraum ist angegeben
- Es handelt sich um die falsche Wohnung
- Rechenfehler
- Abrechnung von nicht umlagefähigen Kosten
- wichtige Angaben fehlen
- Überschreitung der Vorlagefrist
- Verbrauchswerte oder Zählerstände stimmen nicht
- Verteilerschlüssel werden falsch berechnet oder falsch verwendet
- Die Abrechnung erfolgt nicht verbrauchsabhängig
Was tun, wenn man Fehler gefunden hat?
Wenn Sie sich sicher sind, Fehler in Ihrer Nebenkostenabrechnung gefunden zu haben, dann sollten Sie sich mit Ihrem Vermieter in Verbindung setzten und Widerspruch einlegen.

