Waffenrecht in Deutschland: Wie sieht das deutsche Waffenrecht aktuell aus?

Das Innenministerium will das Waffengesetz verschärfen.
Jan-Peter Kasper/dpa/picture allianceNach dem Amoklauf in Hamburg werden erneut Forderungen laut, das deutsche Waffenrecht zu verschärfen. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) will den Forderungen nachkommen. Die Tat in Hamburg zeige, „wie notwendig Änderungen“ seien, sagte die SPD–Politikerin in den tagesthemen.
SPD–Inenminister fordern schärferes Waffenrecht
Wenige Tage nach der Amoktat bei den Zeugen Jehovas in Hamburg dauert die Diskussion um eine Verschärfung des Waffenrechts an. Nancy Faeser forderte, bei der Erteilung von Waffenerlaubnissen die Gesundheitsämter stärker einzubinden. „Wir wollen, dass künftig die Waffenbehörde nicht nur bei den Sicherheitsbehörden und der örtlichen Polizei abfragt, sondern auch bei den Gesundheitsbehörden“, sagte Faeser am Montag in Bremen nach Informationen der Nachrichtenagentur dpa. Dort beriet sie mit den SPD–Innenministern der Länder unter anderem über die Verschärfung des Waffenrechts.
Faeser hatte ein Verbot von Schreckschusspistolen bereits nach den Ausschreitungen zu Silvester angekündigt. In der Nacht zum Neujahrstag waren in mehreren Städten Polizisten und Feuerwehrleute im Einsatz massiv mit Böllern und Raketen angegriffen worden. Besonders heftig waren die Attacken in einigen Vierteln von Berlin. Bei einem Besuch der Feuerwehr in Berlin–Neukölln sagte Faeser Böller seinen „eben nicht ein harmloses Instrument“. „Es handelt sich um eine Waffe. Dafür braucht es eine Erlaubnis“, betonte Faeser. „Diese Verschärfung halte ich für ein wichtiges Signal.“
Faesers Entwurf sieht ein Verbot von kriegswaffenähnlichen halbautomatischen Waffen für Privatleute vor. Für den Besitz einer Armbrust soll zudem demnach der sogenannte kleine Waffenschein erforderlich werden. Verschärfungen soll es auch bei Schreckschusswaffen geben. Gleichzeitig sollen die Kontrollen bei der Vergabe von Waffenlizenzen verstärkt werden.
So sieht das Waffenrecht in Deutschland aktuell aus
Das deutsche Waffenrecht regelt den Umgang mit Waffen oder Munition unter Berücksichtigung der Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
Das Waffenrecht in Deutschland ist traditionell sehr restriktiv. Durch europarechtliche Vorgaben und anlassbezogene Änderungen ist es in den letzten 20 Jahren mehrfach geändert worden. Mit dem am 1. April 2003 in Kraft getretenen Gesetz zur Neuregelung des Waffenrechts (WaffRNeuRegG) wurde das Waffengesetz grundlegend überarbeitet und neu strukturiert. Es teilt sich in zwei Gesetze auf.
Das Waffengesetz
Das Waffengesetz (WaffG) dient dem Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Es regelt alle Fragen des Umgangs mit Waffen oder Munition, wie zum Beispiel den Erwerb und Besitz, das Führen und Schießen, die Aufbewahrung sowie die Herstellung und den Handel.
Zudem regelt es, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit jemand eine Waffe besitzen darf. Darüber hinaus reglementiert es die Erlaubnisse und Ausnahmen für bestimmte Fälle und auch die Verbote bestimmter Waffen oder Munition.
Das Beschussgesetz
Das Beschussgesetz (BeschG) dient der Verwendungssicherheit von Waffen und Munition. Feuerwaffen, Schussapparate, Böller und Munition sowie sonstige Waffen, (Druckluftwaffen, Reizstoffsprühgeräte, Elektroimpulsgeräte) werden im Interesse der Sicherheit für die Verwender und Dritte geprüft und zugelassen.
Verschärfung des Waffenrechts: das können die neuen Bestimmungen bewirken
Der Gesetzentwurf von Nancy Faeser sieht ein Verbot besonders gefährlicher halb automatischer kriegswaffenähnlicher Schusswaffen für Privatleute vor. Sicherheitsbehörden halten laut „Süddeutscher Zeitung“ besonders die weite Verbreitung halbautomatischer kriegswaffenähnlicher Schusswaffen für bedrohlich. So sollen in Deutschland dem Bericht zufolge 225.000 Stück kursieren, 60 Prozent davon in Privatbesitz. Da der Waffentyp weltweit immer wieder bei Amok– und Terrortaten verwendet wurde, kann ein Verbot den Zugang zu solchen Waffen erschweren. Der private Besitz vollautomatischer Waffen ist in Deutschland bereits verboten.
Des Weiteren sollen Schreckschusspistolen und Armbrüste künftig nur gegen einen Waffenschein zu haben sein. Auch diese Waffen sind sehr gefährlich, eine Pflicht zum Waffenschein würde auch hier den Zugang erschweren.
Weiterhin solle jeder neue Waffenhalter künftig auf eigene Kosten ein ärztliches oder psychologisches Zeugnis über die eigene Eignung vorlegen. So sollen verhaltensauffällige Menschen von Anfang vom Waffenbesitz ausgeschlossen werden.