Nach Tötung eines Mädchens: Landgericht Koblenz will im Fall Luise entscheiden

«Landgericht, Amtsgericht» steht auf dem Schild am Eingang des Landgerichts in Koblenz. (zu dpa: «Landgericht Koblenz will im Fall Luise entscheiden»)
Thomas Frey/dpa- Landgericht Koblenz will am Donnerstag um 12.30 Uhr im Fall der getöteten Luise entscheiden.
- Familie fordert Schmerzensgeld: 50.000 Euro für Luise – je 30.000 Euro für Angehörige.
- Im Fokus stand die Leidensdauer des Mädchens, da sie die Höhe des Schmerzensgelds beeinflusst.
- Strafprozess gab es nicht, da die geständigen Täterinnen damals 12 und 13 Jahre alt waren.
- Laut Gericht wurde Luise mit 74 Messerstichen tödlich verletzt und starb an Blutverlust und Pneumothorax.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Im Zivilverfahren um die Tötung der zwölf Jahre alten Luise will das Landgericht Koblenz an diesem Donnerstag (12.30 Uhr) eine Entscheidung verkünden. In dem Verfahren verlangen die Eltern und die Schwester des 2023 getöteten Mädchens aus Freudenberg im Siegerland Schmerzensgeld von zwei damals 12 und 13 Jahre alten Mädchen, die die Tat gestanden hatten. Ein Strafprozess fand wegen ihres jungen Alters nicht statt.
Nach Angaben des Gerichts fordern die Kläger 50.000 Euro Schmerzensgeld für Luise sowie jeweils 30.000 Euro für die klagenden Angehörigen. Im Mittelpunkt des Prozesses stand vor allem die Frage, wie lange das Mädchen nach dem Angriff noch bei Bewusstsein war und wie groß ihr Leidensweg gewesen ist. Dies gilt als entscheidend für die Höhe eines möglichen Schmerzensgelds.
Zu Prozessbeginn im Juli 2025 hatte ein Richter erklärt, Luise sei mit 74 Messerstichen getötet worden. Sie habe zudem Verletzungen im Gesicht erlitten und sei schließlich an Blutverlust sowie einem Pneumothorax (einfach ausgedrückt: eine Luftansammlung im Brustraum) gestorben.
Die Leiche des Mädchens war im März 2023 einen Tag nach ihrem Verschwinden in einem Wald an der Grenze von Nordrhein-Westfalen zu Rheinland-Pfalz gefunden worden.
