Motorradfahren mit dem Autoführerschein in Deutschland ohne Prüfung? Was kostet das und ab wann geht das? Seit dem 1. Januar 2020 – allerdings erst nach einer umfassenden Schulung und nur unter bestimmten Voraussetzungen. Was genau nötig ist und wie hoch die Kosten dafür sind, erklären wir hier:
Neuer A1 Führerschein ab 2020: Motorradfahren dank Zusatz B196
Dank eines Beschlusses im Bundesrat können Autofahrer mit dem deutschen Führerschein Klasse B jetzt ohne zusätzliche Prüfung auch Motorräder bis zu 125 Kubikzentimetern Hubraum (125ccm) fahren. Dafür ist lediglich eine Schulung nötig, durch die der Zusatz 196 für den Autoführerschein der Klasse B erworben werden kann.
Voraussetzungen für die Fahrerlaubnis B196
Um den Zusatz 196 für die Fahrerlaubnis der Klasse B zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Der Fahrer müssen mindestens 25 Jahre alt sein,
- seit fünf Jahren einen Führerschein der Klasse B besitzen
- und eine theoretische und praktische Schulung im Umfang von mindestens 13,5 Zeitstunden erfolgreich absolviert haben.
So bekommt man die Erweiterung 196 für den Führerschein Klasse B
Alle Pkw-Fahrer, die die Bedingungen erfüllen, müssen eine theoretische und praktische Schulung durchlaufen. Diese besteht aus neun Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten. Davon vier Einheiten Theorie und fünf Einheiten Praxis. Anschließend erhält man die Berechtigung, in Deutschland Leichtkrafträder der Klasse A1 zu fahren. Eine abschließende Prüfung ist nicht erforderlich.
Führerschein B196: Was kostet er und was darf ich damit?
Im Führerschein erhält man den Eintrag 196 und damit die Erlaubnis oben genannte Krafträder in Deutschland zu fahren. Doch im Gegensatz zur Führerschein-Klasse A1 ist es nicht möglich auf die Klasse A2 für größere Motorräder zu erweitern. Außerdem dürfen die Leichtkrafträder nicht im Ausland geführt werden. Je nach Fahrschule liegen die Kosten aktuell etwa zwischen 500 und 920 Euro (laut unserer Recherchen in Ulm).
Welche Fahrschulen bieten das in Ulm und Neu-Ulm an?
Auch in Ulm und Neu-Ulm bieten schon einige Fahrschulen Autofahrern die Erweiterung B196 an, um in Deutschland Motorrad fahren zu dürfen. Doch welche sind das und was kostet das? Wir haben für euch nachgefragt.
Führerschein B196: Motorrad fahren mit dem Autoführerschein
Mit dem neuen Zusatz 196 für den Autoführerschein der Klasse B dürfen dann Krafträder bis zu sogenannten „125ern“ in Deutschland gefahren werden. Diese Roller und Motorräder haben eine Motorleistung von maximal 11 Kilowatt, also 15 Pferdestärken (PS). Sie können ein Tempo von mehr als 100 Stundenkilometern erreichen.
Ausnahme: Diese Autofahrer dürfen schon Motorrad fahren
Es gibt auch eine Ausnahme - bestimmte Personen dürfen bereits mit ihrem Autoführerschein entsprechende Krafträder fahren. Wer einen Führerschein der Klasse 3 von vor dem 1. April 1980 hat, der darf bereits Motorräder und Roller mit bis zu 125 ccm fahren. Jeder der nicht dieses Privileg hat, der kann jetzt seinen Führerschein der Klasse B um den Zusatz 196 erweitern.