BAföG
: Können die Schulden vererbt werden?

Im Anschluss an die BAföG-Förderung wird für viele Empfänger eine Rückzahlung fällig. Können die Schulden über Generationen weitergegeben werden?
Von
David Hahn
Berlin
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Vater und Sohn am Computer: ILLUSTRATION - Weitsicht kann Steuern sparen: Wer Teile seines Vermögens frühzeitig an die Kinder weitergibt, kann Freibeträge sinnvoll ausnutzen. Foto: Zacharie Scheurer/dpa-tmn - Honorarfrei nur für Bezieher des Dienstes dpa-Magazin +++ dpa-Magazin +++

Viele BAföG-Empfänger müssen die Förderung als Darlehen zurückzahlen. Was gilt für die Schulden, die übrig bleiben könnten?

Zacharie Scheurer/dpa-tmn/dpa

Für die Dauer der Ausbildung oder eines Studiums bietet der Staat mit dem BAföG eine finanzielle Unterstützung für Schüler*innen und Studierende in Deutschland an. Können die Schulden durch das BAföG-Darlehen vererbt werden?

BAföG Rückzahlung: Wer muss das Darlehen zurückzahlen?

Nicht alle BAföG-Empfänger müssen das BAföG zurückzahlen. Schülerinnen und Schüler bekommen BAföG als Zuschuss ohne damit verbundene Rückzahlungen. Bei Studentinnen und Studenten muss die Hälfte des Darlehens jedoch zu einem späteren Zeitpunkt wieder beglichen werden. Wie hoch ist die monatliche Rate? Alle Infos dazu gibt es in diesem Artikel.

BAföG: Können die Schulden vererbt werden?

Wer sich um eine Tilgung bemüht, kann nach maximal 20 Jahren von seiner Restschuld befreit werden. Bei der Rückzahlung des BAföG-Darlehens sind auch Pausen möglich. Alle Infos zur maximalen Obergrenze und der Befreiung von der Rückzahlung gibt es in diesem Artikel.

Bezüglich der Schulden durch das BAföG steht in § 18 Absatz 11: „Mit dem Tod der Darlehensnehmenden erlischt die verbliebene Darlehensschuld einschließlich etwaiger Kosten und Zinsen.“ Die Schulden durch das BAföG-Darlehen können somit nicht vererbt werden.