Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die nicht geimpft sind und aufgrund eines engen Kontakts mit einem Corona-Infizierten in Quarantäne müssen, haben keinen Anspruch mehr auf Verdienstausgleich. Das gilt seit dem 1.11.2021 flächendeckend in Deutschland. Denn die Mehrheit der Gesundheitsminister der Bund-Länder-Runde hatte am 22. September 2021 diese Regelveränderung beschlossen.
Keine Lohnfortzahlung für Ungeimpfte ab 1. November 2021
Ausschließlich betroffen von dem Beschluss der Gesundheitsminister der Bund-Länder-Runde sind Ungeimpfte. Zu diesem Menschen werden diejenigen gezählt, die eine Impfempfehlung erhalten haben und sich aus gesundheitlichen Gründen ebenfalls impfen lassen könnten. Denn das Infektionsschutzgesetz nach Paragraf 56 sieht vor, dass, wenn ein Qurantänefall durch eine verabreichte Schutzimpfung hätte verhindert werden können, kein Anspruch auf Entschädigung besteht. Da inzwischen jeder und jede, der oder die sich impfen lassen kann, wegen genug Impfstoff auch ein Impfangebot erhalten hat, tritt Paragraf 56 nun in Kraft.
Das heißt aber auch, dass Menschen, die sich aufgrund gesundheitlicher Gründe nicht gegen das Coronavirus impfen lassen können, von der Regel nicht betroffen sind und weiterhin im Quarantänefall den Verdienstausfall erstattet bekommen.
Corona-Quarantäne für Ungeimpfte: Wann kann es dazu kommen?
In welchen Situationen können Ungeimpfte zu einer unbezahlten Quarantäne verpflichtet werden?
- Als Kontaktperson von einem Corona-infizierten Menschen
- Nach einer Reiserückkehr aus einem Hochrisikogebiet (zehn Tage Quarantäne) oder einem Virusvarianten-Gebiet (14 Tage Quarantäne)
Sind ungeimpfte Erwerbstätige allerdings selbst am Coronavirus erkrankt, dann erhalten sie weiterhin eine Erstattung des Verdienstausfalls. Denn dann gilt die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Außerdem sind bislang Beamte und Beamtinnen von der Regelung ausgenommen. Da diese länderspezifisch besoldet werden, gibt es hier bislang keine bundesweite Einigung.
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