LKA warnt vor Online-Masche
: Bei „Taschengeld-Treffen“ müssen Eltern aufschrecken

Das Landeskriminalamt warnt eindringlich vor einer neuen Masche auf Kleinanzeigenportalen, die Minderjährige im Visier hat. Was hinter „Taschengeld-Treffen“ steckt.
Von
Nicole Züge
Berlin
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Ein Mädchen hält ein Tablet.

Was steckt hinter Taschengeld-Treffen? Die Antwort dürfte alle Eltern verstören.

Bernd von Jutrczenka/dpa

Das Landeskriminalamt NRW warnt aktuell vor einer wachsenden Form digitaler Ausbeutung, die Kinder und Jugendliche betrifft: Sogenannte „Taschengeld-Treffen“. Inserate dafür tauchen auf Kleinanzeigenportalen zwischen seriösen Babysitter- oder Nachhilfe-Inseraten auf und verwenden Kürzel wie „TG-T“ und „BMB“. Was hinter diesen Codes steckt und warum Eltern ihre Kinder unbedingt aufklären müssen.

Taschengeld-Treffen: So läuft die Masche ab

Hinter Anzeigen, die Codes wie „TG-T“ oder „Taschengeld-Treffen“ enthalten, stehen Angebote für sexuelle Handlungen gegen Geld oder Geschenke. Manchmal enthalten die Anzeigen zusätzliche Codes wie „BMB“ (steht für „Bitte mit Bild“). Die Täter sind laut Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen meist ältere Männer, oft über 40, aus allen sozialen Milieus. Sie nutzen die Online-Anzeigenportale und auch Dating-Plattformen, um Minderjährige zu kontaktieren. Die Anbahnung verläuft nahezu immer anonym. Nach einem kurzen Austausch auf der Plattform wechselt die Kommunikation in verschlüsselte Messenger-Dienste.

Wie finden Jugendliche die TG-T-Inserate?

Viele Jugendliche stoßen über Gleichaltrige oder über soziale Netzwerke auf diese Angebote.

Jugendliche nehmen sich oft nicht als Opfer war

Fachstellen ordnen solche „Taschengeld-Treffen“ klar ein: Es handelt sich um Prostitution. Der harmlose Begriff verschleiert sexuelle Ausbeutung. Jugendliche erleben die Kontakte oft als freiwillig oder als schnelle Möglichkeit, Geld zu verdienen. Diese Wahrnehmung nimmt ihnen das Bewusstsein, Opfer einer Straftat zu sein. Die Risiken sind allerdings massiv: Treffen finden häufig in Autos, im öffentlichen Raum oder bei Tätern zu Hause statt. Übergriffe, Gewalt oder ausbleibende Zahlung sind gängige Folgen.

Rechtslage ist eindeutig

Die Rechtslage ist eindeutig. Jede sexuelle Handlung gegen Entgelt mit Jugendlichen zwischen 14 und 18 Jahren gilt als sexueller Missbrauch nach § 182 StGB. Kinder unter 14 stehen unter absolutem Schutz. Eine eventuelle „Zustimmung“ spielt in beiden Fällen keine Rolle. Minderjährige können einer eigenen Ausbeutung nicht rechtswirksam zustimmen.

„Cybergrooming“ ist Kern des Problems

Die Masche gehört zum Bereich Cybergrooming. Die Täter bauen zunächst Vertrauen auf, manipulieren damit Schritt für Schritt ihre späteren Opfer und ziehen Betroffene anschließend in sexuelle Kontakte. Manipulationen beginnen in der Regel lange vor einem Treffen, oft über intime Fotos, Videos oder Live-Chats. Das führt zu Abhängigkeit, Schuldgefühlen und Angst, sich jemandem anzuvertrauen.

Warnsignale im Alltag

Folgende Zeichen sollten Bezugspersonen und Eltern unbedingt ernst nehmen, wobei jedes dieser Anzeichen auch andere Ursachen haben kann. Entscheidend ist der offene Blick und eine konsequente Ansprache:

  • plötzliche sexualisierte Kleidung oder verändertes Auftreten
  • zwei Handys oder geheime Online-Aktivitäten
  • Rückzug aus Familie und Freundeskreis
  • Schulschwänzen oder Wegbleiben von zu Hause
  • eventuell Drogenkonsum
  • körperliche Verletzungen oder Anzeichen körperlicher Gewalt
  • starke Stimmungsschwankungen

Wie können Eltern richtig reagieren?

Fachleute, beispielsweise die Fachberatungsstelle Prostitution der Diakonie Hamburg, raten auf der Webseite der Initiative „Schau hin! Was dein Kind mit Medien macht!“ dazu, zunächst ruhig zu bleiben und Gesprächsbereitschaft zu zeigen. Offene Fragen helfen dabei, Jugendliche erst einmal in ein Gespräch zu bringen, ohne Druck auszuüben.

Eine Beispielfrage wäre: „Was habt ihr zusammen gemacht?“ Auch zu erklären, dass es manchmal Geheimnisse gibt, die sich schlecht anfühlen, über die man aber trotzdem sprechen darf, sei eine geeignete Gesprächstaktik. Aber auch da gilt: kein Druck! Denn fühlt sich das Kind bedrängt, könne es passieren, dass es ganz dicht macht oder in eine bestimmte Richtung antwortet. Man dürfe nicht vergessen, dass meist ja schon der Täter oder die Täterin großen Druck aufbaut, dass das Kind nichts erzählen dürfe, geben die Experten zu bedenken.

Auch belastende Details sollten nicht erfragt werden, oft ist die Scham zu groß, zumal auch das LKA die Ansicht vertritt, dass solche heiklen Befragungen zu einem eventuell bereits geschehenen Tathergang in professionelle, geschulte Hände gehören. Wichtig sei aber eine klare Haltung, rät das Hilfe-Portal: „Sagen Sie, dass Sie dem Kind glauben, und loben Sie es für seinen Mut. Machen Sie deutlich, dass Sie an seiner Seite stehen.“ Es ginge nicht darum, den Täter zu finden, sondern für das Kind da zu sein. Dabei sollten Eltern unbedingt Ruhe bewahren, auch wenn das angesichts der Situation schwerfallen mag.

Kontinuierliche Prävention

Darüber hinaus sollten Eltern und Bezugspersonen kontinuierlich das Gespräch über Risiken im Netz suchen. Auch wichtig: Nur Kinder, die Vertrauen spüren und keine Angst vor Bestrafungen haben, wenden sich im Notfall an Erwachsene. Diese Bereitschaft können Eltern ein Leben lang aufbauen und pflegen, indem sie sich stets interessiert und gesprächsbereit zeigen, ohne Strafen oder sonstige Konsequenzen für „unerwünschtes“ Verhalten.

Unterstützung und Anlaufstellen

Folgende Stellen bieten niedrigschwellige Hilfe an: