Briefwahl zur Landtagswahl in Brandenburg
: Wie lange kann ich am 22. September per Brief wählen?

Am 22.09.24 findet die Landtagwahl in Brandenburg statt. Wahlberechtigte, sollten frühzeitig ihre Briefwahlunterlagen beantragen. Welche Fristen sollte man beachten?
Von
Rose Abbas Mohammad
Potsdam
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Ein Stimmzettel und ein Umschlag für die Briefwahl liegen auf einem Tisch. In Brandenburg woll deutlich mehr Menschen per Brief an der Bundestagswahl teilnehmen als zuletzt.

ILLUSTRATION - 23.08.2021, Nordrhein-Westfalen, Köln: Ein Stimmzettel und ein Umschlag für die Briefwahl liegen auf einem Tisch. Der Versand der Briefwahlunterlagen hat begonnen. Am 26.September findet die Bundestagswahl 2021 statt. Foto: Oliver Berg/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Welche Fristen gelten für die Briefwahl der Landtagswahlen in Brandenburg am 22.09.2024?

Oliver Berg/dpa

Die 8. Landtagswahlen in Brandenburg stehen am 22.09.2024 bevor. Doch wie lange kann man eigentlich noch Briefwahl beantragen?

22. September: Landtagswahlen in Brandenburg

Vor allem für die Kanzlerpartei der SPD ist die Wahl entscheidend. Im Gegensatz zu den vorausgegangenen ostdeutschen Landtagswahlen, in Sachsen und Thüringen diesen September, muss die SPD den Posten des Ministerpräsidenten verteidigen. Dietmar Woidke ist seit 2013 Ministerpräsident und muss sich aktuell mit der AfD ein Kopf-an-Kopf-Rennen liefern.

Am 13.09.23, neun Tage vor der Wahl zeigen die Umfragen, dass die AfD mit 28,6 % in Führung liegt. Die SPD folgt mit 24,5 %, während die CDU mit deutlichem Abstand auf 15,4 % und damit auf dem dritten Platz zurückfällt.

Fristen für die Briefwahl in Brandenburg

Wer am Wahlsonntag nicht persönlich im Wahllokal wählen kann, kann per Briefwahl abstimmen. Dafür sollte der Antrag auf Wahlschein und Briefwahlunterlagen so früh wie möglich bei der Gemeinde des Hauptwohnsitzes eingereicht werden. Wahlberechtigte mit Behinderungen können Unterstützung bei der Antragstellung anfordern.

Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich der Antrag auf Briefwahl. Die Briefwahlunterlagen werden nach Antragseingang verschickt und enthalten alles Notwendige für die Stimmabgabe. Der rote Wahlbrief muss anschließend bei der Deutschen Post oder der angegebenen Adresse abgegeben werden, damit er bis zum Wahltag um 18 Uhr bei der Wahlbehörde eingegangen ist.

Der Antrag kann formlos schriftlich, per E-Mail, Fax, oder mündlich erfolgen und muss Familien- und Vornamen, Geburtsdatum und Wohnanschrift enthalten. In vielen Gemeinden besteht zudem die Möglichkeit, auch online über die Website der Gemeinde einen Antrag zu stellen. Telefonische Anträge sind nicht möglich.

Die letzte Frist für eine Briefwahl

Der Antrag auf Briefwahlunterlagen kann bis Freitag vor der Wahl um 18:00 Uhr gestellt werden, danach nur noch in Ausnahmefällen. Der Wahlbrief muss rechtzeitig, idealerweise sofort nach Erhalt der Unterlagen per Post abgeschickt, oder direkt bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.

Er muss spätestens am Wahltag um 18:00 Uhr bei der zuständigen Stelle eingegangen sein, da danach die Auszählung beginnt. Um sicherzugehen, dass der Brief rechtzeitig ankommt, sollt er ein in Deutschland spätestens am dritten Werktag vor der Wahl abgeschickt werden.

Plötzlich krank, und jetzt?

Kann aufgrund nachgewiesener plötzlicher Erkrankung oder unzumutbaren Schwierigkeiten, nicht das Wahllokal aufgesucht werden, besteht die Möglichkeit, den Wahlschein noch bis zum Wahltag um 15:00 Uhr zu beantragen.

Quellen