Landtagswahl Bayern heute: Erststimme, Zweitstimme, Stimmzettel – Video zeigt die Wahlbesonderheiten in Bayern

Am 8. Oktober wählt Bayern einen neuen Landtag. In diesem Beitrag werden wichtige Fragen zur Stimmabgabe erklärt.
Sven Hoppe/dpaDie Landtagswahl in Bayern findet heute, am 8. Oktober statt und die bayerischen Bürgerinnen und Bürger wählen sowohl den Landtag als auch die Bezirksräte.
Doch wie funktioniert die Stimmabgabe eigentlich genau? Wie war das mit der Erst- und Zweitstimme nochmal?
In einem Video des bayerischen Innenministeriums wird das ganze System genau erklärt (das Video ist unten verlinkt). Wir haben die wichtigsten Fakten zum Stimmzettel und zur Stimmabgabe zusammengefasst.
Landtagswahl in Bayern: Wer wird eigentlich gewählt?
Bei der Landtagswahl werden die Abgeordneten des bayerischen Landtags gewählt. Außerdem finden parallel die Wahlen der Bezirksräte statt. Genaue Informationen haben wir in diesem Artikel zusammengefasst.
Wer in Bayern wahlberechtigt ist, müsste mittlerweile seine Benachrichtigung bekommen haben. Denn am Sonntag, 8. Oktober, ist Wahlsonntag in Bayern – dann wird sowohl der Landtag als auch die bayerischen Bezirksräte gewählt. Von 8 bis 18 Uhr sind die Wahllokale zur Stimmabgabe geöffnet. In welchem Wahllokal Sie Ihre Stimme abgeben dürfen, steht auf der Wahlbenachrichtigung. Diese und ein gültiger amtlicher Ausweis mit Lichtbild (beispielsweise der Personalausweis und Reisepass) müssen Wählerinnen und Wähler bei der Stimmabgabe vorzeigen.
Genaue Informationen, wie der Stimmzettel ausgefüllt werden muss, erhalten Sie im unten verlinkten Artikel.
Wer darf in Bayern wählen gehen?
Aber wer ist eigentlich wahlberechtigt? Das wird ab Minute 00:50 im Video erklärt. Wählen dürfen alle Bürgerinnen und Bürger, die...:
- ... die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen.
- ... volljährig, also 18 Jahre oder älter sind.
- ... seit mindestens drei Monaten in Bayern wohnen (bei mehreren Wohnungen muss die Hauptwohnung in Bayern liegen) oder sich in Bayern der Lebensmittelpunkt befindet (Aufenthaltsort).
Erst- und Zweitstimme – was bedeutet das?
Für den 8. Oktober bekommen Sie vier Stimmzettel. Alle Stimmberechtigten haben eine Erst- und Zweitstimme. Deshalb gibt es für jeweils zwei Stimmzettel für die Landtags- und Bezirksratswahl. Im Video wird das ca. ab Minute 01:30 erklärt.
Mit der Erststimme bestimmen Sie, welche Kandidatin oder welcher Kandidat für den Stimmkreis direkt in den Landtag beziehungsweise Bezirksrat einzieht. Sie wählen also keine Liste einer Partei, sondern direkt eine Person, die für das Direktmandat in ihrem Wahlkreis kandidiert.
Mit der Zweitstimme wählen Sie eine Kandidatin oder einen Kandidaten aus der Wahlkreisliste einer Partei oder Wählergruppe.
Wie werden die Sitze im Landtag verteilt?
Die Verteilung der Sitze erfolgt nach dem „verbesserten Verhältniswahlrecht“ (im Video ungefähr ab Minute 02:02).
Anders als bei der Bundestagswahl werden Erst- und Zweitstimmen zur Bestimmung der Sitzverteilung zusammengezählt. Die Gesamtstimmen entscheiden also.
Das bedeutet, dass die Erststimme nicht verfällt, auch wenn der Direktkandidat nicht über die Erststimme in den Landtag einzieht. Die abgegebene Stimme kommt trotzdem seiner Partei zugute. Bei der Bundestagswahl ist dies anders, dort verfallen alle anderen Erststimmen, die für andere Kandidaten abgegeben worden sind. Nur die Stimmen für den gewählten Kandidaten zählen, gemäß dem Motto „The winner takes it all“, übersetzt „Der Gewinner bekommt alles“.
In Bayern sind die Gesamtstimmen auch für die Reihenfolge der Listenbewerber entscheidend. Erststimmen, die für erfolglos gebliebene Stimmkreisbewerber abgegeben wurden, erhöhen deren Chancen, über die Liste in den Landtag einzuziehen.
Eine weitere Besonderheit in Bayern ist, dass es möglich ist, bei der Zweitstimme nicht (nur) der Wahlkreisliste einer Partei eine Stimme zu geben, sondern auch einem bestimmten Kandidaten auf der Liste.
Sitze im Landtag erhalten nur diejenigen Parteien, die mehr als fünf Prozent erlangen.
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