Krankenkasse wechseln: Kündigung, Fristen, Regeln - So funktioniert der Wechsel der Krankenversicherung

Der Wechsel der Krankenkasse ist denkbar einfach. Wie er funktioniert und was es trotzdem zu beachten gilt, steht in diesem Beitrag.
Karl-Josef Hildenbrand/dpa- Krankenkassenwechsel ist einfach; Anmeldung meist online oder in Büros möglich.
- Sonderkündigung bei erhöhter Zusatzbeiträge möglich, auch bei kurzer Mitgliedschaft.
- Kündigungsfrist beträgt zwei Monate; höhere Beiträge bis zum Wechsel zahlen.
- Wechsel auch möglich nach mindestens zwölf Monaten Mitgliedschaft.
- Zusatzbeiträge variieren und werden von jeder Krankenkasse selbst festgelegt.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Die Erhöhung der individuellen Zusatzbeiträge vieler Krankenkassen sorgt aktuell bei Versicherten für Unruhe. Wie kann ich eine Krankenversicherung wechseln? Welche Fristen gibt es dafür? Hier gibt es die Antworten:
So funktioniert der Wechsel der Krankenkasse
Jeder gesetzlich Versicherte hat das Recht, sich seine Krankenkasse selbst zu wählen. Damit ist auch ein Wechsel möglich und denkbar einfach. Hat man eine neue Krankenkasse gefunden, meldet man da sein Interesse an und die Krankenversicherung kümmert sich um den Rest. Meist funktioniert die Anmeldung schon über die Internetseite der neuen Kasse. Größere Krankenkassen unterhalten in vielen Städten Deutschlands auch Büros.
Sonderkündigungsrechte bei Erhöhung des Zusatzbeitrages
Erhöht eine Kasse den Zusatzbeitrag, haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht. Das gilt auch, wenn Versicherte die sogenannte Mindestbindungsfrist noch nicht erreicht haben, sie also weniger als zwölf Monate Mitglied bei ihrer Krankenkasse sind. Das Sonderkündigungsrecht gilt bis zum Endes des Monats, in dem der Zusatzbeitrag erhöht wird. Beispiel: Wird die Krankenkasse zum 1. Januar 2025 teurer, können Versicherte bis zum 31. Januar vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Die Krankenkasse muss ihrerseits bis 31. Dezember 2024 über die Anpassung informieren.
Eine Sonderkündigung bedeutet indes nicht, dass Versicherte ihre bisherige Krankenkasse sofort verlassen können. Die zweimonatige Kündigungsfrist greift auch hier, weshalb die Anmeldung bei einer neuen Krankenkasse nicht mit der Mitgliedschaft dort gleichzusetzen ist.
Muss der höhere Zusatzbeitrag bis zum Wechsel gezahlt werden?
Ja. Versicherte die ihre Krankenkasse wegen eines erhöhten Zusatzbeitrages wechseln wollen, müssen diesen trotzdem entrichten, bis die Kündigung wirksam wird. Wer also im Januar kündigt, muss bis Ende März die höheren Beiträge zahlen und kann ab April Mitglied bei der neuen, günstigeren Kasse werden.
Ist auch ein späterer Wechsel möglich?
Ja. Unabhängig vom Sonderkündigungsrecht können Mitglieder ihre Kasse immer wechseln, sofern sie dort länger als zwölf Monate versichert sind. Versicherte können grundsätzlich zu jeder gesetzlichen Krankenkasse wechseln, die für Versicherte im jeweiligen Bundesland geöffnet ist.
Wie hoch sind die Zusatzbeiträge der Krankenkassen?
Zusätzlich zum gesetzlich festgeschriebenen allgemeinen Beitragssatz von derzeit 14,6 Prozent können die gesetzlichen Krankenkassen einen Zusatzbeitrag erheben. Dessen Höhe wird von jeder Kasse selbst festgelegt. Welche Krankenkassen den Zusatzbeitrag im neuen Jahr erhöhen, verrät dieser Extra-Artikel:

