Kindergeld: Wie lange wird es ausgezahlt?

Bis wann bekommt der Nachwuchs noch Kindergeld? Hier gibt es die Altersbeschränkungen im Überblick.
Zacharie Scheurer/dpa-mag/dpaDie Einführung der Kindergrundsicherung ist für das Jahr 2025 geplant. Bis dahin bestehen die bisherigen Regelungen des Kindergeldes fort. Wie lange und bis zu welchem Alter gilt die staatliche Unterstützung?
Wie lange wird Kindergeld gezahlt?
Hat eine Familie für ein Kind Anspruch auf Kindergeld, wird dieses in der Regel bis zum 18. Geburtstag ausgezahlt. Die Leistung erlischt dabei zum Ablauf des Monats, in dem ein Kind noch keine 18 Jahre alt ist. Wer beispielsweise am 2. oder 18. April Geburtstag hat, bekommt das Kindergeld noch bis zum 1. Mai. Es wird also im April das letzte Mal ausgezahlt. Falls der Geburtstag jedoch auf den 1. April fällt, bekommt die letzte Auszahlung bereits im März. Welches Land zahlt am meisten Kindergeld? Alle Infos dazu gibt es hier in diesem Artikel.
Ausnahmen: Kindergeld auch über 18 bekommen
Kindergeld kann nach dem 18. Geburtstag hier auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit beantragt werden. Ab einem Alter von 18. Jahren wird das Kindergeld laut familienportal.de nur jedoch nur unter zusätzlichen Voraussetzungen gezahlt:
- Kinder bis 21 Jahre können Kindergeld bekommen, wenn sie als arbeitslos und arbeitssuchend gemeldet sind.
- Bis zum 25. Geburtstag kann Kindergeld auch bezogen werden, wenn das Kind eine Ausbildung (dazu gehören auch Schule und Studium) macht. Wer sich in einer Übergangszeit von vier Monaten befindet, kann ebenfalls weiterhin Kindergeld beziehen. Der Kindergeld-Anspruch gilt auch, falls kein Ausbildungsplatz gefunden werden kann oder ein Freiwilligendienst absolviert wird.
- Kindergeld über 25: Wer durch eine oder mehrere Behinderungen nicht dazu in der Lage ist, den notwendigen Lebensunterhalt für sich selbst zu finanzieren, kann auch nach dem 25. Geburtstag noch Kindergeld bekommen. Die dafür geltenden Kriterien (Seite 54 der Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz) werden von der Familienkasse überprüft.
