Kindergeld-Betrug in Millionenhöhe
: Bundesregierung lenkt ein

Missbräuchliche Anerkennungen von Vaterschaften kosten den Staat jährlich Millionen und umgehen das Ausländerrecht. Ein neues Gesetz soll diese Praxis nun verhindern.
Von
David Hahn
Berlin
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Will die Bürokratie in Schach halten: Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) träumt schon vom fünften Bürokratieentlastungsgesetz. Nummer vier wartet noch auf den Beschluss.

10.04.2024, Berlin: Marco Buschmann (FDP), Bundesminister der Justiz, äußert sich bei einer Pressekonferenz im Bundesjustizministerium zur Einigung der Koalitionsfraktionen zur Datenspeicherung (·Quick Freeze·) und der Mietpreisbremse. Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP). Die Bundesregierung hat ein neues Gesetz auf den Weg gebracht, das missbräuchliche Vaterschaftsanerkennungen besser verhindern soll.

Bernd von Jutrczenka/dpa

Die Bundesregierung arbeitet mit Hochdruck daran, eine Gesetzeslücke zu schließen. Wie funktionierte der Betrug mit missbräuchlichen Vaterschaftsanerkennungen bisher und wie soll dieser gestoppt werden?

Betrug mit Scheinvaterschaften

Missbräuchliche Vaterschaftsanerkennungen sorgen in Deutschland immer wieder für Schlagzeilen. Der Ablauf ist bei derartigen Betrugsfällen ähnlich: Männer akzeptieren die Vaterschaft von ausländischen Kindern, auch wenn sie nicht biologisch mit ihnen verwandt sind. Im Gegenzug erhalten die Kinder und ihre Mütter Aufenthaltstitel und Sozialleistungen. So soll zum Beispiel ein Mann aus Dortmund für 24 ausländische Kinder eine Vaterschaft beantragt und Sozialleistungen wie das Kindergeld bezogen haben. Pro Monat kam er damit auf mehr als 20.000 Euro. Dies ist jedoch kein Einzelfall. Zwischen 2018 und 2021 wurden bereits 290 missbräuchliche Vaterschaftsanerkennungen festgestellt, wobei das Bundesjustizministerium von einer hohen Dunkelziffer ausgeht. Ein neues Gesetz soll diese Praxis unterbinden.

Neuer Gesetzesentwurf auf den Weg gebracht

Die Bundesregierung hat am 12. Juni 2024 den Entwurf eines Gesetzes beschlossen, mit dem missbräuchliche Anerkennungen der Vaterschaft verhindert werden sollen. Bisher fehlte es an einer Verknüpfung der zuständigen Ämter, sodass fehlende Absprachen ein Einfallstor für den Betrug darstellten. Das Bundesjustizministerium (BMJ) erklärte auf SWP-Anfrage, dass der Gesetzentwurf ein neues Verfahren zur Missbrauchsbekämpfung vorsieht. Künftig solle die Anerkennung der Vaterschaft immer die Zustimmung der Ausländerbehörde voraussetzen, wenn abstrakt die Möglichkeit einer missbräuchlichen Anerkennung der Vaterschaft bestehe. Zudem solle ein nachträglicher Kontrollmechanismus für missbräuchliche Anerkennungen eingeführt werden.

Missbräuchliche Anerkennungen in Zukunft strafbar

Der Gesetzentwurf sieht laut Eike Götz Hosemann, dem Pressesprecher des BMJ, zudem die Einführung eines neuen Straftatbestands vor. Wer gegenüber der Ausländerbehörde eine unvollständige oder unrichtige Angabe macht, um eine Zustimmung zur Anerkennung der Vaterschaft zu erwirken, könne künftig mit einer Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden. Bisher war dies nicht strafbar.

Vaterschaftsanerkennungen rückgängig machen

Hat die Ausländerbehörde eine Zustimmung erteilt und stellt später fest, dass die Beteiligten die Zustimmung arglistig erschlichen oder die Ausländerbehörde bedroht oder bestochen haben, könne die Zustimmung in Zukunft zurückgenommen werden. Dies gelte auch, falls gegenüber der Ausländerbehörde vorsätzlich unrichtige Angaben oder unvollständige Angaben gemacht wurden. Dafür sei eine fünfjährige Frist vorgesehen. Betrifft die Anerkennung ein älteres Kind, das infolge der Anerkennung die deutsche Staatsangehörigkeit erworben hat, seien Detailregelungen vorgesehen, um einen angemessenen Ausgleich zwischen den Grundrechten des Kindes und den Interessen an der Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen herzustellen. Darüber hinaus sieht das Gesetz eine Reihe weiterer detaillierte Regelungen vor. Diese gibt es im Informationspapier des Bundesministeriums für Justiz und auf der offiziellen Webseite.

Wann tritt das Gesetz in Kraft?

Der Gesetzentwurf befindet sich nach Angaben des BMJ derzeit im parlamentarischen Verfahren. Damit das Gesetz in Kraft treten kann, muss es der Deutsche Bundestag noch beschließen.