Kaminofen Verordnung
: Diese Kaminöfen müssen 2024 umgerüstet oder ausgetauscht werden

2024 müssen viele Besitzer von Holz- und Kaminöfen handeln. Welche Öfen sind davon betroffen und warum ist die Umstellung wichtig?
Von
David Hahn
Berlin
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Welche Kaminöfen müssen 2024 umgerüstet oder ausgetauscht werden? Die Emissions- und Feinstaubwerte im Überblick.

Klaus-Dietmar Gabbert/dpa

Die Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) aus dem Jahr 2010 regelt die Installation, Beschaffenheit und den Betrieb von Kleinfeuerungsanlagen in privaten Haushalten sowie in Industrie und Gewerbe. Hierunter fallen verschiedene Ofentypen, darunter Kamine, Kaminöfen, Kachelöfen, Pelletofen, Scheitholzofen, Hackschnitzelofen und Kohleofen. Die Verordnung zielt darauf ab, die Feinstaubbelastung in Deutschland zu reduzieren, da Kaminöfen nach Angaben des Umweltbundesamtes in Deutschland allein mehr Feinstaub verursachen als Autos und Lastwagen zusammen. Bis 2025 soll der Feinstaubausstoß von 24.000 Tonnen auf 16.000 Tonnen gesenkt werden. Dafür müssen die von der Verordnung betroffenen Öfen schrittweise umgerüstet oder ausgetauscht werden. Die Übergangsfristen, die den Verbrauchern eingeräumt wurden, laufen für Öfen, die vor März 2010 in Betrieb genommen wurden, Ende 2024 aus.

Diese Kaminöfen müssen 2024 umgerüstet oder ausgetauscht werden

Ab dem Jahr 2024 tritt die nächste Stufe des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1. BImSchV) in Kraft. Demnach müssen Öfen, die zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010 in Betrieb genommen wurden, bis spätestens 31. Dezember 2024 nachgerüstet oder ausgetauscht werden, falls sie bestimmte Emissions- und Feinstaubwerte nicht einhalten. Schätzungen des Bundesumweltministeriums gehen davon aus, dass fast vier Millionen Ofenbesitzer von der Regelung betroffen sind.

Welche Emissions- und Feinstaubwerte gelten 2024 für Kaminöfen?

Besitzer von Holz- und Kaminöfen, die zwischen 1995 und 2010 in Betrieb genommen wurden, haben bis Ende 2024 Zeit, ihre Öfen nachzurüsten oder stillzulegen. Insbesondere müssen laut Stern die Emissionswerte für Kohlenmonoxid (2,0g/m³) und Feinstaub (0,075 g/m³) den Vorgaben der Stufe 1 der BImSchV entsprechen. Zusätzlich ist ein Mindestwirkungsgrad von 75 Prozent (Kachelofen: 80 Prozent) erforderlich. Besitzer von betroffenen Kaminöfen sollten das Alter ihres Ofens auf dem Typenschild überprüfen. Fehlt dieses, können Messdaten des Schornsteinfegers oder eine Bescheinigung des Herstellers Aufschluss darüber geben, ob die Schadstoffgrenzwerte eingehalten werden.

Welche Öfen sind nicht von der Verordnung betroffen?

Es gibt jedoch Ausnahmen von der Regelung. Offene Kamine, die selten genutzt werden, Kamine vor 1950 und handwerklich genutzte Öfen sind beispielsweise laut Stern von der Umrüstungspflicht befreit.

Warum müssen Kaminöfen ausgetauscht oder umgerüstet werden?

Die Ursachen für die verschärften Vorschriften liegen in der gesundheitlichen Gefährdung durch Feinstaubemissionen, die die Atemwege belasten und Herz-Kreislauf-Erkrankungen verursachen können. Die Verordnung zielt darauf ab, die Feinstaubbelastung in Deutschland zu reduzieren, da Kaminöfen in Deutschland laut Umweltbundesamt allein mehr Feinstaub verursachen als Autos und Lastwagen zusammen. Bis 2025 soll der Feinstaubausstoß von 24.000 Tonnen auf 16.000 Tonnen gesenkt werden. Die Feinstaubemissionen von häuslichen Feuerstätten haben laut dem Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik (HKI) seit 2010 um rund ein Drittel abgenommen.

Kosten: Umrüsten oder Neuanschaffung – Was lohnt sich mehr?

Falls der Ofen die vorgegebenen Grenzwerte überschreitet, müssen Besitzer bis Ende 2024 entweder eine Umrüstung vornehmen oder den Ofen stilllegen. Die Umrüstung kann teuer sein, da sie laut Focus je nach Typ ab 700 Euro aufwärts kostet. Alternativ ist der Kauf und Einbau eines neuen, effizienteren Ofens oft wirtschaftlicher, da dieser bis zu einem Drittel weniger Brennstoff verbraucht.