Als eines der letzten Bundesländer schaltet jetzt auch Bayern sein Online-Portal zur Beantragung von Heizkostenzuschüssen frei. Ab Montag, 15. Mai 2023, soll die Antragstellung für die Betreiber von bestimmten Heizungsanlagen möglich sein.

Wer hat Anspruch auf den Heizkostenzuschuss?

Wem die Preissteigerungen bei Öl und anderen Heizstoffen im vergangenen Jahr schwer zu schaffen gemacht haben, der kann rückwirkend Härtefallhilfe beantragen. Die Härtefallhilfe greift für folgende Energieträger:
  • Heizöl
  • Flüssiggas
  • Holzpellets
  • Holzhackschnitzel
  • Holzbriketts
  • Scheitholz
  • Kohle
  • Koks
. Die Hilfe ist vorgesehen für Privathaushalte, die vom 1. Januar bis 1. Dezember 2022 mindestens eine Verdoppelung ihrer Energiekosten hinnehmen mussten.

Wie hoch ist der mögliche Heizkostenzuschuss?

Erstattet werden 80 Prozent der Mehrkosten. Die Härtefallhilfe beträgt maximal 2000 Euro je Privathaushalt.
Für die jeweiligen Energieträger gelten unterschiedliche Referenzpreise (brutto)
  • Für Heizöl sind es beispielsweise 71 Cent je Liter
  • bei Flüssiggas 57 Cent je Liter
  • bei Holzpellets 24 Cent je Kilogramm
  • bei Kohle 36 Cent pro Kilogramm
  • und bei Scheitholz 85 Euro pro Raummeter

Wo kann der Heizkostenzuschuss beantragt werden?

In Bayern kann der Heizkostenzuschuss über das Onlineportal des Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales beantragt werden. Die Antragstellung soll ab Montag, 15. Mai 2023, möglich sein.
Viele andere Bundesländer haben sich für eine Beantragung über ein gemeinsames Online-Portal entschieden. Das Online-Portal ist unter dem Namen Driveport zu finden.. Über Driveport können Anträge auf Brennstoffhilfen aus folgenden Bundesländern gestellt werden:
  • Baden-Württemberg
  • Brandenburg
  • Bremen
  • Hamburg
  • Hessen
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Niedersachsen
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen

Welche Unterlagen sind für den Antrag in Bayern erforderlich?

Für die Beantragung des Heizkostenzuschusses in Bayern sind folgende Unterlagen erforderlich:
  • für die Anmeldung im Portal braucht man ein ELSTER-Zertifikat
  • Die Rechnungen über den Bezug des nicht leitungsgebundenen Energieträgers.
  • Den Kontoauszug oder bei Barzahlung einen Zahlungsbeleg über die Bezahlung der besagten Rechnungen.
  • Den Feuerstättenbescheid der Feuerstätte, für die eine Härtefallhilfe beantragt werden soll.
  • Ggf. schriftliche Vollmacht bei Vertretung.
  • Ggf. die letzte Betriebskostenabrechnung bei Antragstellung durch die Vermieterinnen, Vermieter oder Wohnungseigentümergemeinschaften.