Steuererklärung: Welche Handwerkerleistungen sind von der Steuer absetzbar?

Unter welchen Voraussetzungen kann man Handwerkerkosten steuerlich geltend machen und wie viel Geld lässt sich dabei sparen? Ein Überblick.
Ingo Wagner/dpaDie Waschmaschine muss repariert werden, das Wohnzimmer braucht einen neuen Anstrich und das Bad neue Fliesen — Wer Arbeiten wie diese nicht selbst erledigt, sondern dafür Handwerker beauftragt, kann die Kosten dafür teilweise von der Steuer absetzen. Welche Handwerkerleistungen kann man konkret von der Steuer absetzen? Welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein? Und wie viel darf man maximal absetzen? Ein Überblick.
Welche Handwerkerleistungen darf man von der Steuer absetzen?
Welche Handwerkerleistungen von den Finanzämtern steuerlich begünstigt werden können, zählt das Bundesministerium der Finanzen in seinem Anwendungsschreibens zum § 35a des EstG detailliert auf. Hier die wichtigsten Punkte im Überblick:
- Maler– und Lackierarbeiten (Im Innen– und Außenbereich)
- Reparatur und Wartung von Haushaltsgeräten im eigenen Haushalt
- Schornsteinfegerkosten (Kehr–, Reparatur– und Wartungsarbeiten sowie die Kosten für Messungen und Überprüfungen)
- Dachrinnenreinigung und Abflussrohrreinigung sowie Schadstoffsanierungen
- Dach– und Fassadenarbeiten sowie die Modernisierung und der Austausch von Fenstern und Türen
- Sanierungen und Modernisierungen des Badezimmers, der Küche oder von Bodenbelägen
- Wartung der Feuerlöscher
- Dach– oder Kellerausbau
- Legionellenprüfung, Dichtigkeitsprüfung bei Abwasserleitungen oder Überprüfung der Blitzschutzanlage
- Installation, Wartung und Reparatur des Breitbandkabelnetzes
- Wartung und Reparatur der Heizungsanlage
- Pflasterarbeiten und Gartengestaltung
- Überprüfungen durch den TÜV, z. B. für den Fahrstuhl oder den Treppenlift
Handwerkerleistungen von der Steuer absetzen: Was sind die Voraussetzungen?
Es ist irrelevant, ob eine Privatperson Mieter oder Eigentümer ist — Beide Personengruppen dürfen unter bestimmten Voraussetzungen die Handwerkerleistungen für Erhaltungs–, Renovierungs– und Modernisierungsmaßnahmen steuerlich absetzen, informiert Steuern.de. Grundsätzlich gilt, dass nur Handwerkerleistungen in einem bestehenden Haushalt von der Steuer abgesetzt werden dürfen. Neubaumaßnahmen sind also ausdrücklich ausgenommen. Zu „Neubau“ gehören solche Tätigkeiten, die im Rahmen der Errichtung eines Haushalts bis zu dessen Fertigstellung erbracht werden. Handwerkerkosten, die bei Umbau– und Erweiterungsmaßnahmen anfallen, beispielsweise beim Anlegen einer Terrasse oder Ausbau des Dachgeschosses, dürfen wiederum steuerlich geltend gemacht werden.
Außerdem müssen die Handwerkerleistungen in der selbstgenutzten Wohnung oder auf dem dazu gehörenden Grundstück durchgeführt werden. Wird also beispielsweise ein Haushaltsgerät in einer Werkstatt repariert, lassen sich die Kosten hier nicht absetzen, erläutert die Berliner Sparkasse. Reparaturen, Umbauten und Co., die in einem Ferienhaus oder einer Wochenendwohnung durchgeführt werden, können steuerlich geltend gemacht werden, solange die Immobilien zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden.
Handwerkerkosten: Wie viel darf man jährlich steuerlich absetzen?
Der Steuernachlass für Handwerkerleistungen ist im § 35a des Einkommenssteuergesetzes (EStG) konkret geregelt. Die Ausgaben für handwerkliche Tätigkeiten können bis zu einem jährlichen Betrag von 6000 Euro in der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden. Für die Ermittlung der tatsächlichen Steuerermäßigung legt das Finanzamt 20 Prozent der angefallenen Arbeitskosten zugrunde. Daraus folgt: Wenn man Handwerkerkosten absetzt, reduziert sich die Steuerlast somit maximal um 1.200 Euro.
Steuertipps: Handwerkerkosten steuerlich geltend machen
Übersteigen die zu erwartenden Kosten die Obergrenze von 6000 Euro, kann es sich — gerade gegen Ende des Jahres — lohnen, einen Teil der Arbeit ins kommende Jahr zu legen. Ein weiterer Tipp ist, einen Teil der Zahlungen ins Folgejahr zu verschieben, da für das Finanzamt nur das Datum der Zahlung relevant ist. Grundsätzlich sollte man Handwerkerleistungen nicht in bar bezahlen. Denn die Behörden berücksichtigen für die Berechnung der Steuerermäßigung ausschließlich Handwerkerleistungen die bargeldlos beglichen wurden.
Weitere Infos und Steuerspar–Tipps gibt es auf unserer Themenseite Steuern.


