GEZ: Befreiung vom Rundfunkbeitrag – so geht's

Auf der Internetseite des Beitragsservice kann man einen Antrag auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag ausfüllen und ausgedruckt und mit allen Nachweisen per Post versenden.
Hannes P Albert/dpa-tmn/dpaPrinzipiell muss für jede Wohnung ein Rundfunkbeitrag, auch GEZ genannt, gezahlt werden. Manche Menschen können sich von der monatlichen Gebühr jedoch befreien lassen oder eine Ermäßigung auf die 18,36 Euro erwirken. Bevor Sie das bei dem Beitragsservice beantragen, sollten Sie überprüfen, ob Sie für eine Befreiung oder Ermäßigung infrage kommen könnten.
GEZ-Befreiung oder Ermäßigung: Schritt-für-Schritt-Anleitung
Trifft ein Kriterium auf Ihre Situation zu, müssen Sie zunächst ein Online-Formular auf der Internetseite des Beitragsservice ausfüllen. In der Maske können Sie zwischen sozialen Gründen oder gesundheitlichen Gründen wählen, die Sie Ihrer Ansicht nach dazu berechtigen und den spezifischen Grund auswählen.
Anschließend füllen Sie das Formular mit Ihren persönlichen Daten und der eventuell bereits vorhandenen Beitragsnummer aus. Danach können Sie das Formular ausdrucken und unterschreiben. Sollten Sie keinen Internetzugang oder Drucker besitzen, können Sie das notwendige Formular auch bei der Stadt oder Gemeinde besorgen.
Dem Formular müssen entsprechende Nachweise als Kopie (nicht als Original!) beiliegen. Ein Nachweis könnte beispielsweise eine Bescheinigung der Behörde oder ein Bewilligungsbescheid sein, dass Sie Leistungsempfänger von einer Sozialleistung sind. Auf jeden Fall muss in dem Dokument stehen, wer der Leistungsempfänger ist, um welche Leistung es geht und für welchen Zeitraum die Leistung gilt.
Dokumente zur Befreiung aus gesundheitlichen Gründen
Möchten Sie sich aus gesundheitlichen Gründen von der Rundfunkgebühr befreien oder den Betrag reduzieren lassen, können Sie dem Formular beispielsweise eine Kopie Ihres Schwerbehindertenausweises beilegen oder eine ärztliche oder behördliche Bescheinigung anfügen. Welche Dokumente in welchem gesundheitlichen Fall für eine Bescheinigung oder Ermäßigung geeignet sind, lesen Sie im Detail hier nach.
Für welchen Zeitraum gilt die Befreiung vom Rundfunkbeitrag?
Die Befreiung oder Ermäßigung erteilt der Beitragsservice so lange, wie Sie die entsprechende Leistung empfangen, maximal drei Jahre rückwirkend. Generell gilt die Befreiung, solange der Nachweis gültig ist. Ist der Leistungsnachweis unbefristet, müssen Sie nach drei Jahren erneut einen Antrag auf Befreiung stellen.
Fällt ihre Voraussetzung zur Befreiung oder Ermäßigung vorzeitig weg, müssen Sie den Beitragsservice darüber benachrichtigen. Das geht ebenfalls online.
