Gewalttat am Schloss Neuschwanstein: Überlebende Touristin: „Ich fühle mich, als ob ich am Abhang unten gestorben bin“

Der 31 Jahre alte, wegen Mordes angeklagte US-Amerikaner, wird im Landgericht Kempten in den Gerichtssaal geführt.
Karl-Josef Hildenbrand/dpaNach dem Gewaltverbrechen an zwei US-amerikanischen Touristinnen bei Neuschwanstein hat die Staatsanwaltschaft für den Angeklagten lebenslange Haft wegen versuchten Mordes und Mordversuchs gefordert. Einige Stunden nach dem Angriff im vergangenen Sommer war eine 21-Jährige im Krankenhaus gestorben, ihre ein Jahr ältere Begleiterin wurde bei der Attacke erheblich verletzt.
Dem Mann wird vorgeworfen, am 14. Juni 2023 die beiden Frauen bei einer Wanderung in der Nähe der Marienbrücke in Schwangau kennengelernt und schon nach wenigen Minuten aus sexuellen Gründen brutal überfallen zu haben. Der Anklage zufolge soll der Amerikaner die 21 Jahre alte Frau auf einem abgelegenen Weg stranguliert und vergewaltigt haben. Zudem soll er beide Opfer einen etwa 50 Meter tiefen Abhang hinuntergestoßen haben.
Das Urteil gegen den 31-Jährigen will das Landgericht Kempten am Montag, 11. März, verkünden. Informationen der Deutschen Presseagentur zufolge bewerten auch die Verteidiger die Gewalttat an der jüngeren Frau als Mord.
Angeklagter hat bereits gestanden
Zum Prozessauftakt am 19. Februar hatte der US-Amerikaner bereits ein Geständnis abgelegt. „Der Angeklagte hat die unfassbare Tat begangen“, heißt es in einer Erklärung, die der Verteidiger des 31-Jährigen zu Beginn vorlas.
Am Montag, dem 4. März, folgte der nächste Prozesstermin am Landgericht in Kempten. Dort wurden die Plädoyers gesprochen. Erstmals waren auch die Eltern der getöteten Frau im Gerichtssaal.
Überlebende leidet bis heute unter extremer Angst
Die überlebende 22-Jährige hatte einen Brief verlesen lassen. In diesem berichtete sie der Deutschen Presseagentur (dpa) zufolge von extremer Angst, die sie bis heute vor Angriffen von Männern und dem Angeklagten hat. „Ich fühle mich, als ob ich am Abhang unten gestorben bin“, habe sie geschrieben. Die Richter sollten dafür sorgen, dass der 31-Jährige solch eine Tat nicht erneut begehen kann.
Die Tat an der 22-jährigen Überlebenden ordnete die Staatsanwaltschaft laut dpa als versuchten Mord ein. Die Verteidiger hingegen erklärten, der Hang sei nicht so gefährlich gewesen. Sie sahen keinen Mordversuch und plädierten in dem Fall nur für eine Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung.
Staatsanwalt spricht von besonderer Schwere der Tat
Der Staatsanwalt verlangte nach dpa-Informationen auch, dass die Strafkammer im Urteil die besondere Schwere der Tat feststellen soll. Die Gefängnisstrafe könnte dann voraussichtlich nicht bereits nach 15 Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden.
Die Staatsanwaltschaft verlangte laut dpa außerdem den Vorbehalt einer Sicherungsverwahrung des Mannes. Das bedeutet, dass die Richter später eine Verwahrung in Haft anordnen können, wenn der Beschuldigte noch immer für gefährlich gehalten wird. Der Ankläger habe von einer „Menschenleben verachtenden Gesinnung“ bei dem US-Amerikaner gesprochen. Dessen Anwälte hätten allerdings weder eine besondere Schuldschwere noch Gründe für eine vorbehaltliche Anordnung einer Sicherungsverwahrung gesehen.
Beschuldigter nutzt letztes Wort für persönliche Aussage
Der Angeklagte verfolgte den Prozess nach Angaben der dpa fast durchgängig regungslos auf der Anklagebank, wo er meist mit gesenktem Kopf saß. Sein letztes Wort habe er für eine persönliche Aussage genutzt: Er sei sehr traurig darüber, was mit den Opfern passiert sei.
