Gehalt Bundestagsabgeordneter
: Wieviel verdient ein Parlamentarier im Bundestag?

Was verdient ein Abgeordneter im Bundestag? Rund um die Wahl eines neuen Parlaments interessiert diese Frage am meisten. Die Antworten gibt es hier.
Von
Daniel Steiger
Berlin
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Debatte über Vertrauensfrage und Neuwahltermin - Bundestagsplenu: ARCHIV - 12.11.2024, Berlin: Blick in das Plenum des Bundestags. Die Fraktionen der SPD und Unions-Parteien haben sich auf ein Datum für die Neuwahl des Bundestags geeinigt. Am 23. Februar 2025 soll gewählt werden. (zu dpa: «So funktioniert die vorgezogene Bundestagswahl») Foto: Kay Nietfeld/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Berlin: Der Plenarsaal im deutschen Bundestag. Wie viel verdient man eigentlich als Bundestagsabgeordneter?

Kay Nietfeld/dpa
  • Bundestagsabgeordnete verdienen 11.227,20 Euro monatlich plus 5.349,58 Euro steuerfreie Aufwandspauschale.
  • Um Bundestagsabgeordneter zu werden, muss man deutscher Staatsbürger und mindestens 18 Jahre alt sein.
  • Nicht wählbar sind Personen, denen das Wahlrecht oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter aberkannt wurde.
  • Die Bürger wählen alle vier Jahre ihre Vertreter im Bundestag.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Rund um die Bundestagswahl 2025 interessieren viele die Fragen: Was verdient eigentlich ein Bundestagsabgeordneter und was muss man tun, um einer zu werden? Hier gibt es die Antworten auf diese Fragen:

Was verdient ein Bundestagsabgeordneter?

Für ihre Tätigkeit als Abgeordnete erhalten die gewählten Vertreter laut bundestag.de eine Entschädigung, die dazu dient, Verdienstausfälle auszugleichen, die während der Ausübung ihres Mandats entstehen. Diese Entschädigung wird als „Diäten“ (franz.: „diète“ = tagende Versammlung) bezeichnet. In Deutschland wurden diese Diäten ab dem Jahr 1906 eingeführt; zuvor war die Mitgliedschaft im Parlament eine ehrenamtliche Tätigkeit. Die Höhe der Diäten wird durch Gesetz beschlossen. Sie wird jährlich zum 01. Juli angepasst:

  • Die Abgeordnetenentschädigung beträgt laut bundestag.de seit dem 1. Juli 2024 monatlich 11.227,20 Euro (Stand: 20.2.2025)

Die Abgeordneten erhalten keine jährlichen Sonderzahlungen, ihre Abgeordnetenentschädigung ist außerdem einkommensteuerpflichtig.
Neben der Entschädigung erhalten die Abgeordneten eine steuerfreie Aufwandspauschale als Teil ihrer sogenannten Amtsausstattung. Diese Pauschale wird jährlich zum 1. Januar an die Lebenshaltungskosten angepasst:

  • Aktuell beträgt sie 5.349,58 Euro monatlich (Stand: 20.2.2025)

Von dieser Summe müssen alle Ausgaben bestritten werden, die im Rahmen der Ausübung ihres Mandats anfallen. Dazu gehören unter anderem Kosten für das Wahlkreisbüro, den zweiten Wohnsitz in Berlin, Büromaterial im Wahlkreis sowie die Ausgaben für die Betreuung des Wahlkreises.

Was braucht man, um Bundestagsabgeordneter zu werden?

Wie auf bundestag.de geschrieben steht, ist das Wahlrecht ein verfassungsrechtlich verbrieftes Bürgerrecht (Grundgesetz Artikel 38). Im Bundeswahlgesetz wird die „Wählbarkeit“ im Paragraf 15 geregelt, der sich dem passiven Wahlrecht widmet. In diesem Abschnitt wird festgelegt, wer für eine Wahl zum Deutschen Bundestag wählbar ist:

  • Personen, die am Wahltag deutsche Staatsangehörige im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind, und
  • Personen, die das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben

Es wird jedoch auch klargestellt, wer nicht wählbar ist:

  • Personen, die gemäß Paragraf 13 vom Wahlrecht ausgeschlossen sind, oder
  • Personen, denen aufgrund eines Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter aberkannt wurde

Paragraf 13 enthält verschiedene Ausschlusskriterien, die von einem Entzug des Wahlrechts aufgrund eines Richterspruchs bis hin zum Leben in einem Betreuungsverhältnis reichen können.

Doch wer entscheidet darüber, wer letztendlich zum Abgeordneten wird? Das liegt in den Händen der Bürgerinnen und Bürger. Alle vier Jahre, bei der Bundestagswahl, wählen sie die Personen, die ihre Interessen im Parlament vertreten sollen. Die Abgeordneten haben somit ein zeitlich begrenztes Mandat. Nach vier Jahren können sie sich erneut zur Wahl stellen, wenn sie es wünschen. Das Mandat bedeutet, dass sie den Auftrag haben, die Interessen des Volkes nach bestem Wissen und Gewissen zu vertreten.