Mehr sanieren im Zeichen der Energiekrise: Mit einer Reform der Gebäudeförderung will die Regierung mehr Menschen dabei unterstützen, ihre Häuser und Wohnungen energetisch zu sanieren. Damit das Geld mehr Menschen erreicht, werden die einzelnen Fördersätze aber verringert. Zudem soll der Fokus weniger auf die Förderung von Neubau liegen und mehr auf die energetische Aufbesserung von älteren Gebäuden. Hier klären wir auf:
  • Was wird künftig gefördert?
  • Wie viel Geld bekommt man?
  • Was wird nicht mehr gefördert?
  • Bis wann muss die Förderung beantragt werden?
  • Ab wann gelten die neuen Regeln?

Förderung der KfW bei Einzelmaßnahmen gestoppt

Das Bundeswirtschaftsministerium hat sich vorgenommen, die energetische Sanierung von Gebäuden voranzubringen und die Zuständigkeiten klarer zu ordnen. Ziel sei, „dass möglichst viele Menschen vom Förderprogramm profitieren, damit sie Energiefresser wie alte Fenster, Türen und Gasheizungen austauschen“, teilte das Ministerium mit. Wer staatliche Unterstützung für eine Komplettsanierung seines Hauses beantragen will, kann sich von Donnerstag (28. Juli) an nur noch an die staatliche Förderbank KfW wenden. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) wird künftig für Einzelmaßnahmen wie den Austausch von Fenstern, Türen und Heizkesseln zuständig sein. Die neuen Bafa-Regelungen treten am 15. August in Kraft.

Energetische Sanierung 2022: Wärmepumpen, Fenster & Co. - das wird gefördert

Mit einer Reform der milliardenschweren staatlichen Gebäudeförderung will die Bundesregierung den Fokus künftig auf die Sanierung legen. Zugleich werden Fördersätze etwa für den Einbau von Wärmepumpen verringert. Ziel sei es, dass möglichst viele Menschen vom Förderprogramm profitieren.
Folgende Sanierungen werden beispielsweise unterstützt:
  • Austausch von Fenster
  • Austausch von Türen
  • Austausch von Öl- oder Gasheizungen
  • Einbau von Wärmepumpen
  • Fassadendämmung
  • Photovoltaik-Anlagen einbauen
  • Dachdämmung
Allerdings werden diese Maßnahmen nicht mehr wie bisher von der KfW unterstützt, sondern nur noch von der Bundesförderung von effiziente Gebäude (BEG), das dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) untersteht. Hier sind alle geförderten Maßnahmen der BEG aufgelistet.
Die KfW deckt künftig nur noch Komplettsanierungen und keine Einzelmaßnahmen mehr.

Energetische Sanierung: Was wird nicht mehr gefördert?

Alles, was mit Gas als Energieträger zu tun hat, wird nicht mehr gefördert. Das betrifft beispielsweise Gashybridheizungen, also Heizsysteme, die zum Teil erneuerbare Energien nutzen, aber mit Erdgas die fehlende Energie ausgleichen. Wer noch Fördergelder für solche Heizsysteme haben will muss den Antrag bis 14. August 2022 stellen – danach greifen die neuen Bedingungen.
Zudem wird aber ein Heizungs-Tausch-Bonus eingeführt. Diesen bekommt man, wenn man Gaskessel austauscht.

Wie viel Geld bekommt man nach der Reform?

Die Fördersätze werden verringert, um 5 bis 10 Prozentpunkte. Beispiele: Früher bekam man laut Ministerium bis zu 30 000 Euro Förderung für den Einbau einer Wärmepumpe, nach der Reform bis zu 24 000 Euro. Für einen Fensteraustausch konnte man früher bis zu 15 000 Euro bekommen, nach der Reform seien es 12 000 Euro.
„In Zukunft bekommt der oder die Einzelne etwas weniger an Förderung als vorher, aber dafür können viele Menschen von den Förderprogrammen profitieren“, erläuterte Habeck. Dies sei in Zeiten von hohen Energiekosten angezeigt. „Die allermeisten Menschen leben in älteren Häusern. Jetzt zu sanieren, Fenster auszutauschen, die Gasheizung rauszuwerfen - das hilft, um Kosten zu sparen und geht mit Klimaschutz Hand in Hand.“ Der Effekt für Energieeinsparung und Klimaschutz liege bei der energetischen Gebäudesanierung rund um das 4,5-fache höher als im Neubau.
Konkret geht es um eine Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude und um Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds. Geplant sind laut Ministerium pro Jahr Fördermittel in Höhe von 13 bis 14 Milliarden Euro, davon etwa 12 bis 13 Milliarden Euro für Sanierungen.

Ab wann gilt die Änderung der Förderung für Sanierungen?

Die Änderungen bezüglich der Sanierungen sollen bereits am 27. Juli 2022 im Bundesanzeiger veröffentlicht werden und am 28.07. in gestufter Reihenfolge in Kraft treten. Vom 28. Juli an gelten demnach neue Förderbedingungen bei Komplettsanierungen und der noch laufenden Neubauförderung und ab dem 15. August neue Förderbedingungen bei Einzelmaßnahmen der Sanierung.
Die Neubauförderung soll weitgehend auf zinsverbilligte Kredite umgestellt werden - und in einem weiteren Schritt vom Bauministerium in enger Abstimmung mit dem Wirtschaftsministerium für das Jahr 2023 grundlegend umgestaltet werden.

„Förder-Fiasko“: Von heute auf morgen wird Gas nicht mehr bezuschusst

Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW, spricht von einem „Förder-Fiasko“: Von heute auf morgen werde die im vergangenen Jahr eingeführte Zuschussförderung für umfassende Sanierungen komplett eingestellt. „Das ist die größtmögliche Katastrophe für das Engagement der sozial orientierten Wohnungsunternehmen für den Klimaschutz“, sagt Gedaschko. Die Reform habe zur Folge, dass „Klimaschutzinvestitionen unterbleiben müssen oder nur über höhere Mieten refinanziert werden können“. Auch der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft, an dessen Spitze die frühere Grünen-Politikerin Kerstin Andreae steht, reagiert mit Kritik. Es sei „völlig unverständlich“, dass die Förderung für alle gasbasierte Heizungen, auch für jene, die „ganz oder teilweise mit erneuerbaren oder dekarbonisierten Gasen betrieben werden“ gestrichen werde, teilte Andreae mit. Auch Hybridheizungen, die den Einsatz von Wärmepumpen in Bestandsgebäuden erst ermöglichten, seien von dem Förderstopp betroffen. Positiver blickt das Öko-Institut auf das Vorhaben: Dass der Fokus der Reform auf der Sanierung liege, sei zu begrüßen, ebenso wie der Ausstieg aus der Förderung von Gas und der Heizungstausch-Bonus. Um es auch einkommensschwachen Haushalten zu ermöglichen, in energieeffizienten Häusern zu wohnen, sollte aber „die Förderung stärker nach Zielgruppen ausdifferenziert werden“.