Faulhorn
: Webcam filmt Paar beim Sex

So öffentlich hat sich ein Pärchen in der Schweiz den Sex wahrscheinlich nicht vorgestellt. In den Schweizer Alpen wurde die Szene von einer Webcam aufgezeichnet.
Von
David Hahn
Grindelwald
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Berghotel auf dem Gipfel des Faulhorns an einem sonnigen Wintertag.

Berghotel auf dem Gipfel des Faulhorns an einem sonnigen Wintertag.

IMAGO/imagebroker

Ein eigentlich ruhiger Moment in den Schweizer Alpen hat unerwartet ein breites Publikum erreicht. Auf dem bekannten Aussichtsgipfel Faulhorn im Berner Oberland ist ein Paar bei einer intimen Begegnung von einer öffentlich zugänglichen Webcam gefilmt worden.

Faulhorn: Webcam zeigt Paar beim Sex

Das Faulhorn gilt als beliebtes Ziel für Wanderer und ist bekannt für seine weitläufige Aussicht über die Berner Alpen, den Brienzersee und die Jungfrau-Region. Eigentlich soll die Webcam die verschneite Berglandschaft, traumhafte Gipfel und das aktuelle Wetter wiedergeben. Am Mittwoch war auf der Aufnahme jedoch auch ein Paar auf einer hölzernen Aussichtsplattform zu sehen gewesen, welches einem etwas anderen Höhepunkt entgegenstrebte. Zunächst zeigte die Webcam die beiden noch in Winterkleidung, wenig später sich jedoch unbekleidet vergnügen.

Die Webcam ermöglicht es, Bilder im Abstand von zehn Minuten zurückzuverfolgen. Medienberichten zufolge ließ sich der Ablauf rekonstruieren: Gegen 14:40 Uhr erreichte das Paar die Plattform, zog sich später aus und war etwa um 15:20 Uhr beim Geschlechtsverkehr zu sehen. Rund zehn Minuten später kleideten sich beide wieder an und verließen den Ort gegen 15:40 Uhr. Die Aufnahmen der Webcam sind mittlerweile online entfernt worden und nicht mehr abrufbar.

Sex in der Öffentlichkeit: Verboten oder erlaubt?

Grundsätzlich ist Sex im Freien in der Schweiz nicht ausdrücklich verboten. Strafrechtlich relevant kann ein solcher Vorfall jedoch werden, wenn sich nach Art. 198 StGB zum Beispiel Dritte belästigt fühlen oder ein öffentliches Ärgernis entsteht.

In Deutschland ist es laut der Deutschen Anwaltsauskunft prinzipiell erlaubt, Sex auch draußen zu haben, falls dabei darauf geachtet wird, dass es niemand mitbekommt. Wer auf einem abgelegenen Parkplatz nachts Vorhänge vor die Autofenster zuzieht, muss mit keiner Strafe rechnen. Anders sieht es jedoch aus, wenn dies am helllichten Tag auf einem hochfrequentierten Parkplatz geschieht. Dann können sich dadurch andere Personen gestört fühlen, weshalb sie das Recht schützt. Der Sex in der Öffentlichkeit wird deshalb vom Gesetz geahndet. Wer es also darauf anlegt, dass der Sex auch mitbekommen werden könnte, kann dafür angezeigt werden.

Zum einen kann Sex im Freien in Deutschland als „Erregung öffentlichen Ärgernisses“ und Straftat geahndet werden. Dafür werden laut Strafgesetzbuch (StGB) und Paragraf 183a Freiheits­strafen bis zu einem Jahr oder Geldstrafen fällig. Letztere richten sich als Tagessätze nach dem Einkommen der schuldigen Person. Stören sich andere Menschen an den sexuellen Handlungen anderer, werden diese manchmal auch als Ordnungswidrigkeit bestraft. Dafür sieht der Gesetzgeber Geldstrafen bis zu 1000 Euro vor.

Unternimmt man dabei Vorkehrungsmaßnahmen, um sich Blicken zu entziehen, bewegt man sich tendenziell im legalen Bereich. Dafür reicht es zum Beispiel, abgelegene Orte zu Stunden zu wählen, an denen mit keinen ungewünschten Besucherinnen und Besuchern zu rechnen ist. Wie der aktuelle Vorfall am Faulhorn zeigt, kann man sich dabei allerdings auch in vermeintlicher Abgeschiedenheit nicht unbedingt sicher sein.