Fasching und Karneval 2026
: Bei diesen Kostümen drohen hohe Strafen

Im Februar stehen zahlreiche Umzüge und Feiern anlässlich des Karnevals an. Wer auf der Suche nach einem passenden Kostüm ist, sollte jedoch bezüglich rechtlicher Konsequenzen aufpassen.
Von
David Hahn
Köln
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Dino–Duo extrem: Doch auch mit nicht ganz so opulenten Karnevalskostümen sollte man besser nicht ans Autosteuer. (zu dpa: „Welche Kostüme am Steuer verboten sind»)

Mit opulenten Karnevalskostümen sollte man zum Beispiel besser nicht ans Autosteuer. Laut § 23 StVO darf die Sicht oder das Gehör nicht beeinträchtigt sein. Bußgelder sind möglich. Bei einem Unfall kann es unter Umständen auch zu Problemen mit der Versicherung kommen.

Frank Rumpenhorst

Mit dem 11. November 2025 hat die Karnevalssaison eröffnet. In Kürze starten auch zahlreiche Umzüge und Feiern. Bei vielen Kostümen, Masken und Schminkprodukten sollte man jedoch aufpassen. Nicht nur können darin Schadstoffe enthalten sein. Bei manchen Kostümen und Accessoires drohen auch mitunter erhebliche Strafen.

Verbotene Kostüme an Karneval und Fasching

Uniformen: Rechtliche Grenzen für Polizisten, Soldaten und Co.

Uniformkostüme sind an Fasching besonders beliebt. Solange eine Uniform eindeutig als Kostüm erkennbar ist, gibt es in der Regel kein Problem. Man sollte jedoch vorsichtig sein.

Das Strafgesetzbuch regelt in § 132a, dass das unbefugte Tragen von inländischen oder ausländischen Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen strafbar ist. Dies gilt auch für Kleidung, die echten Uniformen zum Verwechseln ähnlich sieht. Verstöße können mit einer Geldstrafe oder sogar mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet werden.

Wer sich also beispielsweise als Polizist oder Soldat verkleiden möchte, sollte darauf achten, dass das Kostüm klar als Verkleidung zu erkennen ist. Problematisch wird es vor allem dann, wenn der Unterschied zu einer echten Dienstuniform kaum noch erkennbar ist oder wenn Kostümierte den Eindruck erwecken, sie würden tatsächlich eine offizielle Funktion ausüben.

Das Verbot soll verhindern, dass Menschen im Notfall echte Einsatzkräfte wie Polizei, Feuerwehr oder Rettungsdienst nicht mehr von verkleideten Personen unterscheiden können und sich fälschlicherweise an diese wenden.

In der Regel sind Uniformkostüme aus dem Handel unbedenklich, da offizielle Wappen oder Abzeichen nicht auf Faschingskostümen verwendet werden dürfen. Wer also eine Uniform „von der Stange“ kauft, ist meist auf der sicheren Seite.

Schwerter, Pistolen und mehr: Was gilt für Waffen-Attrappen?

An Karneval gehören Waffenattrappen häufig zu beliebten Kostümen, etwa bei Piraten, Polizisten, Cowboys oder Rittern. Grundsätzlich sind solche Nachbildungen erlaubt. Problematisch wird es jedoch, wenn die Attrappen echten Waffen zum Verwechseln ähnlich sehen. In diesem Fall können sie als sogenannte Anscheinswaffen eingestuft werden. Dazu zählen auch unbrauchbar gemachte Schusswaffen, die äußerlich weiterhin wie echte Waffen wirken.

Daher sollten Kostümträger darauf achten, dass Waffenattrappen eindeutig als Spielzeug erkennbar sind. Das deutsche Waffengesetz macht hierzu klare Vorgaben. In Anlage 1 zu § 1 Absatz 4 wird erläutert, dass Gegenstände ausgenommen sind, die deutlich als Spielzeug oder für Brauchtumsveranstaltungen erkennbar sind. Dies betrifft insbesondere Attrappen, die deutlich größer oder kleiner (50 Prozent größer oder kleiner) als echte Feuerwaffen sind, neonfarbene Materialien enthalten oder keine typischen Waffenkennzeichnungen aufweisen.

Wenn Nachbildungen zu realistisch wirken, fallen sie unter das Verbot des § 42a Waffengesetz. Das öffentliche Führen solcher Anscheinswaffen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro geahndet werden.

Der Grund für dieses Verbot liegt vor allem darin, dass täuschend echte Waffenattrappen leicht mit echten Waffen verwechselt werden können. Dies kann im schlimmsten Fall zu Angst und Panik in der Öffentlichkeit führen.

Kostüm: Zu viel und zu wenig strafbar

Zu knappe Kostüme, die extrem viel nackte Haut zeigen (bewusstes Zeigen der Geschlechtsteile in der Öffentlichkeit), können als exhibitionistische Handlung oder Erregung öffentlichen Ärgernisses gelten. Das kann nach §§ 183 und 183a StGB mit Geldstrafen oder bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe geahndet werden. Im Gegensatz dazu gilt auch das Vermummungsverbot. In Deutschland ist es grundsätzlich verboten, das Gesicht bei öffentlichen Veranstaltungen im Freien oder im Straßenverkehr so zu verhüllen, dass Personen nicht mehr identifizierbar sind. Zwar können traditionelle Feste wie Fasching Ausnahmen darstellen, im Straßenverkehr bleibt das Tragen von Masken jedoch verboten. Verstöße können mit einem Bußgeld von 60 Euro bestraft werden. Sollte es zu einem Unfall kommen, kann es zudem zu Problemen mit der Versicherung kommen.

Verbotene Symbole und Zeichen

In Deutschland sind Symbole aus der NS-Zeit und Kennzeichen rechtsextremer Gruppen strikt verboten und dürfen auch nicht als Teil eines Kostüms getragen werden. Grundlage dafür bietet der § 86a StGB. Eine Auswahl verbotener Codes und Zeichen gibt es hier im Überblick. Verkleidungen, die an terroristische Vereinigungen erinnern, sind ebenfalls untersagt. Das Tragen verbotener Symbole kann mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren geahndet werden.

Indianer-Kostüme und Blackfacing

Neben Kostümen, welche rechtliche Konsequenzen haben können, gibt es auch Verkleidungen, welche gesellschaftlich umstritten sind. Plumpe Verkleidungen als „Indianer“ gelten heute zunehmend als problematisch, weil sie indigene Kulturen oft auf stereotype Klischees reduzieren. Häufig bestehen solche Kostüme aus Federschmuck, Fransen oder Kriegsschminke und vermitteln ein vereinfachtes Bild, das wenig mit der realen Vielfalt und Geschichte indigener Gemeinschaften zu tun hat. Viele dieser Symbole haben zudem eine kulturelle oder spirituelle Bedeutung und werden von Betroffenen nicht als „Verkleidung“, sondern als Teil ihrer Identität verstanden. Angesichts der historischen Erfahrung von Kolonialismus, Vertreibung und Unterdrückung empfinden viele indigene Menschen es daher als respektlos, wenn ihre Kultur als Party-Kostüm genutzt wird.

Noch eindeutiger belastet ist das sogenannte Blackfacing, also das Schminken des Gesichts in schwarzer Farbe. Diese Praxis geht auf die rassistischen Minstrel-Shows des 19. Jahrhunderts zurück, in denen weiße Darsteller Menschen mit schwarzer Hautfarbe karikierten und herabwürdigende Stereotype verbreiteten. Blackfacing steht deshalb bis heute für eine Tradition der Entmenschlichung und Diskriminierung und wird gesellschaftlich klar als rassistisch bewertet.