Europawahl 2024
: Alle Infos zur Briefwahl bei der EU-Wahl in Deutschland

Viele Menschen nutzen mittlerweile die Möglichkeit, per Briefwahl abzustimmen. Wie das bei der kommenden Europawahl vonstattengeht, erfahrt ihr hier.
Von
Theresa Thiem
Berlin
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Im Juni findet die Wahl für das Europaparlament statt. Alle Infos zur Briefwahl gibt es hier.

Patrick Pleul/dpa

Am Sonntag, den 9. Juni, findet in Deutschland die Europawahl statt. Dabei werden, wie es auch schon 2019 der Fall war, 96 Europaabgeordnete gewählt. Wer jedoch aus unterschiedlichsten Gründen nicht vor Ort sein kann, hat die Möglichkeit seine Stimme über eine Briefwahl abzugeben. Alle Informationen zur Briefwahl nach Angaben vom Europäischen Parlament und der „Bundeswahlleiterin„ zusammengefasst.

Wie kann man an der Europawahl teilnehmen?

In Deutschland müssen Wahlberechtigte in einem bestimmten Wahlraum wählen, der mit ihrer Wohnadresse verknüpft ist. Es sei denn, sie beantragen einen Wahlschein, mit dem per Briefwahl abgestimmt werden kann. Sogar wahlberechtigte Deutsche, die sich im Ausland befinden und nicht in Deutschland gemeldet sind, haben die Möglichkeit über eine Briefwahl an der Europawahl teilzunehmen - indem sie sich in das Wählerverzeichnis eintragen lassen.

Weder eine online Wahl noch die Wahl durch eine bevollmächtigte Person ist bei der Europawahl in Deutschland möglich.

Ab wann kann die Briefwahl für die EU-Wahl 2024 beantragt werden?

Möchte man per Briefwahl an der Europawahl teilnehmen, muss man einen Wahlschein bei der Gemeinde seines Wohnortes beantragen. Die Briefwahlunterlagen werden daraufhin automatisch, gemeinsam mit dem Wahlschein, verschickt. Möglich ist das frühestens 6 Wochen vor Beginn der Wahl, nachdem die Stimmzettel gedruckt sind.

Termine und Fristen für die Briefwahl zur EU-Wahl 2024

In der Regel gilt, dass ein Wahlschein bis spätestens Freitag 18.00 Uhrvor dem Wahltag beantragt werden muss. Sollte man bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung den Wahlraum nicht oder nur unter unzumutbaren Umständen betreten können, tritt ein besonderer Ausnahmefall ein: Der Wahlschein lässt sich dann bis 15.00 Uhr, am Wahltag selbst, beantragen. Es ist jedoch daraufhin gewiesen, den Wahlschein so früh wie möglich zu beantragen.

Der Brief muss spätestens am Wahlsonntag um 18 Uhr vorliegen. Dafür sind die Wählenden selbst verantwortlich. Es wird deswegen empfohlen, mindestens 3 Werktage vor der Wahl für den Versand einzuplanen.

Wie beantragt man die Briefwahl für die Europawahl?

  • Formlos schriftlich - zum Beispiel als E-Mail
  • Mündlich
  • Nicht telefonisch

Der Antrag muss den Vornamen, den Familiennamen, das Geburtsdatum und die Wohnadresse enthalten. Die Briefwahlunterlagen werden herausgegeben, sobald die endgültige Zulassung der Wahlvorschläge und der Druck der Stimmzettel erfolgt ist. Bei persönlicher Abholung der Briefwahlunterlagen können Wahlberechtigte auch direkt vor Ort in der Gemeindebehörde abstimmen.

Was ist in den Briefwahlunterlagen enthalten?

Briefwähler*innen erhalten nach ihrem Antrag:

  • einen Wahlschein, der von einem*einer Mitarbeiter*in der Gemeindebehörde unterschrieben und mit dem Dienstsiegel versehen sein muss;
  • einen amtlichen Stimmzettel;
  • einen amtlichen Stimmzettelumschlag (dieser ist normalerweise weiß);
  • einen amtlichen Wahlbriefumschlag (in rot), auf diesem ist die Anschrift angegeben, an die der Wahlbrief versendet werden muss;
  • ein Merkblatt zur Briefwahl.

Wie stimmt man per Briefwahl bei der Europawahl ab?

  • Stimmzettel persönlich ankreuzen
  • Stimmzettel in den Stimmzettelumschlag legen und zukleben
  • „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“ auf dem Wahlschein, mit Datum und Unterschrift versehen
  • Den Wahlschein mit dem Stimmzettelumschlag in den roten Wahlbriefumschlag stecken
  • Roten Wahlbriefumschlag zukleben (in Deutschland: unfrankiert; befindet man sich außerhalb von Deutschland: frankiert)
  • Zur Post bringen, in einen Postkasten werden oder bei der auf dem Umschlag angegebenen Stelle abgeben

Wann werden Wahlbriefe abgelehnt?

  • Wenn der Wahlbrief nicht rechtzeitig ankommt;
  • wenn dem Wahlbriefumschlag kein oder kein gültiger Wahlschein beiliegt;
  • wenn dem Wahlbriefumschlag kein Stimmzettelumschlag beiliegt;
  • wenn weder der Wahlbriefumschlag noch der Stimmzettelumschlag verschlossen ist;
  • wenn der Wahlbriefumschlag mehrere Stimmzettelumschläge enthält, aber keine gleiche Anzahl gültiger Wahlscheine;
  • wenn der*die Wähler*in nicht unterschrieben hat;
  • wenn kein amtlicher Stimmzettelumschlag benutzt wurden;
  • wenn ein Stimmzettelumschlag benutzt wurde, der offensichtlich auf Wahlgeheimnis gefährdende Weise von den übrigen abweicht oder einen deutlich fühlbaren Gegenstand enthält.

Wie kann man sich in das Wählerverzeichnis eintragen lassen?

Dies ist nur dann nötig, wenn man länger als 42 Tage vor der Wahl nicht mehr in Deutschland gemeldet war und sich der Hauptwohnsitz in einem anderen EU-Land befindet. Andernfalls ist man automatisch im Wählerverzeichnis eingetragen.

  • Deutsche Staatsbürger*innen im Ausland:

Deutsche Bürger*innen, die sich im Ausland befinden oder dort wohnen und nicht in Deutschland gemeldet sind, stehen nicht automatisch im Wählerverzeichnis. Sie müssen vor der Wahl einen Antrag darauf stellen, in das Wählerverzeichnis eingetragen zu werden. Der Antrag muss an jene deutsche Gemeinde gesendet werden, in der sie zuletzt gemeldet waren.

  • Für wahlberechtigte Unionsbürger*innen, die in Deutschland gemeldet sind, gilt dagegen;

dass sie die Möglichkeit haben, entweder in ihrem EU-Mitgliedsheimatland oder in Deutschland zu wählen. Wenn Unionsbürger*innen aus dem EU-Ausland kommen und zum ersten Malin Deutschland an einer Europawahl teilnehmen möchten, müssen sie zunächst einen Antrag, bei der Gemeinde im Wohnort, darauf stellen, in das Wählerverzeichnis eingetragen zu werden - für folgende Wahlen müssen sie sich nicht erneut registrieren. Die Frist für den Antrag ist der 21. Tag vor der Wahl (der 19. Mai 2024).