EU-Asylreform
: Neue Regeln für Migration nach Deutschland beschlossen – Was ändert sich?

Das EU-Parlament hat die Asylreform gebilligt. Welche Auswirkungen hat dies auf den Umgang der EU und Deutschlands mit Flüchtlingen?
Von
David Hahn
Brüssel
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Jahrelang wurde um das europäische Asylrecht gestritten - nun hat das EU-Parlament über eine Reform abgestimmt.

Geert Vanden Wijngaert/dpa

Jahrelang rangen die EU-Mitgliedsländer um einen gemeinsamen Kompromiss in der Asylpolitik. Heute, am 10. April 2024, hat das EU-Parlament über eine Reform des Asylrechts abgestimmt und die geplanten Änderungen gebilligt, wie die Deutsche Presse Agentur (dpa) berichtet. Was ändert sich nun für den Umgang Deutschlands und Europas mit Flüchtlingen?

Hitzige Abstimmung im EU-Parlament

Bei der Debatte um die Asylrechtsreform schlugen im EU-Parlament die Emotionen hoch: Von einem „Pakt mit dem Teufel“ und einer „Schande“ sprachen manche Abgeordnete des linken Lagers. Rechtsaußen-Politiker der AfD oder der italienischen Regierungspartei Fratelli d'Italia sehen dagegen eine Migranten-"Schwemme“ auf Europa zukommen. Rechtspopulisten aus Belgien und Frankreich sprachen sogar von einem geplanten „Bevölkerungsaustausch“ - einer Vorstellung, die auf die Nationalsozialisten zurückgeht. Abgeordnete waren wegen solcher Parolen bereits mehrfach abgemahnt worden.

EU-Asylreform: Die wichtigsten Änderungen im Überblick

Im Kern geht es bei den Gesetzestexten um schärfere Asylregeln. Die größten Änderungen nach Informationen der dpa:

  • Erstmals Asylverfahren an den Außengrenzen und Errichtung von Grenzlagern
  • Alle Mitgliedstaaten sind zur Unterstützung verpflichtet. Sie können jedoch wählen, ob sie Asylbewerber aufnehmen, finanzielle Beiträge leisten oder operative Unterstützung anbieten wollen.
  • Identifizierung bei der Ankunft, einschließlich Gesichtsbild und Fingerabdrücke, für Kinder ab sechs Jahren
  • Verpflichtende Sicherheits- und Gesundheitskontrollen für Menschen, die irregulär in die EU einreisen
  • Prüfung von Asylanträgen soll beschleunigt werden
  • Krisenverordnung zur Bewältigung von Krisensituationen und Vermeidung der Instrumentalisierung von Migranten und Asylbewerbern
  • Aktualisierte Aufnahme- und Qualifikationsstandards

Asylverfahren und Grenzlager an Europas Außengrenzen

Erstmals soll es an Europas Außengrenzen Asylverfahren geben, um Migranten mit geringen Aufnahmechancen an der Weiterreise zu hindern. Dies betrifft etwa Menschen aus Marokko, Tunesien oder Bangladesch, die eine höchstens 20-prozentige Anerkennungsquote in der EU haben.

In die Grenzverfahren kommen zudem Migranten, die als Sicherheitsgefahr eingestuft werden, oder die Behörden in die Irre geführt haben, etwa mit einem falschen Pass. Betroffene sollen einen kostenlosen Rechtsbeistand erhalten.

Wie laufen die Grenzverfahren ab?

Migranten sollen in Grenznähe festgehalten und von dort aus direkt abgeschoben werden. Juristisch werden sie als nicht in die EU eingereist betrachtet. Das Asylverfahren und die Rückführung sollen im Regelfall bis zu zwölf Wochen dauern. Die Mitgliedsländer wollen zunächst 30.000 Plätze in Grenzlagern schaffen, nach vier Jahren sollen es 120.000 sein.

Kritik: Auch Familien mit Kindern in Grenzverfahren

Die Bundesregierung und insbesondere die Grünen in der „Ampel“ wollten neben unbegleiteten Minderjährigen auch Familien mit Kindern von den Grenzverfahren ausnehmen. Dies scheiterte jedoch. Auf Druck des EU-Parlaments sollen Familien mit Kindern aber als letzte in die Grenzverfahren kommen, ihre Anträge sollen als erste bearbeitet werden und sie sollen „geeignete Aufnahmebedingungen“ vorfinden. Die EU-Asylagentur mit Sitz in Malta soll dies überwachen.

Wo soll es noch Asylverfahren geben?

Die Mitgliedsländer können Asylbewerber künftig in „sichere Drittstaaten“ wie Tunesien oder Albanien zurückschicken. Voraussetzung ist, dass Migranten eine Verbindung zu dem Drittstaat haben, etwa durch Angehörige. Eine Durchreise reicht nicht aus. Eine EU-Liste sicherer Länder gibt es bisher nicht, sie soll aber erarbeitet werden.

Verpflichtende Unterstützung der Mitgliedsländer

Die neue Verordnung zur Asyl- und Migrationssteuerung sieht eine verpflichtende Solidarität für EU-Länder vor, die als unter Migrationsdruck stehend anerkannt sind. Die Mitgliedstaaten können wählen, ob sie Asylbewerber in ihr Hoheitsgebiet umsiedeln, einen finanziellen Beitrag leisten oder bei Bedarf operative und technische Unterstützung bereitstellen.

Verteilung von Migranten auch nach Deutschland

Auch künftig ist das Land der ersten Einreise in der Regel für einen Asylantrag zuständig. Es greift aber ein verpflichtender Solidaritätsmechanismus. So will die EU jährlich mindestens 30.000 Migranten aus Italien oder Griechenland umverteilen.

Auf Deutschland kämen theoretisch rund 6600 Menschen pro Jahr zu. Allerdings können Vorjahresankünfte abgezogen werden. Staaten wie Ungarn können sich von einer Aufnahme zudem freikaufen, im Gespräch sind 20.000 Euro pro Migrant. Alternativ können sie Grenzbeamte entsenden oder Projekte in Drittländern finanzieren.

Sicherheitskontrollen in Grenzländern

Bislang kommen zahlreiche Menschen unregistriert in Deutschland an. Dies soll sich mit der Reform ändern. Grenzländer wie Italien oder Griechenland sollen biometrische Fingerabdrücke oder Fotos der Migranten in der Eurodac-Datenbank der EU registrieren. Die reformierte Eurodac-Datenbank soll dazu dienen, Personen, die irregulär in das EU-Gebiet einreisen, besser zu identifizieren, indem sie den Fingerabdrücken Gesichtsbilder hinzufügt. Die Behörden sollen auch in der Lage sein, zu erfassen, ob jemand ein Sicherheitsrisiko darstellen könnte oder gewalttätig oder bewaffnet ist.

Erstmals sind Kinder ab sechs Jahren davon betroffen, bisher galt 14 als Untergrenze. Wer ein „Sicherheitsrisiko“ darstellt, soll speziell gekennzeichnet werden, vor allem bei Verbindungen zu „Terrorgruppen“. Der Schnell-Check soll maximal sieben Tage dauern.

Krisenverordnung

Falls besonders viele Flüchtlinge in die EU kommen, tritt eine Krisenverordnung in Kraft. Auch Migranten mit bis zu 50-prozentiger Anerkennungsquote sollen dann die Grenzverfahren durchlaufen. Sie können dann sogar 18 statt zwölf Wochen festgehalten werden.

Wenn Russland oder andere Drittländer Geflüchtete „instrumentalisieren“, müssen sie vollständig in Grenzverfahren. Das träfe dann auch Syrer oder Afghanen, die mit die höchsten Anerkennungschancen in Europa haben.

Wann tritt die Asylreform in Kraft?

Vor den Europawahlen vom 6. bis 9. Juni wollen die EU-Länder den Asylpakt jedoch noch formell billigen. Danach haben sie zwei Jahre Zeit zur Umsetzung. Diesen Sommer, wenn wieder besonders viele Migranten in Europa erwartet werden, greift die Reform noch nicht.

Quellen:

ZDF: EU-Parlament stimmt für Asylreform

Annual Report on the Situation of Asylum in the European Union

Pressemitteilung EU-Parlament: Asylum and migration: Civil Liberties committee endorses a new legal framework