Corona-Lockdown: Erste Entschädigungsklage nach Corona-Schließungen vor dem BGH

Mehrmals mussten Restaurants und Veranstaltungsorte ihre Türen verschließen - als Infektionsschutzmaßnahme.
Sven HoppeEine erste Entschädigungsklage wegen Einbußen im Corona-Lockdown beschäftigt am Donnerstag (10.00 Uhr) den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Geklagt hat der Eigentümer einer familiengeführten Veranstaltungslocation mit Schloss-Hotel und Restaurants im Berliner Umland. Er fordert vom Land Brandenburg rund 27 000 Euro und den Ersatz weiterer Schäden. (Az. III ZR 79/21)
Im Frühjahr 2020 hatten bundesweit sämtliche Gaststätten für mehrere Wochen weitgehend schließen müssen, Hotels durften keine Touristen mehr aufnehmen. Für den Betrieb des Klägers hatte das bedeutet, dass nur noch im Biergarten Glühwein und Bier zum Mitnehmen verkauft werden konnten. Die Familie bekam 60 000 Euro Soforthilfe. Damit sind nach ihren Angaben die Einbußen aber nicht ausgeglichen.
Das Potsdamer Landgericht und das Oberlandesgericht Brandenburg hatten die Klage abgewiesen. Dagegen richtet sich die Revision in Karlsruhe. Die obersten Zivilrichterinnen und -richter verkünden ihr Urteil direkt am Verhandlungstag oder zu einem späteren Termin.