Elternunabhängiges BAföG: Welche Voraussetzungen muss man erfüllen?

Wer kann elternunabhängiges BAföG bekommen?
Zacharie Scheurer/dpa-tmn/dpaBAföG ist die Abkürzung für Bundesausbildungsförderungsgesetz. Dieses soll sicherstellen, dass alle Menschen unabhängig von ihrer finanziellen Situation gleiche Bildungschancen haben. Das Einkommen der Eltern wird in der Regel bei der Förderung mit dem BAföG angerechnet. Unter welchen Umständen steht einem jedoch elternunabhängiges BAföG zu?
Wer bekommt BAföG?
BAföG können Auszubildende nur erhalten, wenn diese nicht über genügend Mittel verfügen, um ihren Lebensunterhalt und ihre Ausbildung zu finanzieren. Dabei wird neben dem eigenen Einkommen und Vermögen der Auszubildenden auch das Einkommen ihrer etwaigen Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartner und der Eltern angerechnet. Es gibt jedoch Fälle, bei denen die Förderung unabhängig von den Eltern bekommen werden kann.
Elternunabhängiges BAföG: Voraussetzungen
Das Einkommen der Eltern wird beim BAföG nicht betrachtet, wenn Auszubildende:
- ein Abendgymnasium oder Kolleg besuchen (bei einem anschließenden Hochschulstudium jedoch schon). Damit soll der Abschluss auf dem zweiten Bildungsweg gefördert werden.
- bei Beginn des Ausbildungsabschnitts das 30. Lebensjahr vollendet haben und ein Anspruch auf Ausbildungsförderung besteht.
- Wenn Auszubildende für fünf Jahre erwerbstätig und dabei in der Lage waren, sich aus ihrem Ertrag selbst zu unterhalten, können sie bei Beginn des Ausbildungsabschnitts nach Vollendung des 18. Lebensjahres elternunabhängiges BAföG bekommen.
- Wer zu Beginn eines Ausbildungsabschnitts nach Abschluss einer vorhergehenden, zumindest dreijährigen berufsqualifizierenden Ausbildung drei Jahre oder im Fall einer kürzeren Ausbildung entsprechend länger erwerbstätig war, hat ebenfalls Anspruch auf elternunabhängiges BAföG. Auch hier müssen die Auszubildenden während ihrer Ausbildungszeit in der Lage gewesen sein, sich selber zu finanzieren.
- Wenn der Aufenthaltsort der Eltern nicht bekannt ist oder sie rechtlich oder tatsächlich gehindert sind, im Inland Unterhalt zu leisten, kann ebenfalls elternunabhängiges BAföG beantragt werden.
Die genauen Regelungen im Einzelfall listet das Bundesministerium für Bildung und Forschung hier auf.
