Cum-Ex Urteil: Hanno Berger zu langer Haftstrafe verurteilt
Als ehemaliger Finanzbeamter war Hanno Berger einst damit betraut, Banken im Auftrag des Staates zu überprüfen. Doch später wurde er Teil eines Geschäftsmodells, das dazu führte, dass der Fiskus Milliarden um Milliarden geprellt wurde. Jetzt wurde ein weiteres Urteil gegen Hanno Berger, auch bekannt als „Mr. Cum-Ex“, verkündet.
Steuerhinterziehung: Lange Haftstrafe für Hanno Berger
Am Dienstag, den 30.05.2023 hat das Landgericht Wiesbaden sein Urteil im Cum-Ex-Steuerskandal verkündet. Steuerberater Hanno Berger, die zentrale Figur in diesem Fall, wurde zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren und drei Monaten verurteilt. Der 72-Jährige wurde in drei Fällen der Steuerhinterziehung für schuldig befunden. Zusätzlich sollen aus Bergers Vermögen Taterträge in Höhe von knapp 1,1 Millionen Euro eingezogen werden.
Das maximale Strafmaß für Berger hatte bei 15 Jahren gelegen. Die Anklage forderte eine Haftstrafe von zehn Jahren und sechs Monaten, während die Verteidigung auf einen Freispruch für Berger plädierte.
Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt hatte Hanno Berger beschuldigt, von 2006 bis 2008 an komplexen „Cum-Ex“-Aktiendeals beteiligt gewesen zu sein, die zu unberechtigten Steuerrückerstattungen in Höhe von 113 Millionen Euro führten. Bei den von Berger vermittelten Transaktionen wurden über ehemalige Mitarbeiter der Hypovereinsbank Dax-Aktien im Wert von 15,8 Milliarden Euro gehandelt. Ein verstorbener Immobilieninvestor profitierte davon, und die erzielten Gewinne wurden aufgeteilt.

Der Steueranwalt Hanno Berger im Landgericht Wiesbaden.
Arne Dedert/dpaWegbereiter von Cum-Ex-Deals in Deutschland
Hanno Berger ist die prominenteste Figur des Geschäftsmodells, das vom Bundesgerichtshof im Jahr 2021 als strafbar eingestuft wurde. Er fungierte als Berater für Banken, Fonds und Investoren bei der Gestaltung von Cum-Ex-Deals und warb vermögende Kunden über sein Netzwerk an. Für diese Tätigkeit erhielt er Millionenbeträge. Ursprünglich war Berger Beamter in der hessischen Steuerverwaltung, bevor er die Seiten wechselte und sich als Steueranwalt selbstständig machte. Berger hat die Vorwürfe wiederholt bestritten und sich selbst als Opfer eines Justizskandals gesehen.
Obwohl Berger das Geschäftsmodell, bei dem Aktien mit (cum) und ohne (ex) Ausschüttungsanspruch rund um den Dividendenstichtag verschoben wurden und nicht gezahlte Steuern erstattet wurden, nicht erfunden hat, wird er als Wegbereiter dafür angesehen, dass Cum-Ex in Deutschland in großem Umfang betrieben werden konnte. Aufgrund dieser Deals, die vor allem zwischen 2006 und 2011 stark verbreitet waren und bei vielen Banken stattfanden, erlitt der deutsche Staat einen geschätzten Verlust von mindestens zehn Milliarden Euro. Im Jahr 2012 wurde dieses Steuerschlupfloch jedoch geschlossen.
Berger entzog sich jahrelang der deutschen Justiz durch eine Flucht in die Schweiz. Im Februar 2022 wurde er ausgeliefert und im vergangenen Dezember vom Landgericht Bonn zu einer Haftstrafe von acht Jahren verurteilt. Mit dem aktuellen Urteil in Wiesbaden könnte eine nachträgliche Gesamtstrafe von bis zu 15 Jahren gebildet werden. Das Urteil in Bonn ist jedoch noch nicht rechtskräftig, da Berger gegen das Urteil Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt hat.
(mit Material von dpa)

