- Die Corona-Zahlen und die Inzidenz sinken in Deutschland.
- Urlaub und Reisen ist wieder möglich.
- Was für einen Kurzurlaub in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Co. gilt.
Übers Wochenende nach Hamburg oder an den Bodensee - das ist nun in Deutschland wieder möglich. Worauf man beim Kurztrip achten muss, ob man einen Corona-Test braucht und wie lange die Gastronomie geöffnet hat. Hier die wichtigen Infos zum Kurzurlaub in Deutschland auf einen Blick:
Bodensee und Schwarzwald: Das gilt für Urlaub in Baden-Württemberg
- Hotels: Gasthäuser, Pensionen, Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze sind geöffnet.
- Corona-Test: Wer nicht vollständig geimpft oder genesen ist, muss alle drei Tage einen negativen Schnelltest vorlegen.
- Gastronomie: Die Gastronomie darf zwischen 6 und 21 Uhr öffnen. In Öffnungsschritt 3 sogar bis 1 Uhr.
- Freizeit: Museen, Freizeitsparks und Zoos haben geöffnet.
- Maskenpflicht: Die Maskenpflicht besteht weiter.
Allgäu und München: Das gilt bei Kurzurlaub in Bayern
- Hotel: In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer über fünf Tage hinweg stabilen Inzidenz unter 100 dürfen Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Campingplätze, Berghütten und Jugendherbergen öffnen.
- Corona-Test: Bei Anreise müssen Gäste einen negativen Test mitbringen. Dieser darf nicht älter als 24 Stunden sein. Bei einer Inzidenz über 50 müssen sich Besucher alle zwei Tage testen lassen.
- Gastronomie: Restaurants sind bis 24 Uhr geöffnet.
- Freizeit: Freizeitparks, Bäder, Saunen und Zoos und Museen sind geöffnet.
- Maskenpflicht: Es besteht eine Maskenpflicht. Im Nahverkehr muss eine FFP2-Maske getragen werden.
Urlaub in Berlin
- Hotel: Hotels und Pensionen sind geöffnet.
- Corona-Test: Dabei müssen die Gäste alle drei Tage einen negativen Corona-Test vorlegen.
- Gastronomie: Die Innengastronomie hat mit negativem Test geöffnet.
- Freizeit: Kinos, Theater, Opern- und Konzerthäuser dürfen mit Testpflicht und Hygienekonzept wieder öffnen. Erste Museen und Gedenkstätten sind ebenfalls auf. Auch Stadtrundfahrten und Schiffsausflüge gibt es wieder.
- Maskenpflicht: Eine Maskenpflicht gilt weiterhin. Im Freien ist sie jedoch aufgehoben.
Urlaub in Brandenburg
- Hotel: Hotels, Pensionen und andere Beherbergungsbetriebe sind geöffnet.
- Corona-Test: Bei Anreise müssen Gäste einen negativen Test vorlegen.
- Gastronomie: Außen- und Innengastronomie sind geöffnet.
- Freizeit: Diskotheken und Clubs sind geöffnet. Bäder, Saunen und Thermen sind geöffnet. Ebenso sind Freizeitparks und Zoos offen.
- Prostitution: Sexuelle Dienstleistungen sind mit Test und Kontaktverfolgung erlaubt.
- Maskenpflicht: Es gibt keine Maskenpflicht mehr im Freien.
Kurzurlaub in Bremen
- Hotel: Hotelübernachtungen zu touristischen Zwecken sind mit Hygienekonzept gestattet.
- Corona-Test: Bei Anreise müssen Gäste einen negativen Test vorlegen.
- Gastronomie: Restaurants, Bars und Kneipen haben bis 1 Uhr geöffnet.
- Freizeit: Museen, Galerien und ähnliche Einrichtungen sind geöffnet.
- Maskenpflicht: Draußen gilt die Maskenpflicht nur noch an Haltestellen.
Urlaub in Hamburg
- Hotel: Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen privat reisende Gäste empfangen. Private Wohnungen dürfen nicht an Touristen vermietet werden.
- Corona-Test: Bei Anreise muss ein negativer Test vorgelegt werden.
- Gastronomie: Außengastronomie ist erlaubt, drinnen dürfen Gäste nur mit negativem Test sitzen.
- Freizeit: Unter den üblichen Hygieneauflagen sind auch Hafen- und Stadtrundfahrten zulässig, in offenen Fahrzeugen auch ohne Maske.
- Maskenpflicht: Die Maskenpflicht ist in Teilen der Innenstadt aufgehoben.
Urlaub in Hessen
- Hotel: Hotels, Ferienhäuser, Jugendherbergen und Campingplätze sind unter Auflagen geöffnet, Betriebe mit Gemeinschaftseinrichtungen dürfen zu maximal 75 Prozent ausgelastet sein.
- Corona-Test: Bei der Anreise muss ein negativer Test vorgelegt werden. Anschließend muss zweimal pro Woche getestet werden.
- Gastronomie: Für die Innengastronomie muss ein tagesaktueller, negativer Test vorgelegt werden, für Außenplätze gilt eine Testempfehlung.
- Freizeit: Freizeitparks sind geöffnet.
- Maskenpflicht: Maskenpflicht bleibt bestehen.
Ostsee: Urlaub in Mecklenburg-Vorpommern
- Hotel: Hotels, Pensionen und Campingplätze sind seit Anfang Juni auch wieder für Gäste aus anderen Bundesländern geöffnet.
- Corona-Test: Bei der Anreise muss ein negativer Test vorgelegt werden.
- Gastronomie: Außen- und Innengastronomie sind geöffnet.
- Freizeit: Zoos und Museen sind geöffnet, die Theater und die Klassik-Festspiele in Mecklenburg-Vorpommern sind in die Sommersaison gestartet - mit Zuschauerlimits sowie Test- und Maskenpflicht für Besucher.
- Maskenpflicht: Besteht weiterhin
Nordsee-Urlaub: Das gilt für einen Kurztrip nach Niedersachsen
- Hotel: Touristische Übernachtungen sind möglich, wo in Kreisen und kreisfreien Städten die Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 liegt.
- Corona-Test: Bei Anreise ist ein negativer Test nötig.
- Gastronomie: Darf außen und innen öffnen.
- Freizeit: Stadtführungen und Führung durch die Natur sind erlaubt. Schiffsfahrten sind unter Einhaltung der Maskenpflicht erlaubt. Clubs und Diskotheken sind geöffnet.
- Prostitution: Sexarbeit ist wieder erlaubt.
- Maskenpflicht: Besteht weiterhin - nur auf Wochenmärkten entfällt sie Maskenpflicht.
Urlaub in NRW
- Hotel: Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 35 - und damit fast überall in NRW - dürfen Hotels ohne Kapazitätsbegrenzung für Übernachtungen und das komplette gastronomische Angebot öffnen.
- Corona-Test: Bei Anreise muss ein negativer Test vorgelegt werden.
- Gastronomie: Die Gastronomie darf man in fast ganz NRW inzwischen innen und außen ohne Test besuchen.
- Freizeit: Konzerte, Theater und Kinos sind geöffnet. Ausflugsfahrten mit dem Schiff sind erlaubt. Freizeitparks sind abhängig von der Inzidenz geöffnet.
- Maskenpflicht: Maskenpflicht im Freien ist aufgehoben.
Urlaub in Rheinland-Pfalz
- Hotel: Hotels, Pensionen und andere Beherbergungsbetriebe dürfen öffnen.
- Corona-Test: Beim Besuch im Hotel oder Jugendherbergen benötigt man einen negativen Corona-Test. In Ferienwohnungen und auf Campingplätzen nicht.
- Gastronomie: Außen und Innen geöffnet.
- Freizeit: Freizeitparks und andere Freizeiteinrichtungen sind geöffnet. Freibäder und Badeseen sind ebenfalls offen.
- Maskenpflicht: Im Freien entfällt die Maskenpflicht.
Urlaub im Saarland
- Hotel: Hotels, Campingplätze und Jugendherbergen sind geöffnet.
- Corona-Test: Bei Anreise und Abreise muss ein negativer Test vorgelegt werden.
- Gastronomie: Restaurants und Bars dürfen bis 1 Uhr öffnen.
- Freizeit: Hallenbäder, Thermen und Saunen dürfen öffnen. Museen Galerien und Kinos sind geöffnet.
- Maskenpflicht: Besteht weiter.
Urlaub in Sachsen
- Hotel: Bei einer Inzidenz unter 100 sind touristische Übernachtungsangebote zulässig.
- Corona-Test: Bei der Anreise ist ein negativer Test nötig.
- Gastronomie: Restaurants und Bars sind sowohl außen als auch innen (bei Inzidenz unter 50) geöffnet.
- Freizeit: Diskotheken und Clubs dürfen öffnen. Bei einer Inzidenz von unter 50 ist die Öffnung unter anderem von Hallenbädern, Kurbädern, Spaßbädern und Wellnesszentren möglich.
- Maskenpflicht: Die Maskenpflicht besteht weiterhin.
Urlaub in Sachsen-Anhalt
- Hotel: In Sachsen-Anhalt dürfen Hotels, Pensionen und andere Beherbergungsbetriebe wieder öffnen.
- Corona-Test: Bei Anreise muss ein negativer Test vorgelegt werden. Alle 48 Stunden muss ein aktueller Test vorgelegt werden - das gilt nicht für Ferienwohnungen oder Campingplätze.
- Gastronomie: Restaurants und Bars sind außen und innen (abhängig von der Inzidenz) geöffnet.
- Freizeit: Bei einer stabilen Inzidenz (fünf Tage am Stück) von unter 35 je 100 000 Einwohner sind Reisebustouren, Stadtrundfahrten und vergleichbare touristische Angebote wieder möglich.
- Maskenpflicht: Mit der neuen Landesverordnung, die in den kommenden Tagen in Kraft treten soll, fällt die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske im ÖPNV, es reicht dann ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz wie etwa eine OP-Maske.
Urlaub in Schleswig-Holstein - Das gilt beim Kurzurlaub an der Ostsee
- Hotel: Schleswig-Holstein steht Touristen aus ganz Deutschland offen.
- Corona-Test: Übernachtungsgäste müssen einen höchstens 48 Stunden alten negativen Corona-Test mitbringen und diesen alle drei Tage erneuern.
- Gastronomie: Übernachtungsgäste müssen einen höchstens 48 Stunden alten negativen Corona-Test mitbringen und diesen alle drei Tage erneuern.
- Freizeit: Freizeiteinrichtungen sind mit Einschränkungen geöffnet.
- Maskenpflicht: Besteht weiter
Urlaub in Thüringen
- Hotel: Campingplätze und Ferienwohnungen dürfen ab einer stabilen Inzidenz von unter 100 gebucht werden. Reisebusveranstaltungen sind dann für tagestouristische Angebote erlaubt, bei einer Inzidenz unter 50 auch mehrtägige Reisen, ab einer Inzidenz von unter 35 entfällt zudem die Testpflicht. Hotels und Pensionen dürfen Gäste beherbergen - bei einer Inzidenz von unter 35, die inzwischen in fast allen Landkreisen erreicht ist.
- Corona-Test: Liegt die Inzidenz über 35 muss bei Anreise ein Test vorgelegt werden.
- Gastronomie: Außen und innen (abhängig von der Inzidenz) geöffnet.
- Freizeit: Schwimmbäder, Kinos, Theater und Zoos sind auch in den Innebereichen geöffnet, wenn die Inzidenz unter 50 liegt. Museen sind schon ab einer Inzidenz von unter 100 geöffnet.