- Reine Kneipen und Bars im Freistaat dürfen ab sofort auch innen wieder öffnen
- Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof kippte die Regelung zur Schließung von Innenräumen reiner Schankwirtschaften
- Für Bars und Kneipen ohne Essensangebot gelten damit ab sofort die gleichen Corona-Regeln wie für Restaurants
- Discos und Clubs sind von der Entscheidung nicht betroffen.
Neue Corona-Regeln in Bayern: Bars und Kneipen dürfen innen öffnen
Auch reine Schankwirtschaften wie Bars und Kneipen dürfen nach dem heutigen Urteil des Verwaltungsgerichtshofs wieder innen öffnen. Zuvor war dies nur der Speisegastronomie erlaubt, reine Bars durften bislang nur außen bewirtschaften. Ein Sprecher des Verwaltungsgerichtshofs sagte, die Entscheidung habe sofortige Folgen, Kneipen und Bars könnten ab Freitag also aufmachen.
Corona-Verordnung Bayern: Innengastronomie auch in Bars ohne Essensangebot erlaubt
Dem Verwaltungsgericht (VGH) zufolge verletzt die bisherige Regelung den Gleichheitsgrundsatz. Denn die Innenräume reiner Schankwirtschaften durften laut der Corona-Verordnung nicht geöffnet werden. Das war nur bei Speisewirtschaften unter Beachtung bestimmter Abstands- und Hygienemaßnahmen möglich. Inzwischen hat sich das Geschehen aber so angenähert, dass eine unterschiedliche Behandlung nicht mehr gerechtfertigt werden kann, teilte das Gericht mit.
Urteil am Verwaltungsgericht: Bars und Kneipen mit Restaurants gleichstellen
Im Gegensatz zu zahlreichen Betreibern aus anderen Bereichen (Speisegaststätten, Kinos, Theater, Konzerthallen, Sportstätten, Feiern, Tagungen usw.), war es reinen Schankwirtschaften trotz der bayernweit relativ niedrigen Inzidenzwerte untersagt, ihr Bistro im Innenbereich zu öffnen. Die Schließung von Schankwirtschaften bei gleichzeitiger Öffnung zahlreicher anderer „Treffpunkte“ in Bayern ist sachlich nicht zu begründen.
Söder will keine reine Freigabe für Bars und Kneipen – und kündigt neue Regeln an
Die Freude der Gastwirte könnte aber nur kurz währen: Bayerns Ministerpräsident Markus Söder lehnte eine generelle Öffnung von Bars und Kneipen dennoch ab. „Aus unserer Sicht wird es eine reine Freigabe von Bars und diesen Einrichtungen jetzt nicht geben“, sagte der CSU-Chef am Freitag nach einer Klausur des Parteivorstands in Gmund am Tegernsee. Er kündigte an, dass das Kabinett am Dienstag das weitere Vorgehen festlegen werde. Söders Stellvertreter, Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler), konnte sich besser mit der Entscheidung des Gerichts anfreunden. „Die Betriebe sind mittlerweile in einem langen Lockdown. Höchste Zeit, dass sie ihrem Geschäft wieder nachgehen und ihre Gäste bedienen dürfen, Öffnungen mit bewährten Konzepten sind verantwortbar“, sagte er. Die Öffnung könne dazu führen, dass es weniger Treffen im Partykeller oder im öffentlichen Raum gebe, was am Ende vielleicht sogar weniger Coronainfektionen bedeute.